Amtszeiten der durch die Hochschulwahlversammlung gewählten Positionen
- Die Amtszeit der/s Kanzler*in beträgt 10 Jahre (§5 Abs. 2 GO).
- Die erste Amtszeit des Rektors beträgt 6 Jahre, weitere Amtszeiten 4 Jahre (§17 Abs. 5 HG).
- Die Amtszeit der nicht hauptberuflichen Prorektor*innen endet spätestens mit der Amtszeit der/s Rektor*in.
- Der amtierende Rektor und die Prorektor*innen an der Fachhochschule Dortmund sind zuletzt im Jahr 2019 gewählt worden.
- Am 7. September 2022 hat die Hochschulversammlung eine neue Rektorin gewählt (Öffnet in einem neuen Tab) . Sie wird das Amt zum 1. Juli 2023 antreten.
- Am 1. Februar 2023 hat die Hochschulwahlversammlung über das Team der Prorektor*innen (Öffnet in einem neuen Tab) entschieden.