Vorprüfungsdokumentation (VPD) für Bewerbungen mit ausländischem Zeugnis
wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben oder nicht an einer Schule mit deutscher Abiturprüfungsordnung erworben haben benötigen Sie für Ihre Bewerbung eine VPD von uni-assist.
Beispiele für Hochschulzugangsberechtigungen sind z. B. Matura, O- und A-(S-)Levels, High School Diploma oder Baccalauréat.
Informationen über die Anerkennung ausländischer Schulzeugnisse stehen Ihnen über die Zeugnis-Datenbank anabin.kmk.org (Öffnet in einem neuen Tab) der Kultusminister Konferenz Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zur Verfügung.
- wenn Sie in Deutschland ein Studienkolleg besucht und eine Feststellungsprüfung abgelegt haben. Dieses Zeugnis gilt nur zusammen mit Ihrem Heimatzeugnis und entspricht damit noch keiner deutschen Hochschulzugangsberechtigung.
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob es für den von Ihnen gewünschten Studiengang Studienvoraussetzungen zu erfüllen gibt (Eignungsprüfung, Praktikum etc.); überprüfen können Sie dies unter diesem Link .
Wichtig: Die VPD ersetzt nicht die Bewerbung an der Fachhochschule Dortmund.
Für eine erfolgreiche Bewerbung sind daher zwei Schritte notwendig:
1. VPD bei uni-assist beantragen
Beantragen Sie rechtzeitig bei uni-assist eine Vorprüfungsdokumentation für die Fachhochschule Dortmund. Die Bearbeitung Ihres VPD-Antrags dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen, nachdem Sie Ihren Online-Antrag eingereicht haben. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Unterlagen vollständig hochzuladen. Planen Sie ausreichend Zeit für mögliche Rückfragen oder Nachforderungen von uni-assist ein.
2. Bewerbung an der Fachhochschule Dortmund
Bewerben Sie sich zusätzlich innerhalb der Bewerbungsfrist über das Studienplatzportal der Fachhochschule Dortmund. Laden Sie dort alle erforderlichen Unterlagen (VPD) als PDF-Dateien online hoch. Ein Versand per Post ist nicht erforderlich.
Die Studienvoraussetzungen und auch das Deutsch-Sprachzertifikat müssen nicht bereits bei der Bewerbung vorliegen, sind aber für eine Einschreibung in den Studiengang (Annahme des Studienplatzes) zwingend notwendig.
Hochschulzugang über TestAS
Wenn Ihr ausländischer Schulabschluss nicht direkt zum Bachelor-Studium in Deutschland berechtigt, haben Sie zunächst eine indirekte Hochschulzugangsberechtigung. → In diesem Fall könnten Sie normalerweise ein Studienkolleg besuchen.
Alternative an der FH Dortmund:
Studienbewerber*innen können sich (über uni-assist) direkt auf ein fachgebundenes Bachelorstudium an der Fachhochschule Dortmund bewerben, wenn ihre schulische Vorbildung nach den Bewertungsvorschlägen der ZAB zum Zugang zu einem Studienkolleg berechtigt und gleichzeitig im TestAS mindestens
100 Punkte im Kerntest sowie 100 Punkte im studiengangsrelevanten Fachmodul
erreicht wurden.
Die für den jeweiligen Studiengang erforderlichen Sprachkenntnisse müssen spätestens zur Einschreibung vorliegen.
TestAS ersetzt das Studienkolleg nur, wenn:
- indirekte HZB (anerkannte schulische Vorbildung) + TestAS 100 Punkte Kerntest / 100 Punkte Fachmodultest
- Sprachkenntnisse bis zur Einschreibung nachzuweisen
Wichtig:
Der TestAS ersetzt das Studienkolleg nur dann, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Bewerbungen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht an die FH Dortmund weitergeleitet.
Sie benötigen keine VPD
- wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer Schule im Ausland mit deutscher Abiturprüfungsordnung erworben haben,
- wenn Ihr Schulabschlusszeugnis Sie nicht unmittelbar zur Aufnahme eines Studiums in Deutschland berechtigt.
In diesem Fall bewerben Sie sich im Bundesland Nordrhein-Westfalen direkt beim Ökumenischen Studienkolleg, Bochum - www.studienkolleg-bochum.de (Öffnet in einem neuen Tab) , (T-Kurs) oder bei dem luso-brasilianischen Studienkolleg in Mettingen - www.studienkolleg-mettingen.de (Öffnet in einem neuen Tab) , (G-, M, T- und W-Kurs), - für ein höheres Semester in einem Bachelor- oder Masterstudiengang
Bewerbung für BA-Studiengänge online unter https://portal.fh-dortmund.de (Öffnet in einem neuen Tab) ,
Bewerbung für MA-Studiengänge in Papierform
die Bewerbungszeiten sind identisch: 15.02. - 15.03. für das Sommersemester und
15.08. - 15.09. für das Wintersemester.
