Inhalt anspringen

JUSTICE FOR ALL

JUSTICE FOR ALL: Stärkung der Rechte von Beschuldigten und untergebrachten Personen mit intellektuellen und psychosozialen Beeinträchtigungen. Grenzüberschreitende EU-Überstellungen, Inhaftierung und Alternativen

Schnelle Fakten

Über das Projekt

Das Projekt JUSTICE FOR ALL hat zum Ziel, die Rechte und die Lebensbedingungen von Beschuldigten und untergebrachten Personen mit intellektuellen und/oder psychosozialen Beeinträchtigungen zu verbessern.

Das Stockholmer Programm der Europäischen Union (EU) forderte die Mitgliedstaaten dazu auf, Anstrengungen zu unternehmen, um das gegenseitige Vertrauen zu stärken und den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung im Bereich des Freiheitsentzuges effizienter zu gestalten. Ferner appellierte es an die Mitgliedstaaten der EU (MS), sich auch mit der Frage der Alternativen zur Inhaftierung zu befassen. 

Das Projekt wird Herausforderungen, Lücken und bewährte Praktiken hinsichtlich der Umsetzung und praktischen Anwendung einschlägiger EU-Rahmenbeschlüsse (Europäischer Haftbefehl, Überstellung verurteilter Personen; Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen, Europäische Überwachungsanordnung) identifizieren.

Darüber hinaus wird das Projekt auch innerstaatliche Aspekte untersuchen, die der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Weg stehen können. Ein Aspekt betrifft die Sicherungsverwahrung von Beschuldigten und untergebrachten Personen mit intellektuellen und psychosozialen Beeinträchtigung, die in Strafverfahren als zurechnungsunfähig eingestuft wurden und denen für lange Zeiträume, z.T. auch lebenslang, die Freiheit entzogen werden kann. 

Das Ziel des Projektes ist es zum einen ein Bewusstsein für Rechte von Beschuldigten und untergebrachten Personen mit intellektuellen und/oder psychosozialen Beeinträchtigungen zuschaffen, zum anderen die gerichtliche Zusammenarbeit und die gegenseitige Anerkennung in Strafsachen innerhalb der EU zu fördern. 

Konkret soll dies durch die Durchführung nationaler Sekundärforschung, nationaler und regionaler Konsultationsverfahren sowie die Erstellung von Vergleichsberichten und Schlüsselempfehlungen erreicht werden. Die Ergebnisse des Projektes, inkl. der nationalen Berichte und Schlüsselempfehlungen, werden im Rahmen einer virtuellen Konferenz sowie nationaler Veröffentlichungsveranstaltungen präsentiert.

Projektkoordination: Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (Öffnet in einem neuen Tab)  (Österreich)

Partnerorganisationen: Bulgarian Helsinki Committee (Öffnet in einem neuen Tab)  (Bulgarien),  Antigone (Öffnet in einem neuen Tab)  (Italien), Mental Health Perspectives (Öffnet in einem neuen Tab) (Litauen), Peace Institute (Öffnet in einem neuen Tab)  (Slowenien)

Kontakt & Team

Ansprechperson

Leitung

Diese Seite verwendet Cookies, um die Funktionalität der Webseite zu gewährleisten und statistische Daten zu erheben. Sie können der statistischen Erhebung über die Datenschutzeinstellungen widersprechen (Opt-Out).

Einstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)