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Informationen zum Vorpraktikum für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit

Für die Aufnahme des Studiums der Sozialen Arbeit ist die Ableistung eines Praktikums im Umfang von 400 Stunden erforderlich. Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Vorpraktikum, Kriterien für die Anerkennung sowie zur Anrechnung von berufspraktischen Erfahrungen oder abgeschlossenen Ausbildungen als Vorpraktikum.

Änderungen zum Wintersemester 2023/2024

Die Regelungen für das Vorpraktikum zum Wintersemester 2023/2024 wurden geändert. Die aktuellen Infos finden Sie nun online.

Die Inhalte des Vorpraktikums (BA Soziale Arbeit)

Das Vorpraktikum für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit muss einschlägig in einem sozialen Bereich absolviert werden. Die Inhalte des Vorpraktikums umfassen:

  • Einsicht in die Aufgabengebiete der Sozialen Arbeit;
  • vertieftes Kennenlernen mindestens eines Arbeitsfeldes;
  • Kennenlernen von Organisation und Funktion der Praktikumsstelle;
  • Kennenlernen von Mitteln und Methoden der Arbeit durch Übernahme kleinerer Teilaufgaben aus dem jeweiligen Praxisfeld;
  • dazu sollten auch Verwaltungsaufgaben gehören;
  • Teilnahme an Dienst- und Arbeitsbesprechungen.

Sie haben Fragen?

Das Praxisbüro des Fachbereichs Angewandte Sozialwissenschaften berät Studieninteressierte zum Thema Vorpraktikum.

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