Voraussetzungen und Rahmenvereinbarung
Eine formale Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums im Bachelor Soziale Arbeit mit Schwerpunkt Migration und Integration an der Fachhochschule Dortmund stellt der Nachweis einer 50%-Teilzeitstelle (ca. 20 Wochenstunden) bei einem Anstellungsträger aus dem Bereich der Sozialen Arbeit dar, mit dem die Fachhochschule Dortmund eine Rahmenvereinbarung über die duale Hochschulausbildung (Kooperationsvertrag) abgeschlossen hat.
Der Träger muss mit der FH Dortmund diese Rahmenvereinbarung vor der Bewerbung auf einen Studienplatz schließen bzw. bereits abgeschlossen haben. Hierfür ist vor Abschluss der Rahmenvereinbarung und/oder vor Einreichung der zur Vereinbarung gehörenden personenbezogenen Anlagen immer eine Trägerberatung und Prüfung der vorgesehenen Stelle(n) durch die Studiengangskoordination notwendig.
Um sicher stellen zu können, dass die Rahmenvereinbarung (inkl. der dazugehörigen Anlagen) fristgerecht geprüft und (bei positiver Prüfung) abgeschlossen werden kann, muss diese (bereits vom Träger unterschrieben) bis zum 30.06. bei der Studiengangskoordination eingegangen sein.
Gleiches gilt für die Anlagen, wenn die Rahmenvereinbarung schon vorher abgeschlossen worden ist. Später eingegangene Unterlagen werden nicht berücksichtig!
Kriterien für Einsatzstellen
Studienplatzbewerbung als Zulassungsvoraussetzung
Formulare/Dokumente
Beratung und Kontakt für Praxisstellen
Ansprechpartner für Praxisstellen ist Studiengangskoordinator Michel Boße.
Michel Boße
- 0231 91124911
Vor Ort, telefonisch oder als Videokonferenz nach vorheriger Absprache.