Inhalt anspringen

Zulassung für Studiengänge mit Numerus Clausus

An der Fachhochschule Dortmund werden neben zulassungsfreien Studiengängen auch Bachelor- und Masterstudiengänge mit einer Zulassungsbeschränkung durch den sogenannten Numerus Clausus angeboten. Beim Vergabeverfahren werden dabei verschiedene Faktoren berücksichtigt.

Bewerbung für einen NC-Studiengang

Die Studienplätze für zulassungsbeschränkte Studiengänge werden über ein zentrales Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) vergeben. Um sich auf einen solchen Studiengang bewerben zu können, müssen Sie sich vorab unter hochschulstart.de registrieren.

Zum Thema

Erfahren Sie mehr über die Bewerbung für einen Studienplatz an der FH Dortmund (Öffnet in einem neuen Tab)

Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge

Das Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge hat sich zum Sommersemester 2021 grundlegend geändert. Die Studienplätze werden nun nach folgenden Hauptquoten vergeben:

  • 36 % der Studienplätze rein nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
  • 3,2 % der Studienplätze an Beruflich Qualifizierte und
  • 60,8 % der Studienplätze nach der Note der HZB gemindert um die Wartezeit

Berücksichtigung der Wartesemester im NC-Verfahren

Nur innerhalb der o.g. Quote von 60,8 % wird die Note der Hochschulzugangsberechtigung pro Wartesemester um 0,1 verbessert. Maximal können 7 Wartesemester berücksichtigt werden. 

Als Wartesemester gilt jedes Semester, in dem Sie nach Erlangung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) nicht an einer deutschen Bildungseinrichtung eingeschrieben waren. Ein Kalenderjahr umfasst zwei Wartesemester (Sommersemester und Wintersemester).

Ein Beispiel:

Eine Bewerberin hat ihre Hochschulzugangsberechtigung mit einer Abiturnote von 2,0 erlangt, erhält aber aufgrund des hohen NCs keinen Studienplatz. Nach zwei Wartesemester wird sie in dieser Quote dann mit der Zahl 1,8 berücksichtigt.

Wichtig hierbei ist, dass die Bewerber*innen während der Bewerbung weiterhin nur ihre Note der HZB laut Zeugnis und das Datum des Erwerbs der HZB im Vergabeverfahren angeben. Es dürfen keine Noten selbst errechnet werden.

Eine Vergabe vorrangig nach der Wartezeit erfolgt nicht mehr.


Die NC-Studiengänge der FH Dortmund im Überblick

Diese Seite verwendet Cookies, um die Funktionalität der Webseite zu gewährleisten und statistische Daten zu erheben. Sie können der statistischen Erhebung über die Datenschutzeinstellungen widersprechen (Opt-Out).

Einstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)