Bundestag und Bundesrat beraten aktuell das Altersvorsorgereformgesetz, mit dem die Bürger*innen eine Wahlfreiheit zwischen einer lebenslänglichen Rente oder neu einem zeitbefristeten Entnahmeplan mindestens bis zum Alter von 85 Jahren erhalten sollen. Ein Experiment der Fachhochschule Dortmund zeigt, dass sich Verbraucher*innen oft aus Unkenntnis ihrer Lebenserwartung für die abgekürzte Zeitrente entscheiden.
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die Riester-Rente reformiert, die seit 2002 von rund 15 Millionen Menschen abgeschlossen wurde. Die Bundesregierung will mit der Reform „die private Altersvorsorge kostengünstiger, renditestärker, unbürokratischer, flexibler, einfacher und transparenter“ machen, so die Begründung. Die Attraktivität soll steigen und mit ihr die Verbreitung.
Kein Zwang zur Verrentung mehr
Der Gesetzentwurf basiert auf den Ergebnissen der „Fokusgruppe private Altersvorsorge“, die in der letzten Legislaturperiode ihren Abschlussbericht vorlegte. Ein zentrales Element ist, mehr Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Anbietern der Altersvorsorge zuzulassen. Bisher mussten Anbieter einer Riester-Rentenversicherung sicherstellen, dass die Rente lebenslänglich gezahlt wird. Hingegen mussten Anbieter von Bank- und Fondssparplänen eine Kooperation mit einem Lebensversicherer eingehen und sicherstellen, dass zum Alter 85 noch ein ausreichendes Restkapital zur lebenslänglichen Verrentung übrigbleibt. Dieser Zwang soll nun entfallen.
Stattdessen können Spar- und Fondssparplan-Anbieter künftig eine „Zeitrente“ anbieten, also einen Plan zur regelmäßigen Entnahme des aufgebauten Altersvorsorgekapitals, der mindestens bis zum Alter von 85 Jahren reichen muss. Es kann auch ein späteres Datum vereinbart werden. Studienautor Professor Dr. Lukas Linnenbrink: „Wir rechnen damit, dass die Anbieter im Wettbewerb um die Kund*innen die höchstmöglichen Zeitrenten zeigen werden und deshalb nur ein Endalter 85 zugrunde legen.“
Fokusgruppe wollte, dass die Zeitrente für die meisten reicht
„Die Forschung hat allerdings immer wieder festgestellt, dass die Menschen ihre Lebenserwartung systematisch unterschätzen“, so Studienautor Prof. Dr. Matthias Beenken. „Das gilt nicht nur für Deutschland, sondern wurde weltweit in verschiedenen Ländern nachgewiesen.“ Diese Tatsache spielte auch für die Fokusgruppe private Altersvorsorge eine wichtige Rolle. Zur Verrentung sagt deren Abschlussbericht: „Dabei sollte die Länge der Auszahlungsphase so bemessen sein, dass sie in der Regel einen hohen Anteil der erwarteten Rentenzeit abdeckt.“
Das ist bei einem Alter von 85 Jahren nicht der Fall. Nach Prognosen des Statistischen Bundesamts werden schon 1973 Geborene, die mit über 50 Jahren gar nicht zur Hauptzielgruppe der neuen privaten Altersvorsorge zählen dürften, zu 48 Prozent (Männer) bzw. 64 Prozent (Frauen) älter als 85 Jahre werden. 2003 Geborene werden zu 65 bzw. 77 Prozent ein höheres Lebensalter erleben. „Der medizinische Fortschritt, beispielsweise Erfolge in der Krebstherapie, ist dabei noch nicht einmal einkalkuliert“, so Prof. Linnenbrink.
Abstand zwischen Zeit- und Leibrente entscheidend
In einem Online-Experiment mit über 1.500 repräsentativ ausgesuchten Proband*innen zeigten die Forscher, dass 58 Prozent derjenigen, die ein Angebot zur Verrentung eines fiktiv er-reichten Altersvorsorgekapitals annahmen, sich für eine höhere Zeitrente bis zum Alter von 85 Jahren statt für eine niedrigere lebenslängliche Leibrente entschieden. „Entscheidend war, wie groß der Abstand zwischen den beiden Rentenangeboten ist“, so Prof. Beenken. „In einer Variante mit größerem Abstand zulasten der Versicherung wählten sogar nur noch 26 Prozent die Leibrente, wogegen bei einem unrealistisch niedrigen Abstand der Anteil der Interessenten an der lebenslänglichen Rente nur leicht auf 54 Prozent anstieg.“
„Die Leibrente muss deutlich niedriger ausfallen, weil die Versicherer das Langlebigkeitsrisiko tragen, dafür eine defensivere Anlagestruktur benötigen und obendrein gesetzlich verpflichtet sind, geschlechtsunabhängig zu kalkulieren, obwohl die Lebenserwartung von Frau-en deutlich höher ist als die von Männern“, erläutert Prof. Linnenbrink weiter, der auch Aktuar (DAV) ist.
