Die Entscheidung zur Promotion
Jede Promotion ist eine Reise. Über mehrere Jahre vertiefen sich Promovierende in ein spezialisiertes Fachthema. Der Weg zum Ziel ist fast immer etwas steinig – doch am Ende steht die Promotion! Und das gute Gefühl neues Wissen geschaffen zu haben.
Was ist eine (kooperative) Promotion?
Die Promotion ist die Verleihung des Doktortitels, also eines akademischen Grades. Entgegen des üblichen Sprachgebrauchs promoviert man nicht, sondern wird promoviert.
Da Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen kein Promotionsrecht besitzen, ist eine Promotion mit der Fachhochschule Dortmund nur in Kooperation mit einer Universität möglich. Es wird also eine Betreuungsperson (i.d.R. die Erstbetreuerin / der Erstbetreuer) an der Universität gewählt und eine zweite Betreuungsperson an der Fachhochschule. Das Prüfungsverfahren ist an der Universität verankert und es ist auch die Universität, welche den Titel vergibt.
Die Kooperation kann und sollte schriftlich verankert sein. Die stärkste Form ist ein offizieller Kooperationsvertrag zwischen der Universität, der Fachhochschule und der Doktorandin / dem Doktoranden.
Wo finden Sie Beratung?
Vor der Entscheidung zur Promotion sollten Sie sich gut informieren und beraten lassen. Warum? Erstens, weil Sie sich für einen Weg entscheiden, der lang (im Schnitt 4 bis 5 Jahre) und steinig ist. Zweitens, weil der Einstieg nicht ganz einfach zu meistern ist.
An der Fachhochschule Dortmund bieten wir Ihnen Unterstützung. Viermal im Jahr erhalten Sie bei „Der Weg zur Promotion“ einen Überblick zum Thema und einen Einblick ins Promovierendenleben. Einmal jährlich findet eine Informationsveranstaltung zur Promotionsförderung der Hochschule statt. Und bei den monatlichen „Beratungsnachmittagen“ bieten wir eine individuelle Sprechstunde. Kommen Sie auf uns zu, wenn Sie Beratung brauchen rund um Ihre Entscheidung zur Promotion, Finanzierungswege oder die Suche nach Betreuungspersonen.
Es empfiehlt sich auch die Lektüre von Ratgebern zur Promotion, einen guten Einstieg bietet hier etwa die Broschüre „Promotion – bewusst entscheiden und gut starten (Öffnet in einem neuen Tab) “ des Qualitätszirkels Promotion.
Ist eine Promotion auch nebenberuflich möglich?
Ja, eine Promotion ist auch nebenberuflich möglich. Sie haben dann sogar einen großen Vorteil beim Einstieg: weil eine Finanzierung für Ihren Lebensunterhalt gesichert ist. Ratsam ist es jedoch im Vorfeld gut darüber nachzudenken, ob genügend Zeit für das Promotionsprojekt zur Verfügung steht. Je nachdem, wie sich dies gestaltet, können sowohl die Promotionsdauer als auch der Promotionserfolg beeinflusst werden.
Es kann zudem sinnvoll sein, sich mit der Arbeitgeberin / dem Arbeitgeber über den Wunsch zur Promotion auszutauschen. Es ist sicher von Vorteil, wenn der Weg unterstützt wird – etwa durch zeitliche Freistellungen bei wichtigen Konferenzen oder in der Abschlussphase der Promotion. Oft wird auch die Arbeitszeit zeitlich befristet reduziert.
Im Fall der „Industriepromotion“ werden oft ergänzende Verträge notwendig. Sollten Sie in Ihrem Projekt mit Daten Ihres Unternehmens arbeiten oder auch in der Arbeitszeit Ihre Promotion verfolgen, erlangt das Unternehmen Rechte am generierten Wissen. Besonders kritisch ist dies etwa in Hinblick auf die Pflicht zur Veröffentlichung der Dissertation.
Promovieren mit Kind – geht das?
