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Hochschulrat

Zehn Mitglieder, davon höchstens drei aus der Fachhochschule Dortmund, bilden den Hochschulrat. Seine Aufgaben sind vom Hochschulgesetz NRW festgelegt: Er berät das Rektorat , beaufsichtigt die Geschäftsführung und tagt mindestens viermal im Jahr. Die Amtszeit der Hochschulratsmitglieder beträgt 5 Jahre (§21 Abs. 3 HG)

Der Hochschulrat (v.l.): Evi Carola Hoch, Prof. Dr. Achim Schmidtmann, Prof. Dr. Jan Ehlers, Dr. Horst Günther, Prof. Dipl.-Ing. Sabine Keggenhoff, Guido Baranowski, Jutta Reiter, Heike Bähner, Dr. Kurt Sohm und Dr.-Ing. Thomas Graefenstein

Aufgaben des Hochschulrates

Die Mitglieder des Hochschulrates ...

  • stimmen in der Hochschulwahlversammlung (Öffnet in einem neuen Tab)  bei Wahlen und Abwahlen der Mitglieder des Rektorats (Öffnet in einem neuen Tab)  ab.
  • müssen den Entwurf des Hochschulvertrags sowie des Hochschulentwicklungsplans (Öffnet in einem neuen Tab)  genehmigen, ebenso den Wirtschaftsplan und die unternehmerischen Aktivitäten der Hochschule wie zum Beispiel die Gründung einer Stiftung.
  • geben Empfehlungen und nehmen Stellung zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans.
  • nehmen Stellung zum Rechenschaftsbericht des Rektorats und zu den Evaluationsberichten.
  • geben Empfehlungen und nehmen Stellung in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.
  • genehmigen den Jahresabschluss, die Beschlussfassung der Verwendung eines Jahresüberschusses bzw. den Umgang mit einem Jahresfehlbetrag sowie die Entlastung des Rektorats.

Die Mitglieder des Hochschulrates

Information: Aufwandsentschädigungen des Hochschulrats

Wie es das Hochschulgesetz NRW (§ 21 Absatz 6 Satz 6) vorsieht, veröffentlichen wir hier die Gesamtsumme der Aufwandsentschädigungen des Hochschulrats der Fachhochschule Dortmund des vergangenen Jahres: Für 2022 beträgt sie 37.030 Euro.

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