Hälfte unterschätzt Lebenserwartung – um mehr als 9 Jahre
Ein bedeutender Einflussfaktor auf die Wahlentscheidung Zeit- versus Leibrente ist die subjektive Lebenserwartung. 49 Prozent der Proband*innen unterschätzten ihre Lebenserwartung gegenüber der statistischen, und zwar um durchschnittlich 9,5 Jahre. 24 Prozent schätzten sie in einem Korridor von plus/minus zwei Jahren realistisch ein, 26 Prozent überschätzten sie. Insgesamt lag die geschätzte Lebenserwartung durchschnittlich um 2,7 Jahre zu niedrig. Die 49 Prozent Proband*innen, die ihre Lebenserwartung unterschätzten, entschieden sich zu 73 Prozent für die Zeitrente. Bei den realistisch schätzenden Proband*innen lagen die Anteile Zeit- und Leibrente bei ungefähr jeweils 50 Prozent. Die überschätzenden 26 Prozent der Proband*innen entschieden sich zwar zu 60 Prozent für die Leibrente, aber immer noch 40 Prozent für die Zeitrente bis zum Alter von 85 Jahren.
Einen Einfluss auf die Lebenserwartung hat die Erfahrung, welche Sterbealter eigene Familienmitglieder erreicht hatten. Auch gesundheitliche Einschränkungen senken die geschätzte Lebenserwartung. Allerdings ist der Einfluss auf die Wahlentscheidung zwischen Zeit- und Leibrente bei Personen mit solchen Einschränkungen überraschend gering.
Wahlfreiheit ja, aber mit realistischem Endalter
Die Autoren ziehen mehrere Schlüsse aus der Untersuchung. Sie begrüßen ausdrücklich eine Wahlfreiheit zwischen Zeit- und Leibrenten. „Das Experiment hat gezeigt, dass Menschen sich leichter überhaupt für eine freiwillige private Altersvorsorge entscheiden, wenn sie die freie Wahl zwischen verschiedenen Anlageformen haben“, so Prof. Beenken.
Allerdings ist das Mindestalter 85 Jahre ihrer Meinung nach deutlich zu niedrig angesetzt. „Damit besteht ein großes Enttäuschungsrisiko, wenn sich die Bürger*innen bei ihrer Lebenserwartung verschätzen“, gibt Prof. Linnenbrink zu bedenken. „Wenn sie das merken, ist es aber zu spät.“ Und Prof. Beenken ergänzt: „Es geht nicht nur um finanzielle Rationalität, sondern auch um die psychische Belastung, als hochbetagte Person plötzlich den Lebens-standard zu verlieren, vielleicht den eigenen Kindern zur Last zu fallen oder Grundsicherung beantragen zu müssen.“
Die Autoren schlagen deshalb vor, das Mindestalter für Zeitrenten auf 95 Jahre heraufzusetzen. „Dann werden auf Basis heutiger Prognosen voraussichtlich mindestens mehr als die Hälfte der Betroffenen bis zum Lebensende versorgt sein“, so Prof. Linnenbrink.
Weiter empfehlen die Wissenschaftler, der Beratung zur Altersvorsorge einen höheren Stellenwert einzuräumen, um Wissenslücken beim Thema Demografie und Lebenserwartung auszugleichen und vulnerable Kund*innen besser zu schützen. Die konnten im Experiment auffallend häufiger als andere keine Entscheidung treffen.
Das setzt auch voraus, dass die Ungleichbehandlung bei den Beratungsvorgaben für Finanzanlagen, die beratungsfrei („Execution only“) vertrieben werden dürfen, und Versicherungsprodukten beseitigt wird, bei denen eine Beratung gesetzlich vorgeschrieben ist. Vertrieb und Beratung freiwillig abzuschließender Produkte verursachen zudem Abschlusskosten. „Der für das Standardprodukt der privaten Altersvorsorge vorgesehene Kostendeckel von 1,5 Prozent ist dafür jedenfalls knapp bemessen“, so Prof. Linnenbrink. „Erst im letzten Jahr hat der Europäische Rechnungshof öffentlich gerügt, dass der harsche Kostendeckel des ‚Paneuropäischen Privaten Pensionsprodukts‘ von sogar nur einem Prozent dazu geführt hat, dass niemand dieses Produkt anbietet“, gibt Prof. Beenken zu bedenken. „Den Fehler sollten wir jetzt nicht wiederholen“.