Einschreibung in einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang
1. Annahme des Studienplatzangebotes und Zulassung
Für eine Bewerbung in einem unserer zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengänge haben Sie sich bei hochschulstart.de registriert und ein Benutzerkonto angelegt.
Bitte kontrollieren Sie das Portal von hochschulstart.de nach dem Ende der Bewerbungsfrist (15.01 für ein Sommersemester/ 15.07 für ein Wintersemester) regelmäßig. So können Sie frühzeitig erkennen, ob Sie einen Studienplatz erhalten haben. Diesen können Sie dann bei hochschulstart.de annehmen.
Wichtig:
Sobald Sie ein Zulassungsangebot der FH Dortmund auf der Seite von hochschulstart.de angenommen haben, kehren Sie bitte auf das Onlineportal der FH Dortmund zurück. Dort ist Ihr Zulassungsbescheid nach der Annahme des Zulassungsangebots direkt als pdf Dokument für Sie verfügbar. Ein Versand per Post erfolgt nicht! Sie haben bis zum Ende der im Bescheid angegebenen Einschreibungsfrist Zeit, die im Bescheid genannten Unterlagen einzureichen.
Bitte beachten Sie:
Eine späte Annahme des Studienplatzes kann zu einer für Sie nachteiligen Verzögerung beim Beginn Ihres Studiums führen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung.
2. Ablauf der Online-Einschreibung:
- Über das Onlineportal der FH Dortmund können Sie nach erfolgter Zulassung die Immatrikulation beantragen. Geben Sie während der Onlineabfrage die erforderlichen Daten ein, die die Fachhochschule Dortmund für Ihre Immatrikulation benötigt.
- Nach der Dateneingabe erhalten Sie den druckfertigen Einschreibungsantrag.
- Nach vollständiger Dateneingabe:
Bitte drucken Sie den Antrag auf Einschreibung aus und vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht. - Den unterschriebenen Einschreibungsantrag mit den einzureichenden Unterlagen senden Sie bitte postalisch an die im Antrag und in ihrem Zulassungsbescheid angegebene Anschrift
Durch die Einsendung der erforderlichen Unterlagen (auch des Zahlungsbeleges des Semesterbeitrags) wird aus Ihrem Online-Antrag eine "richtige" Einschreibung und Sie erhalten zeitnah Ihren vorl. Studierendenausweis und weitere Informationen zum Studienbeginn.
Es gelten die in den Zulassungsbescheiden genannten Annahmefristen. Nur bis zum Ende der Annahmefrist ist eine Online-Einschreibung möglich. Erfolgt keine fristgerechte Einschreibung, verfällt die Studienplatzzusage.
Bitte beachten Sie, dass zur Einhaltung der Annahmefrist der postalische Eingang Ihrer Unterlagen maßgebend ist. Es zählt der Posteingangsstempel bei der Fachhochschule Dortmund.
Einschreibung in einen zulassungsfreien Bachelorstudiengang
Haben Sie sich für einen zulassungsfreien Bachelorstudiengang beworben, erhalten Sie ca. 2-3 Werktage nach dem elektronischen Eingang Ihrer Bewerbung einen Zulassungsbescheid als pdf- Dokument über das Studienplatzportal der FH Dortmund. Ein Versand per Post erfolgt nicht!
Folgen Sie bitte den Anweisungen in diesem Bescheid und reichen Sie die darin genannten Unterlagen vollständig bis zum Ende der in Ihrem Zulassungsbescheid genannten Einschreibungsfrist bei der darin genannten Adresse ein.
Ablauf der Online-Einschreibung:
- Über das Onlineportal der FH Dortmund können Sie nach erfolgter Zulassung die Immatrikulation beantragen. Geben Sie während der Onlineabfrage die erforderlichen Daten ein, die die Fachhochschule Dortmund für Ihre Immatrikulation benötigt.
- Nach der Dateneingabe erhalten Sie den druckfertigen Einschreibungsantrag.
- Nach vollständiger Dateneingabe:
Bitte drucken Sie den Antrag auf Einschreibung aus und vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht. - Den unterschriebenen Einschreibungsantrag mit den einzureichenden Unterlagen senden Sie bitte postalisch an die im Antrag und in ihrem Zulassungsbescheid angegebene Anschrift
Durch die Einsendung der erforderlichen Unterlagen (auch des Zahlungsbeleges des Semesterbeitrags) wird aus Ihrem Online-Antrag eine "richtige" Einschreibung und Sie erhalten zeitnah Ihren vorl. Studierendenausweis und weitere Informationen zum Studienbeginn.
Es gelten die in den Zulassungsbescheiden genannten Annahmefristen. Nur bis zum Ende der Annahmefrist ist eine Online-Einschreibung möglich. Erfolgt keine fristgerechte Einschreibung, verfällt die Studienplatzzusage.
Bitte beachten Sie, dass zur Einhaltung der Annahmefrist der postalische Eingang Ihrer Unterlagen maßgebend ist. Es zählt der Posteingangsstempel bei der Fachhochschule Dortmund.
