Worum geht's?
Bild und Ton sind allgegenwärtig. Als audio-visuelle Kunstform begegnen sie uns zum Beispiel in Filmen und anderen bewegten Bildern, deren Aussage durch Ton verstärkt, erweitert oder kontrapunktiert wird. Der Bachelor-Studiengang Film & Sound widmet sich diesen beiden Gestaltungsebenen des Filmschaffens, da ein umfassendes Verständnis von Bild und Ton wichtig ist, um auf diesem Feld professionell arbeiten zu können.
Profil des Studiengangs
Film & Sound beschäftigt sich mit Fragen wie
- Was ist Film? Was bedeutet filmisches Erzählen? Welche audio-visuellen Mittel braucht man, um die Zuschauer auf eine emotionale Reise mitzunehmen?
- Wie kann durch das Zusammenspiel von Sound, Bild, Schnitt und Inszenierung der filmischen Raum erweitert werden?
Audiovisuelles Storytelling
Das Studium ist einzigartig, weil Studierende aus den beiden Schwerpunkten Film und Sounddesign gemeinsam an mehreren Filmprojekten für unterschiedlichste Plattformen arbeiten. Sie lernen dadurch, worauf es beim audiovisuellen Storytelling ankommt. Sie arbeiten im Team, planen und realisieren Filmprojekte, die fiktional, dokumentarisch oder experimentell sein können.
Mit Projekten von der Idee bis zur Realisation
Das siebensemestrige Projektstudium ist praxis- und berufsorientiert und bietet Vertiefungen in den Bereichen Film und Sounddesign. In der Vertiefung Film beschäftigen Sie sich mit Regie, Kamera, Schnitt, Produktion, Drehbuch, Dramaturgie, Schauspielführung und Filmwissenschaft. In der Vertiefung Sounddesign geht es vor allem um Tongestaltung, Technik, audiovisuelle Wissenschaft und Musik.
Der Schwerpunkt Film vermittelt die gestalterischen und technischen Grundlagen für die Filmproduktion und die Postproduktion. Sie setzen selbst einige Projekte aus den Bereichen Dokumentarfilm, Kurzfilm und Experimenteller Film um. Das Haupt-Fachmodul Filmische Übungen wird durch weitere Module wie Dramaturgie und Schauspielführung, Wissenschaftliche Grundlagen und Schlüsselkompetenzen erweitert.
Im Schwerpunkt Sounddesign geht es insbesondere darum, dass Sie den gesamten Workflow verstehen und lernen, Filmsounddesigns zu gestalten, zu konzipieren und zu reflektieren. Das Spektrum reicht von der Tongestaltung für Kurz- und Langfilme über Dreharbeiten und Hörspiele bis zu Musikinformatik und medienwissenschaftlichen Seminaren.
Hinzu kommen frei wählbare Seminare aus den Bereichen Grafikdesign, Objektund Raumdesign, Fotografie oder Filmemachen.
Sie erlernen außerdem die erforderlichen Schlüsselkompetenzen, die Sie für eine selbstständige Tätigkeit in einem Kreativberuf benötigen.
Bachelor of Arts für alle Bereiche der Film- und Soundproduktion
Nach erfolgreichem Verlauf erreichen Sie den Studienabschluss Bachelor of Arts (B.A.).
Damit verfügen Sie über die Qualifikation, in allen Bereichen der Film- und Soundproduktion kreativ und professionell mitzuarbeiten. Dazu gehören audiovisuelle Projekte, Filmprojekte und Bewegtbild-Bespielungen in unterschiedlichen Formaten und Kontexten.
