Das PROMOS Stipendium ermöglicht Studierenden ihrer selbstorganisierten Auslandsaufenthalte zu finanzieren. Studien-/Praktikumsaufenthalten, Sprachkurse und Fachkurse im außereuropäischen Ausland können durch ein Teilstipendium gefördert werden.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich immatrikulierte Studierende aller Studiengänge der Fachhochschule Dortmund.
PROMOS-Stipendien werden auf der Grundlage fachlicher Qualifikation und persönlicher Eignung vergeben. Die Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug zum bisherigen Studium muss nachgewiesen werden sowie bestehende Sprachkenntnisse, die zur Durchführung des Aufenthalts notwendig sind.
Die Vergabe eines PROMOS-Stipendiums für Auslandsaufenthalte ist in allen Ausbildungsabschnitten (Bachelor, Master, Promotion) möglich. Bewerber*innen im ersten Ausbildungsabschnitt (Bachelor) sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im dritten Fachsemester sein. Bewerber*innen aus Masterstudiengängen können sich ab dem ersten Semester bewerben.
Sie können keinen Antrag auf Förderung stellen, wenn Sie:
- eine Förderung über das Stipendienprogramm der FH Dortmund erhalten
- ein anderes Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten
- ein Stipendium der aufnehmenden Institution erhalten
- im derzeitigen Studienzyklus bereits für ein gleiches Vorhaben (Studium/Praktikum) eine PROMOS-Förderung erhalten haben
Fristen
Die Bewerbungsfrist für Aufenthalte im:
- Sommersemester ist der 31. Dezember
- Wintersemester ist der 01. Juni
Stipendienleistungen
Die Höhe der Reisekostenpauschale und der Teilstipendienrate richtet sich nach dem Zielland. Die Förderpauschalen werden vom DAAD jährlich neu bestimmt.
Eine Förderung ist nur möglich, wenn das Auswärtige Amt für die Region keine Reisewarnung ausgesprochen hat. Geschieht das nach Beginn des Aufenthalts, muss die Förderung gestoppt und der/die Bewerber*in zur Ausreise aufgefordert werden.
Innerhalb eines Studienabschnitts (Bachelor oder Master) kann man maximal 6 Monate gefördert werden. Innerhalb eines neuen Studienabschnitts kann man erneut bis zu 6 Monate gefördert werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Bewilligung einer Förderung. Über die Vergabe entscheidet eine interne Kommission. Der Bescheid erfolgt schriftlich durch das International Office, die Gründe, die zur Entscheidung geführt haben, werden nicht mitgeteilt.