1. Grundsätzliches
Für den Zugang zu deutschen Hochschulen ist ein ausländisches Sekundarschulabschlusszeugnis notwendig (Hochschulzugangsberechtigung), das einer deutschen Hochschulreife entspricht. Ob Sie mit Ihren Zeugnisunterlagen direkten Hochschulzugang in Deutschland haben, überprüfen Sie bitte in der anabin Datenbank (Öffnet in einem neuen Tab) der Kultusministerkonferenz Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
Bewerbende, deren Sekundarschulabschlusszeugnis nicht unmittelbar zur Aufnahme eines Studiums berechtigt, müssen für zwei Semester ein Studienkolleg besuchen. Hierbei ist darauf zu achten, dass der für den Studienkollegbesuch gewählte Schwerpunktkurs (z. B. Technik, Wirtschaft, Soziales, Medizin oder Gestaltung) dem anschließend gewünschten Fachstudium entspricht. Der Studienkollegbesuch endet mit der erfolgreich abgelegten Feststellungsprüfung (Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber*innen für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland).
Durch diese Prüfung wird nachgewiesen, dass man sowohl die sprachlichen als auch fachlichen Voraussetzungen erfüllt und für die Aufnahme eines Studiums an einer deutschen Hochschule geeignet ist. Besonderheit: Manche Hochschulen verlangen trotzdem eine zusätzliche Sprachprüfung; dies trifft auf die Fachhochschule Dortmund nicht zu.
2. Nachweis eines Deutsch-Sprachzertifikats
Der Nachweis einer von uns anerkannten Sprachprüfung ist zum Zeitpunkt der Einschreibung einzureichen.
Von uns anerkannte Sprachprüfungen sind z. B.:
- DSH 2 oder 3 (abgelegt an einer Hochschule, nicht an einer privaten Sprachschule),
- telc C1 Hochschule,
- TestDaF mit der Mindestsumme 16 in allen vier Prüfungsteilen (die Niveaustufe 3 darf zweimal erzielt worden sein, wenn dies durch zweimaliges Erreichen der Niveaustufe 5 ausgeglichen werden kann).
- Nur bei Bewerbungen für die Studiengänge des Fachbereichs Design wird zusätzlich das Goethe Zertifikat C1 anerkannt.
Auf Antrag kann die Einschreibungsfrist wegen einer fehlenden Deutschprüfung bis Ende März oder September (je nach Semester) verlängert werden. Eine Einschreibung ohne Nachweis einer von uns anerkannten Sprachprüfung ist nicht möglich.
Weitere Informationen zum Nachweis der Deutschkenntnisse finden Sie unter diesem Link .
Besteht Unklarheit bezüglich der Anerkennung, wenden Sie sich bitte an: International-Officefh-dortmundde
3. Nachweis über berufliche Tätigkeiten/ Praktikum
Für folgende Bachelorstudiengänge ist zu Beginn des Studiums ein Praktikum vorgeschrieben:
- Soziale Arbeit (insgesamt 400 Stunden, 200 Stunden bei der Einschreibung), nicht älter als 10 Jahre (ausgehend vom beabsichtigten Studienbeginn),
- in allen Bachelorstudiengängen des Fachbereichs Design (insgesamt 12 Wochen, 6 Wochen bei der Einschreibung; Ausnahme Film & Sound: 6 Monate, 3 Monate bei der Einschreibung)
Erforderlich wird die Bescheinigung über fachlich passende berufliche Arbeiten (einschlägiges Praktikum) in einem Unternehmen/ in einer Firma/ im Einzelhandel erst zum Zeitpunkt der Einschreibung (ca. Februar/März bzw. August/September, nicht schon bei der Bewerbung). Auf Antrag kann die Einschreibungsfrist wegen eines fehlenden Praktikumsnachweises bis Ende März bzw. Ende September verlängert werden. Es werden sowohl Praktika aus dem Ausland als auch aus Deutschland anerkannt.
Praktikumsplätze können grundsätzlich nicht vermittelt werden.
Eine Einschreibung ohne Nachweis der praktischen Tätigkeiten in einen der vorgenannten Studiengänge ist nicht möglich.
Weitere Informationen zu den jeweiligen Studiengängen finden Sie auf der nachstehend verlinkten Website, die Ihnen einen Überblick über unser Bachelor-Studienangebot gibt.
4. Aktuelle Änderungen zum Wintersemester 2023/24
Ab dem Wintersemester 2023/24 ist für die nachstehend genannten Bachelorstudiengänge der Fachbereiche Maschinenbau und Wirtschaft kein Praktikumsnachweis mehr erforderlich:
- Fahrzeugentwicklung
- Maschinenbau
- Betriebswirtschaft
- Betriebswirtschaftliche Logistik
(ebenfalls neu: Dieser Studiengang ist zulassungsfrei ab WiSe 2023/24) - Finance, Accounting, Controlling and Taxes - FACT
- International Business
- International Business Management
5. Ergänzendes bzgl. eines Praktikums aus Deutschland für den BA Soziale Arbeit
Die Arbeiten müssen grundsätzlich unter Anleitung/Fachaufsicht von
- staatlich anerkannten Erzieher*innen
- staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger*innen
- staatlich anerkannte Sozialarbeiter*innen/ Sozialpädagog*innen (Bachelor oder Diplom)
- Pädagog*innen (Diplom) oder
- staatlich anerkannten Kindheitspädagog*innen
erbracht werden. Für Praktika aus Deutschland nutzen Sie bitte unser Standardformular (Öffnet in einem neuen Tab) des Fachbereichs Angewandte Sozialwissenschaften, um es vom Arbeitgeber ausfüllen zu lassen; Sie finden es unter dem Abschnitt „Dokumente“.