Vertiefungen im Studiengang
Film und Sound bietet Vertiefungen in den Bereichen:
- Film: Regie, Kamera, Schnitt, Produktion, Drehbuch, Dramaturgie, Schauspielführung, Filmwissenschaft
- Sounddesign: Gestaltung, Technik, audio-visuelle Wissenschaft, Musik
Studienverlauf - Schwerpunkt Film
Es handelt sich um einen thematischen Überblick der Studienganginhalte. Detaillierte Informationen zu den genauen Bezeichnungen der Lehrveranstaltungen, Angaben zu ECTS oder Semesterwochenstunden finden Sie in der Prüfungsordnung und im Modulhandbuch.
1. Semester | Grundlagen Film | Kamera und Licht / Filmproduktion | Digitale Postproduktion | Montage Theorie | |
2. Semester | Filmische Miniaturen |
Kamera und Licht / Videotechnik Theorie |
Schauspielführung | Wissenschaft | Schlüsselkompetenz: Präsentation, Rhetorik, Studienstandsgespräche |
3. Semester | Film | Dramaturgie | Zusatzkompetenz | Wissenschaft | Schlüsselkompetenz: Wissenschaftliches Schreiben |
4. Semester | Film | Dramaturgie | Interdisziplinäres Projekt |
Schlüsselkompetenz: Ökonomie, Recht |
|
5. Semester | Film | Expanded Media | Interdisziplinäres Projekt |
Wissenschaft | |
6. Semester | Film | Expanded Media | Zusatzkompetenz | Wissenschaft | |
7. Semester | Bachelor Projektbegleitung |
Thesis & Kolloquium | Schlüsselkompetenz: Existenzgründung |
Studienverlauf - Schwerpunkt Sound
Es handelt sich um einen thematischen Überblick der Studienganginhalte. Detaillierte Informationen zu den genauen Bezeichnungen der Lehrveranstaltungen, Angaben zu ECTS oder Semesterwochenstunden finden Sie in der Prüfungsordnung und im Modulhandbuch.
1. Semester | Schule des Hörens / Hörspiel |
Filmsound Grundlagen | Digitale Postproduktion |
Montage Theorie | |
2. Semester | Filmische Miniaturen | Akustische Kunst / Höranalyse |
Aufnahmeregie / Sprachregie |
Wissenschaft | Schlüsselkompetenz: Präsentation, Rhetorik, Studienstandsgespräche |
3. Semester | Film | Soundediting / FX / Dokumentarischer O - Ton |
Zusatzkompetenz | Wissenschaft | Schlüsselkompetenz: Wissenschaftliches Schreiben |
4. Semester | Film | Klangsynthese / Live Elektronik | Interdisziplinäres Projekt |
Schlüsselkompetenz: Ökonomie, Recht |
|
5. Semester | Film | Immersives audiovisuelles Projekt | Interdisziplinäres Projekt |
Wissenschaft | |
6. Semester | Film | Musikgeschichte / Medientheorie | Zusatzkompetenz | Wissenschaft | |
7. Semester | Bachelor Projektbegleitung |
Thesis & Kolloquium | Schlüsselkompetenz: Existenzgründung |
Warum an der FH Dortmund studieren?
Was macht die FH Dortmund aus? Was sollten Sie über die Stadt und Region wissen? Wie ist die FH Dortmund in Bezug auf Internationalität aufgestellt und was bieten wir Ihnen an Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr von der FH Dortmund.
Zu wem passt's?
Wünschenswerte fachspezifische und fachübergreifende Kenntnisse
Der Bachelor-Studiengang Film & Sound kann zu Ihnen passen, wenn Sie Spaß daran haben, mit Bild und Ton Geschichten zu erzählen und gern in kreativen Teams arbeiten. Sie sind bereit, sich durch die komplexen Herausforderungen der gesamten Produktion von Film und Sound zu kämpfen? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse. Wenn Sie darüber hinaus teamfähig, kommunikativ und kritikfähig sind und sich für Filme begeistern, haben Sie die besten Voraussetzungen für einen erfolgreichen Studienverlauf.
