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Infos für Unternehmen: Der duale Bachelor Soziale Arbeit mit Schwerpunkt Migration und Integration

Für Arbeitgeber*innen, die einen Platz im dualen Bachelor Soziale Arbeit mit Schwerpunkt Migration und Integration anbieten, gelten bestimmte Kriterien sowie Fristen.

Voraussetzungen und Rahmenvereinbarung

Eine formale Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums im Bachelor Soziale Arbeit mit Schwerpunkt Migration und Integration an der Fachhochschule Dortmund stellt der Nachweis einer 50%-Teilzeitstelle (ca. 20 Wochenstunden) bei einem Anstellungsträger aus dem Bereich der Sozialen Arbeit dar, mit dem die Fachhochschule Dortmund eine Rahmenvereinbarung über die duale Hochschulausbildung (Kooperationsvertrag) abgeschlossen hat.

Studienbewerberinnen und -bewerber müssen also vor der Bewerbung auf einen Studienplatz

  • entweder bereits eine 50 %-Teilzeitstelle (19-20 Wochenstunden) bei einem Träger der Sozialen Arbeit haben oder
  • einen Träger gefunden haben der sie für die Zeit des Studiums mit einer 50 %-Teilzeitstelle (19-20 Wochenstunden) einstellt.

Der Trägermuss mit der FH Dortmund eine so genannte Rahmenvereinbarung vor der Bewerbung auf einen Studienplatz schließen bzw. bereits haben. Hierfür ist vor Abschluss der Rahmenvereinbarung und/oder vor Einreichung der zur Vereinbarung gehörenden Anlagen immer eine Trägerberatung und Prüfung der vorgesehenen Stelle(n) durch die Studiengangskoordination (Öffnet in einem neuen Tab)  notwendig. Die Einrichtung von Stellen, die eine Zugangsvoraussetzung ins Studium darstellen, kann nur mit Zustimmung durch die FH Dortmund erfolgen. Ohne Rahmenvereinbarung und/oder der dazugehörigen Anlagen sowie die Zustimmung der FH Dortmund kann das Studium nicht aufgenommen werden.

Diese Rahmenvereinbarung gilt jeweils nur in der aktuellen Fassung.

Inhaltliche und formale Vorgaben zur Anerkennung als Praxisstelle im dualen Studiengang Soziale Arbeit mit Schwerpunkt Migration und Integration sind im Aufklapper "Kriterien für Praxisstellen" weiter unten zu finden. Hier PDF-Datei 111,88 kB  sind die Ausführungen als pdf-Datei herunterzuladen. 

Ohne Rahmenvereinbarung und/oder der dazugehörigen Anlagen und die Anerkennung der Praxisstelle durch die FH kann das Studium nicht aufgenommen werden. Die Rahmenvereinbarung gilt jeweils nur in der aktuellen Fassung.

Beratung und Kontakt für Praxisstellen

Ansprechpartner für Praxisstellen ist Studiengangskoordinator Michel Boße.

Portrait von Michel Boße __ Portrait of Michel Boße
Michel Boße
Telefax
  • 0231 91124911
Sprechzeiten

Vor Ort, telefonisch oder als Videokonferenz nach vorheriger Absprache.

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