Einschreibung in einen zulassungsbeschränkten Masterstudiengang
Sollten Sie für den von Ihnen gewählten Studiengang einen Studienplatz erhalten haben, bekommen Sie über das Onlineportal der FH Dortmund einen Zulassungsbescheid zugestellt. Ein Versand per Post erfolgt nicht!
Folgen Sie bitte den Anweisungen in diesem Bescheid und reichen Sie die darin genannten Unterlagen vollständig bis zum Ende der in Ihrem Zulassungsbescheid genannten Einschreibungsfrist bei der darin genannten Adresse ein.
Ablauf der Online-Einschreibung:
- Über das Onlineportal der FH Dortmund können Sie nach erfolgter Zulassung die Immatrikulation beantragen. Geben Sie während der Onlineabfrage die erforderlichen Daten ein, die die Fachhochschule Dortmund für Ihre Immatrikulation benötigt.
- Nach der Dateneingabe erhalten Sie den druckfertigen Einschreibungsantrag.
- Nach vollständiger Dateneingabe:
Bitte drucken Sie den Antrag auf Einschreibung aus und vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht. - Den unterschriebenen Einschreibungsantrag mit den einzureichenden Unterlagen senden Sie bitte postalisch an die im Antrag und in ihrem Zulassungsbescheid angegebene Anschrift
Durch die Einsendung der erforderlichen Unterlagen (auch des Zahlungsbeleges des Semesterbeitrags) wird aus Ihrem Online-Antrag eine "richtige" Einschreibung und Sie erhalten zeitnah Ihren vorl. Studierendenausweis und weitere Informationen zum Studienbeginn.
Es gelten die in den Zulassungsbescheiden genannten Annahmefristen. Nur bis zum Ende der Annahmefrist ist eine Online-Einschreibung möglich. Erfolgt keine fristgerechte Einschreibung, verfällt die Studienplatzzusage.
Bitte beachten Sie, dass zur Einhaltung der Annahmefrist der postalische Eingang Ihrer Unterlagen maßgebend ist. Es zählt der Posteingangsstempel bei der Fachhochschule Dortmund.
Einschreibung in einen zulassungsfreien Masterstudiengang
Haben Sie sich für einen zulassungsfreien Masterstudiengang beworben, erhalten Sie, so Sie nach Ihren eingereichten Unterlagen die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, einen Zulassungsbescheid als pdf- Dokument über das Studienplatzportal der FH Dortmund. Ein Versand per Post erfolgt nicht!
Folgen Sie bitte den Anweisungen in diesem Bescheid und reichen Sie die darin genannten Unterlagen vollständig bis zum Ende der in Ihrem Zulassungsbescheid genannten Einschreibungsfrist bei der darin genannten Adresse ein.
Ablauf der Online-Einschreibung:
- Über das Onlineportal der FH Dortmund können Sie nach erfolgter Zulassung die Immatrikulation beantragen. Geben Sie während der Onlineabfrage die erforderlichen Daten ein, die die Fachhochschule Dortmund für Ihre Immatrikulation benötigt.
- Nach der Dateneingabe erhalten Sie den druckfertigen Einschreibungsantrag.
- Nach vollständiger Dateneingabe:
Bitte drucken Sie den Antrag auf Einschreibung aus und vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht. - Den unterschriebenen Einschreibungsantrag mit den einzureichenden Unterlagen senden Sie bitte postalisch an die im Antrag und in ihrem Zulassungsbescheid angegebene Anschrift
Durch die Einsendung der erforderlichen Unterlagen (auch des Zahlungsbeleges des Semesterbeitrags) wird aus Ihrem Online-Antrag eine "richtige" Einschreibung und Sie erhalten zeitnah Ihren vorl. Studierendenausweis und weitere Informationen zum Studienbeginn.
Es gelten die in den Zulassungsbescheiden genannten Annahmefristen. Nur bis zum Ende der Annahmefrist ist eine Online-Einschreibung möglich. Erfolgt keine fristgerechte Einschreibung, verfällt die Studienplatzzusage.
Bitte beachten Sie, dass zur Einhaltung der Annahmefrist der postalische Eingang Ihrer Unterlagen maßgebend ist. Es zählt der Posteingangsstempel bei der Fachhochschule Dortmund.
Nachrückverfahren
Werden durch die Einschreibungen nicht alle zur Verfügung stehenden Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen besetzt, führt die Hochschule ein Nachrückverfahren durch.
Für dieses Nachrückverfahren können Sie sich anmelden, wenn Sie:
- sich für einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang bis zum 15.01. für ein Sommersemester /15.07. zu einem Wintersemester beworben haben,
- sich nicht bereits in einem zulassungsbeschränkten Studiengang eingeschrieben haben
Für die Anmeldung zum Nachrückverfahren folgen Sie bitte dem Hinweis in Ihrem Ablehnungsbescheid.