Bitte beachten Sie, dass für die Einstufung in das zweite oder ein noch höheres Semester ausreichende Studienleistungen vorhanden sein müssen
Wann müssen Sie sich im FH Portal bewerben?
Bewerbungsfristen
Sommersemester: 1. Dezember bis 15. Januar
Wintersemester: 1. Mai bis 15. Juli
Die vollständige Online-Bewerbung muss bis zur jeweiligen Bewerbungsfrist im Bewerbungsportal der FH Dortmund eingegangen sein.
VPD für ausländische Zeugnisse:
Beantragen Sie Ihre VPD bei uni-assist frühzeitig, damit sie rechtzeitig für die Bewerbung vorliegt. Eine fehlende VPD kann nach Ablauf der Bewerbungsfrist nicht nachgereicht werden, um die Bewerbung noch zu berücksichtigen.
Eignungsverfahren für bestimmmte Bachelorstudiengänge:
Informationen sowie die Bewerbungsmöglichkeit zu den Eignungsverfahren des Fachbereichs Design sowie des Fachbereichs Architektur erhalten Sie unter den entsprechenden Verlinkungen (die Links funktionieren nur in der 1. Jahreshälfte ab ca. Ende Januar).
Bei Nachweis von 30 ECTS/Credits an einer staatlich anerkannten Hochschule und aus einem inhaltlich passenden Studium kann man auf Antrag von der Feststellung der Eignung befreit werden. Bitte wenden Sie sich per E-Mail mit Ihren Studienleistungen im PDF-Format an: international-officefh-dortmundde
Diese Regelung gilt nicht für den Bachelorstudiengang Film & Sound.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei den Studiengängen 2 mal bewerben müssen;
einmal für die Eignung am Fachbereich und ein zweites Mal zum über das Portal zum entsprechenden Studiengang.
Welche Bewerbungsunterlagen müssen hochgeladen werden?
Wichtiger Hinweis zu Dokumenten und Übersetzungen
Für den Hochschulzugang in Deutschland dürfen bestimmte Unterlagen nicht fehlen.
Dazu gehören das Sekundarschulabschlusszeugnis, ggf. Hochschulaufnahmeprüfungen und/oder der Nachweis über ein oder mehrere erfolgreiche Studienjahre, wenn dies für Ihr Herkunftsland erforderlich ist.
Diese Nachweise müssen in der Heimatsprache sowie zusätzlich ins Deutsche oder Englische übersetzt eingereicht werden.
Übersetzungen sind nur gültig, wenn sie von einer hierfür befugten Stelle erstellt wurden:
– Im Ausland angefertigte Übersetzungen müssen von einer Institution stammen, die in diesem Land zu einer vereidigten Übersetzung (oder einem Äquivalent dazu) befugt ist; z. B. Auslandsvertretung (Botschaft)
– Deutsche Übersetzungen können nur anerkannt werden, wenn sie von vereidigten bzw. beeidigten Übersetzerinnen/Dolmetscherinnen in Deutschland angefertigt wurden
Auch französischsprachige/spanischsprachige etc. Dokumente müssen ins Deutsche oder Englische übersetzt werden!
- Hilfreich sind hier auf jeden Fall die speziellen Länderhinweise (Öffnet in einem neuen Tab) von uni-assist.
- ZWINGEND ERFORDERLICH: Sekundarschulabschlusszeugnis
inkl. aller dazugehörigen Notenübersichten und – falls für Ihr Herkunftsland erforderlich – Hochschulaufnahmeprüfung und/oder Nachweise über Studienjahre - APS-Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS) von Bewerber*innen aus China, Indien und Vietnam
- wenn vorhanden: einen aktuellen Deutschkurs-Teilnahmenachweis oder ein Deutsch-Sprachzeugnis,
- Reisepass (nur die Seite mit Ihren persönlichen Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum etc.),
- Lebenslauf.
Unvollständige Bewerbungen können von uni-assist leider nicht an die FH Dortmund weitergeleitet werden.
Es dürfen bei der Bewerbung fehlen:
- Ein anerkanntes Sprachprüfungszeugnis,
- ein eventuell vorausgesetzter Praktikumsnachweis,
- die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Eignungsprüfung (falls verlangt) sowie
- eventuell das Feststellungsprüfungszeugnis (siehe Punkt "Wann müssen Sie sich bewerben").
Diese Unterlagen müssen aber auf jeden Fall zum Zeitpunkt der Einschreibung zum Studium an unserer Hochschule eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass es für die Eignungsprüfung auf den Internetseiten der Fachbereiche Architektur und Design nur bestimmte Terminangebote gibt.