Ja, eine Promotion mit Kind ist möglich – gut 17 % aller Doktorand*innen sind bzw. werden im Verlauf der Promotion Eltern. Die Doppelbelastung ist gerade in Belastungspeaks, wie etwa der Abschlussphase, eine Herausforderung. Aber es gibt in der Promotionszeit auch viele Flexibilitäten, welche einer Vereinbarkeit zuträglich sind.
Wenn Sie vor der Entscheidung zu einer Promotion stehen, kommen Sie gerne auch mit Fragen der Vereinbarkeit auf das Team des Kollegs zu. Gerne informieren wir Sie z.b. über Vorteile der Befristung nach WissZeitVG für promovierende Eltern und Angebote zur Unterstützung an den Hochschulen.
Regelmäßig bietet das Promotionskolleg etwa Veranstaltungen für promovierende Eltern an. Und durch Mittel der Gleichstellung konnten Förderungen eingerichtet, sowie auch eine wissenschaftliche Hilfskraft eingestellt werden, welche promovierende Mütter durch assistierende Aufgaben im Rahmen von deren Promotionen entlastet.
Der Weg in die Promotion
Wer promovieren möchte, braucht insbesondere vier Dinge: Eine Doktormutter oder einen Doktorvater, ein Forschungsthema, eine Finanzierung und genügend Zeit zu forschen. Der Einstieg ist dabei nicht immer leicht – wir unterstützen Sie gerne.
Wie finden Sie eine Betreuerin oder einen Betreuer?
Meistens steht an erster Stelle auf dem Weg in die Promotion die Wahl einer Doktormutter bzw. eines Doktorvaters. In der Mehrzahl der Fälle kennen Promovierende diese / diesen bereits aus dem Studium. Oft wurden bereits entweder Erfahrungen in der Betreuung der Masterarbeit gesammelt oder es wurde im Rahmen von Hilfskraft- oder Tutor*innenstellen gemeinsam gearbeitet.
Im Falle der kooperativen Promotion entsteht meist zuerst ein Betreuungsverhältnis mit einer Professorin oder einem Professor an der Fachhochschule. Gemeinsam mit dieser / diesem und über deren /dessen persönliche Netzwerke wird dann in vielen Fällen eine geeignete Betreuungsperson an einer Universität gefunden.
Auch wenn persönliche Beziehungen und gemeinsame Vorerfahrungen in der wissenschaftlichen Arbeit eine besonders gute Ausgangslage darstellen, ist es auch möglich Professor*innen durch die eigene Motivation, fachliche Expertise und den Zuschnitt des Promotionsprojektes zu gewinnen.
In einigen Fällen, etwa bei der Bewerbung auf ausgeschriebene Promotionsstellen z.B. an Graduiertenkollegs, ist es auch möglich, dass im Rahmen der Stellenvergabe ein Betreuungsverhältnis etabliert wird.
Auf welche Weise entsteht die Kooperation mit einer Universität?
In vielen Fällen unterstützt durch die Betreuerin / den Betreuer an der Fachhochschule wird eine Professorin / ein Professor an einer Universität für die Betreuung des Promotionsprojektes gefunden. Die Entstehung einer Kooperation findet oftmals auf einer solch individuellen Ebene statt.
In der Regel ist die Möglichkeit einer kooperativen Promotion (Zweitbetreuung durch eine Professorin / einen Professor einer Fachhochschule, oft mit ergänzender Funktion als Gutachter*in und / oder Prüfer*in) bereits grundlegend in den Promotionsordnungen von Universitäten festgeschrieben.
Die Art der schriftlichen Verankerung einer kooperativen Promotion kann unterschiedlich geregelt sein. Soll eine Promotionsförderung durch die Fachhochschule erfolgen, muss ein Kooperationsvertrag vorgelegt werden, der von den Hochschulleitungen, den betreuenden Professor*innen und der / dem Promovierenden unterzeichnet wird. In einigen Fällen – wenn Rahmenverträge vorliegen, wie seitens der FH Dortmund etwa mit der TU Dortmund – können die Kooperationsverträge in ihrer Form abweichen.