Perspektiven nach dem Studium
Berufliche Perspektiven
Wer einen Abschluss in diesem Studiengang hat, arbeitet häufig: für audio-visuelle Projekte, Filmprojekte und Bewegtbildbespielungen in unterschiedlichen Formaten und Kontexten als kreative*r, professionelle*r Mitarbeiter*in in allen Bereichen der Film- und Soundproduktion.
Master-Studiengänge
Mit den beiden konsekutiven Master-Studiengängen Film und Creative Audio Director genießt der Studiengang Film & Sound den Status einer Filmhochschulausbildung im internationalen Verband CILECT.
Informationen und Beratung zum Thema Übergang Hochschule – Beruf
Auslandsaufenthalt während des Studiums möglich
Was brauche ich?
1. Qualifikation / Zeugnisse und Abschlüsse
Die Qualifikation für das Studium an Fachhochschulen wird durch das Zeugnis der Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung nachgewiesen.
Hier finden Sie eine ausführliche Darstellung der verschiedenen anerkannten Qualifikationen.
2. Eignungsfeststellung
Die Zulassung zum Feststellungsverfahren der studiengangsbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung setzt eine Anmeldung voraus. Diese Anmeldung muss online auf der Internetseite des Fachbereichs Design erfolgen - Die entsprechenden Termine und Fristen werden auf der Homepage des Fachbereichs kommuniziert.
Die Bewerber*innen werden nach der Anmeldefrist zum Feststellungsverfahren schriftlich eingeladen und die Themen der beiden Hausaufgaben bekannt gegeben.
Erste Verfahrensstufe („Mappenabgabe/Mappenprüfung“)
Zur ersten Verfahrensstufe des Feststellungsverfahrens gehören freie Arbeitsproben (deren Thema/Gegenstand frei gewählt ist), die erst nach schriftlicher Einladung zu den dann jeweils angegebenen Abgabeterminen vorzulegen sind. Sie findet in der Regel im April statt.
Die Arbeitsproben bestehen aus auf die Arbeitsfelder Film & Sound bezogenen Arbeiten wie Film, Video (auf DVD-Video) oder Audio-CDs.
Des Weiteren ist eine Hausaufgabe, die eine oder mehrere praktische Arbeiten nach Vorgabe der Kommission beinhaltet, zu erstellen.
Den Arbeitsproben und der Hausaufgabe ist eine Liste der eingereichten Arbeiten, ein Lebenslauf mit Foto und eine maximal eine Seite umfassende Ausarbeitung zur Erläuterung der vorgelegten Arbeiten der Bewerberin/des Bewerbers beizulegen sowie eine Erklärung, dass die Arbeiten selbstständig ausgeführt wurden.
Die Einladung zur Vorlage der Arbeitsproben und Hausaufgaben erfolgt ca. 2 Wochen nach Anmeldeschluss.
Die zuständige Prüfungskommission zur Feststellung der studiengangsbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung überprüft die Hausaufgabe in Abwesenheit der Bewerberin bzw. des Bewerbers und entscheidet einstimmig über die Eignung.
Wenn die künstlerisch-gestalterische Eignung der Bewerberin bzw. des Bewerbers für den Studiengang bereits nach der ersten Verfahrensstufe eindeutig festgestellt werden kann, wird sie ohne Teilnahme an der zweiten Verfahrensstufe zuerkannt.
Tipp: Besuchen Sie die Mappenberatung des Fachbereiches! Alle Fragen zum Studium und zur Mappe werden gerne individuell besprochen. Eine Mappenberatung hilft auf jeden Fall weiter, um heraus zu finden, ob man in diesem Studiengang gut aufgehoben ist.
Zweite Verfahrensstufe
Für den Studiengang Film & Sound werden die für die zweite Stufe zugelassenen Bewerber*innen spätestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich eingeladen.