Sollten Sie diese Termine verpasst haben, überprüfen Sie bitte, ob eine Bewerbung bei uni-assist für ein Studium an der FH Dortmund aufgrund der zu erfüllenden Studienvoraussetzungen (Öffnet in einem neuen Tab) noch Sinn macht.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an uni-assist.
Hinweise zu amtlichen Beglaubigungen
Amtlich beglaubigte Unterlagen sind erst bei der Einschreibung an der Fachhochschule Dortmund vorzulegen; für die Online-Bewerbung bei uni-assist können Sie einfache Kopien hochladen. Von den nachfolgend genannten Stellen werden Beglaubigungen anerkannt:
- Stadtverwaltungen,
- Bürgerämtern,
- Rathäusern,
- Gerichten und Notaren,
- Pfarrämtern sowie von
- den Krankenkassen und Allgemeinen Studierendenausschüssen (AStA), wenn ein Siegel (besonderer runder Stempel) benutzt wird.
Bei Beglaubigungen aus dem Ausland gelten folgende Anerkennungen:
- von diplomatischen Vertretungen Deutschlands sowie
- von zu amtlichen Beglaubigungen befugte Behörden und Notare im jeweiligen Land.
Weitere Hinweise zu Beglaubigungen können Sie in diesem PDF (Öffnet in einem neuen Tab) nachlesen.
Nicht akzeptiert werden Beglaubigungen von Banken, Sparkassen und Vereinen sowie Rechtsanwält*innen, Wirtschaftsprüfer*innen und Buchprüfer*innen.
Wie hoch sind die Bearbeitungskosten?
Weitere Informationen zur Vorprüfungsdokumentation (VPD) und zu den Bearbeitungskosten finden Sie auf der Website von uni-assist:
Vorprüfungsdokumentation (VPD) (Öffnet in einem neuen Tab)
Wie geht es nach der Bewerbung weiter?
BITTE sehen Sie von Mehrfachanfragen zum Status oder zum Bewerbungseingang ab, da das Verfahren einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Mehrfachanfragen verzögern nur den Prozess.
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge (NC) erhalten Sie eine Information über die Zulassung zum Studium über hochschulstart.de:
- Sommersemester: ca. ab Ende Februar
- Wintersemester: ca. ab Ende August
Für zulassungsfreie Studiengänge werden Sie von der FH Dortmund vorher informiert.
Wenn die formalen Anforderungen nicht erfüllt sind – z. B. durch fehlende Dokumente oder nicht eingehaltene Fristen – kann Ihre Bewerbung nicht bearbeitet werden.
In diesem Fall müssen Sie sich zum nächsten möglichen Bewerbungstermin erneut bewerben.
Bewerbungsfrist verpasst?
Eventuell haben Sie die Möglichkeit, sich noch für einen Studienplatz in einem Bachelor- oder Master-Studiengang über
- www.fh-dortmund.de/freiestudienplaetze (Öffnet in einem neuen Tab) zu bewerben (wird die Seite nicht gefunden, gibt es zu diesem Zeitpunkt keine freien Studienplätze mehr) oder
- über das Losverfahren (Öffnet in einem neuen Tab) für zulassungsbeschränkte Studiengänge (den Bewerbungszeitraum finden Sie unter dem vorgenannten Link); Voraussetzung hierfür ist, dass nach Abwicklung des regulären Bewerbungsverfahrens noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen.
Diese Bewerbungswege können Sie unter anderem nutzen, wenn
- Sie sich nicht fristgerecht bis zum 15. Januar/15. Juni für das erste Semester beworben haben,
- Sie nicht sicher sind, ob Ihre Studienleistungen für ein höheres Semester ausreichend sind oder
- Sie aufgrund Ihrer Hochschulzugangsberechtigungsnote im regulären Bewerbungsverfahren keinen Studienplatz angeboten bekommen haben.
Welche deutschen Sprachprüfungen werden anerkannt?
Eine Information hierüber finden Sie unter den Studienvoraussetzungen (Öffnet in einem neuen Tab) .
Wann muss das Deutsch-Sprachzeugnis vorliegen?
Spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung (Februar/März zum Sommersemester bzw. August/September zum Wintersemester) muss das Deutsch-Sprachzeugnis zusammen mit den anderen für die Einschreibung notwendigen Unterlagen vorgelegt werden können.
Weitere Informationen
Kontakt

Adelina Kastrati
Bei Fragen rund um Ihre Bewerbung oder Ihre Einschreibung an der Fachhochschule Dortmund wenden Sie sich bitte per E-Mail an:
international-office@fh-dortmund.de
Sprechstunden:
Montag:
09:30 - 12:30 Uhr, Sprechstunde nur nach Terminvereinbarung*
Mittwoch:
09:30 - 12:30 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr, Sprechstunde nur nach Terminvereinbarung*
Donnerstag:
9:30 - 12:30 Uhr, offene Sprechstunde
* Ein Termin ist vorab, unter Angabe des Anliegens, telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.