In anderen Fällen werden etwa gemeinsame Betreuungsvereinbarungen geschlossen, die kooperative Promotion wird in der universitären Betreuungsvereinbarung festgehalten und / oder diese wird vom Promotionsausschuss (z.B. im Zulassungsbescheid) bestätigt.
Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
Typischerweise wird zwischen drei Finanzierungsarten unterschieden: 1. können Promovierende an einer Hochschule angestellt sein, 2. bieten zum Beispiel die 13 BMBF-geförderten Begabtenwerke Stipendien und 3. ist auch eine nebenberufliche Promotion möglich. Welcher Weg individuell der geeignetste ist, gilt es im Vorfeld abzuwägen.
Eine Stelle an der Hochschule bietet eine gute soziale Absicherung, die Einbindung an der Hochschule und Erfahrungen in Bereichen, die für eine Zukunft in Forschung und Lehre zielführend sein können. Dafür kann die Zeit zur Promotion stark eingeschränkt sein und es kann zu Konflikten zwischen weisungsgebundener Arbeit und eigenständiger Forschung kommen.
Stipendien dagegen sind kein Einkommen und führen auch zu keiner Sozialversicherungspflicht. Promovierende mit Stipendium müssen sich selbst krankenversichern. Eine parallele Berufstätigkeit ist i.d.R. nur stark eingeschränkt möglich. Dafür bieten Stipendien eine maximale Freiheit zu forschen und viel persönliche Flexibilität. Zudem profitieren Promovierende von einer ideellen Förderung und starken Netzwerken.
Nebenberuflich zu promovieren kann eine besondere Herausforderung sein. Gleichzeitig sichert die parallele Beschäftigung die Verankerung in der Arbeitswelt und es können z.B. auch parallel zur Promotion, die für Berufungen an Fachhochschulen notwendigen Praxisjahre gesammelt werden.
Eine besondere Form der Finanzierung an der Fachhochschule Dortmund bieten die Promotionsstellen des Kollegs. Auf einer halben Mitarbeiterstelle für 2 Jahre + 2 Jahre Verlängerung können sich Promovierende ganz ihrem Promotionsprojekt widmen.
Was ist ein Exposé?
Exposés dienen der Planung von wissenschaftlichen Forschungsprojekten. Auch im Rahmen von Promotionsprojekten ist es üblich, im Vorfeld ein Exposé anzufertigen, um das Forschungsvorhaben zu strukturieren, potentielle Betreuer*innen der Promotion von dem Projekt zu überzeugen oder eine Finanzierung zu sichern.
Es gibt keine einheitliche Regelung bezüglich des Aufbaus, des Umfangs (meist 5 - 15 Seiten exklusive Literaturverzeichnis) oder des Layouts eines Exposés. Jedoch lassen sich typische Elemente ausmachen, die in einem Exposé enthalten sein sollten:
1. Problemstellung
2. Stand der Forschung
3. Zielsetzung/Forschungsfrage/Forschungslücke
4. Methodisches Vorgehen
5. (Vorläufige Gliederung)
6. Zeit- und Arbeitsplan
7. Verwendete Literatur
Sollten Sie ein Exposé anfertigen, um sich auf eine Förderung oder ein Stipendium zu bewerben, achten Sie unbedingt auf die jeweiligen Vorgaben zur Erstellung des Exposés von den jeweiligen Stiftungen, Kollegs oder Institutionen.
Die (letzten) Schritte zum Titel
Auch bürokratisch ist jede Promotion – und eine kooperative umso mehr – eine Herausforderung. Vom Antrag auf Zulassung über die Doppeleinschreibung bis hin zur Eröffnung des Promotionsverfahrens. Schritt um Schritt zum Doktortitel.
Was ist die Zulassung zur Promotion?
Um den offiziellen Status einer Doktorandin bzw. eines Doktoranden zu erhalten, muss zunächst ein Antrag auf Zulassung zur Promotion bei der kooperierenden Universität gestellt werden. Hierzu müssen die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen, welche in den Promotionsordnungen der betreuenden Fakultäten geregelt sind, erfüllt sein.