Bitte beachten Sie, dass die praktischen Tätigkeiten nicht länger als 10 Jahre zurückliegen dürfen ausgehend vom beabsichtigten Studienbeginn.
6. Ergänzendes bzgl. eines Praktikums aus dem Ausland für den BA Soziale Arbeit
Für soziale Praktika aus dem Ausland gibt es kein Standardformular. Folgende Angaben muss eine Bescheinigung von dem praktikumsgebenden Arbeitgeber enthalten:
- Zeitraum (z. B. 01.06. - 31.07.2022),
- Umfang der Stunden,
- welche Tätigkeiten Sie ausgeübt haben bzw. in welchem Bereich/ welcher Abteilung Sie eingesetzt waren (die Tätigkeiten müssen einschlägig sozialarbeiterisch/sozialpädagogisch oder erzieherisch gewesen sein),
- wer Sie angeleitet hat (Angabe des Namens sowie der beruflichen Qualifikation wie z. B. Social Worker, Youth Worker oder landestypisch vergleichbare Berufsgruppen mit Sozialarbeiter*innen, Sozialpädaog*innen, Erzieher*innen usw.)
Die Tätigkeiten dürfen nicht länger als 10 Jahre zurückliegen, ausgehend vom beabsichtigten Studienbeginn.
Die Entscheidung über die Anerkennung des Praktikums trifft der Fachbereich Angewandte Sozialwissenschaften. Aus diesem Grund schicken Sie bitte Ihre Praktikumsbescheinigung in der Heimatsprache sowie in deutscher oder englischer Übersetzung eingescannt per E-Mail an praxisbuero-fb8fh-dortmundde. Über die Entscheidung werden Sie ebenfalls per E-Mail informiert. Im Falle einer endgültigen Einschreibung zum Studium legen Sie die E-Mail des Praxisbüros bitte den Einschreibunterlagen bei.
7. Nachweis einer Eignung für den BA Architektur
Bewerbende für den Bachelorstudiengang Architektur benötigen eine studiengangbezogene Eignungsfeststellung; das Eignungsverfahren findet ausschließlich in digitaler Form statt. Die Termine und Hinweise zum Eignungsverfahren finden Sie unter diesem Link (Öffnet in einem neuen Tab) .
Bei Nachweis und Anerkennung von 30 ECTS/Credits an einer staatlich anerkannten deutschen oder ausländischen Hochschule und aus einem inhaltlich passenden Studiengang kann man von der Eignung befreit werden. Möchten Sie prüfen lassen, ob Sie befreit werden können, schicken Sie bitte Ihre Studienleistungen und eine eventuelle Abschlussurkunde (Heimatsprache und deutsche oder englische Übersetzung) in einer PDF-Datei per E-Mail an international-officefh-dortmundde.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich zwei Mal online bewerben müssen:
- Für die Eignung am Fachbereich und
- für den Studiengang bei der Arbeits- und Servicestelle uni-assist (bis zum 15. Juni; weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren können Sie unter diesem Link (Öffnet in einem neuen Tab) nachlesen.
8. Nachweis einer Eignung für die BA des Fachbereichs Design
Bewerbende für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Design müssen am studiengangbezogenen Eignungsverfahren zur Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung teilnehmen. Hinweise zu diesem Verfahren sowie zur Mappen- und Studienfachberatung finden Sie unter diesem Link (Öffnet in einem neuen Tab) .
Bei Nachweis und Anerkennung von 30 ECTS/Credits an einer staatlich anerkannten Hochschule und aus einem inhaltlich passenden Studium kann man für die Studiengänge Kommunikationsdesign sowie Fotografie von der Prüfung befreit werden (für den Studiengang Film & Sound ist dies nicht möglich). Möchten Sie prüfen lassen, ob Sie befreit werden können, schicken Sie bitte Ihre Studienleistungen und eine eventuelle Abschlussurkunde (Heimatsprache und deutsche oder englische Übersetzung) in einer PDF-Datei per E-Mail an international-officefh-dortmundde.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich zwei Mal online bewerben müssen:
- Für die Eignung am Fachbereich (mit unterschiedlichen Bewerbungsfristen für die jeweiligen Design-Studiengänge) und
- für den Bachelor-Studiengang bei der Arbeits- und Servicestelle uni-assist (bis zum 15. Juni; weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren können Sie unter diesem Link (Öffnet in einem neuen Tab) nachlesen.
9. Englischkenntnisse für die BA International Business
Für die Bachelor-Studiengänge International Business und International Business Management müssen Sie neben den erforderlichen Deutschkenntnissen auch Englischkenntnisse auf B2-Niveau nachweisen. Diese Englischkenntnisse können nachgewiesen werden durch das:
- Abiturzeugnis,
- Studienleistungen im Fach Englisch oder
- eine Prüfung an einem Sprachinstitut.
Für eine Beratung wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse: international-officefh-dortmundde.
Aufgrund des/der obligatorischen Auslandssemester(s) ist eine Bewerbung für die International Business Bachelor-Studiengänge in der Regel nur für Bürger*innen der Europäischen Union ratsam (wegen möglicher Visumsprobleme für Nicht-EU-Bewerber*innen).
Weitere Informationen:
Angelika Lopin
- 0231 91129795
*Montag: 09.30 bis 12.30 Uhr
Mittwoch: 09.30 bis 12.30 Uhr (ohne Termin)
*Donnerstag: 13.00 bis 16.00 Uhr
*nur nach vorheriger Terminabsprache!
In der Zeit vom 23. Mai bis 15. Juni 2023 bin ich nicht im Hause.