Der Zulassungsbescheid wird an einigen Universitäten nur zeitlich befristet (z.B. auf 5 Jahre) ausgestellt. Im Falle einer längeren Promotionszeit muss dann rechtzeitig ein begründeter Antrag auf Verlängerung gestellt werden.
Möglich sind im Rahmen der Zulassung auch sogenannte „Auflagen“. Sie können also dazu verpflichtet werden einzelne Masterveranstaltungen und Scheine nachzuholen. Dies kommt insbesondere dann – aber nicht nur dann – vor, wenn zur Promotion ein Fachwechsel stattfindet. Da der Aufwand zur Erfüllung der Auflagen durchaus umfänglich sein kann, sollte die Zulassung auch dann zu Beginn einer Promotion beantragt werden, wenn formal ein späterer Antrag zulässig ist.
Welche Vorteile bringt die Einschreibung als Doktorand*in?
Es gibt in der Regel keine Verpflichtung für Promovierende sich während der kompletten Promotionszeit einzuschreiben. Wie die Regelung in Ihrem spezifischen Fall ist, entnehmen Sie der relevanten Promotionsordnung.
Eine Einschreibung ist grundsätzlich sowohl an der Universität als auch an der Fachhochschule möglich. Es handelt sich im Fall von kooperativen Promotionen um eine zulässige Form der Doppelimmatrikulation. Dabei werden Sie als Zweithörer an der FH Dortmund eingeschrieben, wenn Sie bereits als Haupthörer an einer Universität in Deutschland eingeschrieben sind. Wenn Sie nicht als Haupthörer an einer Universität in Deutschland eingeschrieben sind, werden Sie als Haupthörer an der FH Dortmund eingeschrieben (weitere Informationen zur Einschreibung finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab) ).
Die Einschreibung an beiden Institutionen ermöglicht Ihnen die Nutzung der Infrastruktur an den jeweiligen Hochschulen. Zudem ergeben sich Vorteile z.B. in Bezug auf eine bestehende Unfallversicherung an den Hochschulen. Die Einschreibung ist teils Voraussetzung für bestimmte Fördermöglichkeiten an der Fachhochschule oder auch an den Universitäten.
Was kommt nach der Einreichung auf Sie zu?
Die Einreichung der schriftlichen Arbeit ist ein großer Schritt, jedoch noch nicht der letzte Schritt. Wichtig ist es, dies auch bei der zeitlichen Planung einzurechnen.
Nach der Abgabe erfolgt die Begutachtung und Benotung der schriftlichen Doktorarbeit. Diese kann sich leicht auf drei bis sechs Monate strecken. Im Anschluss können Sie ggf. Einblick in die Gutachten (ohne Noteneinsicht) erhalten. Bevor Sie Ihre Doktorarbeit dann im Rahmen einer Disputation oder eines Rigorosums verteidigen, gibt es auch noch verpflichtende Auslagezeiten an den Universitäten.
Nach der Verteidigung Ihrer Doktorarbeit setzt die Prüfungskommission die mündliche Note und auch die Gesamtnote fest. Der Tag der Disputation ist der Tag, der letztlich auf der Promotionsurkunde erscheinen wird. Diese erhalten Sie aber erst nach Veröffentlichung Ihrer Doktorarbeit.
Wann können Sie den Doktortitel tragen?
Den Doktortitel darf erst tragen, wer mit der Veröffentlichung der Doktorarbeit auch die Promotionsurkunde erhalten hat.
In Bezug auf Promotionen gibt es nämlich eine Veröffentlichungspflicht. Während in manchen Disziplinen recht zeitnahe Online-Publikationen üblich sind, gilt es in anderen einen (möglichst renommierten) Verlag zu gewinnen. Insbesondere in diesem Fall kann es sein, dass vor Veröffentlichung erhebliche Überarbeitungen und Anpassungen erforderlich werden oder Zeit für die Einwerbung von Geldern für den Druckkostenzuschuss verstreicht. Zwischen Verteidigung der Doktorarbeit und deren Veröffentlichung können dann sogar mehrere Jahre liegen. In der Regel sind in der jeweiligen Promotionsordnung Fristen für die Veröffentlichung gesetzt.