Die zweite Verfahrensstufe besteht aus einer vor Ort zu lösenden Prüfungsaufgabe nach Vorgabe der Kommission und einem Kolloquium von maximal 20 Minuten Dauer zum Kontext der Prüfungsaufgabe sowie der Hausaufgabe und den Arbeitsproben aus der ersten Verfahrensstufe.
Im Rahmen der Feststellung der studiengangsbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung werden die Arbeitsproben und die Hausaufgabe der ersten Stufe des Verfahrens wie auch die Prüfungsaufgabe und das Kolloquium der zweiten Stufe des Verfahrens unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte beurteilt:
- Originalität der Idee,
- Qualität des Konzeptes,
- Originalität und Kreativität der gestalterischen/technischen Lösung,
- Wahrnehmungssensibilität,
- Vorstellungs- und Darstellungsfähigkeit und
- Moderations- und Präsentationskompetenz.
Die Arbeitsproben bzw. die Hausaufgabe werden den Bewerber*innen nach Abschluss des Feststellungsverfahrens wieder ausgehändigt.
Die Entscheidung der Kommission über die Ergebnisse des Verfahrens wird den Bewerberinnen und Bewerbern vom Fachbereich Design schriftlich mitgeteilt. Die Ergebnisse werden als bestanden oder nicht bestanden kommuniziert. Sie sind mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
Mit dem Ergebnis bestanden erhalten Bewerber*innen die studiengangbezogene künstlerisch-gestalterische Eignung zugesprochen. Wenn die Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Studiengang endgültig festgestellt wurde, gilt die Eignung in der Regel für die drei auf die Feststellung folgenden Einschreibtermine.
Bewerber*innen, deren künstlerisch-gestalterische Eignung nicht festgestellt worden ist, können frühestens zum Termin des nächsten Jahres erneut an dem Feststellungsverfahren teilnehmen.
3. Einschlägige praktische Tätigkeit / Vorpraktikum - Ausnahme: kein Nachweis erforderlich für das Wintersemester 2022/2023
Studienbewerber*innen, die die Qualifikation für das Studium durch das Zeugnis der Fachhochschulreife einer Fachoberschule für Gestaltung oder einem Berufskolleg mit einschlägiger Berufsausbildung erworben oder bereits ein einschlägiges Studium abgeschlossen haben, müssen eine einschlägige praktische Tätigkeit von 12 Wochen Dauer nachweisen.
Studienbewerber*innen, die die Qualifikation für das Studium auf andere Weise erworben haben, müssen eine einschlägige praktische Tätigkeit von 6 Monaten in einer Film- oder Videofirma, einem Tonstudio oder einer Rundfunk- oder Fernsehanstalt nachweisen.
Mindestens die Hälfte des Praktikums ist bei der Einschreibung nachzuweisen. Die fehlende Zeit des Praktikums sollte zum frühstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt werden; der entsprechende Nachweis muss spätestens bis zur Anmeldung der Bachelor-Arbeit erbracht sein. Über die Anerkennung praktischer Tätigkeiten als Praktikum entscheidet der Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss entscheidet ferner über die Anrechnung einschlägiger Ausbildungs- und Berufstätigkeiten auf das Praktikum.
Ausnahme: Für Studienbewerber*innen mit einer Qualifikation einer Hochschulreife oder Fachhochschulreife und einer zusätzlichen abgeschlossenen fachlich einschlägigen betrieblichen Berufsausbildung entfällt die praktische Tätigkeit.
WICHTIG: Für Bewerber*innen im Schwerpunkt Film ist die einschlägige praktische Tätigkeit in einer Film- oder Videofirma oder einer Fernsehanstalt abzuleisten, für Bewerber*innen im Schwerpunkt Sounddesign in einem Tonstudio/Originaltonteam oder einer Rundfunk- oder Fernsehanstalt.
Die nachfolgende Auflistung gibt Hinweise, in welchen Bereichen Sie die einschlägige praktische Tätigkeit für den Studiengang Film & Sound absolvieren können:
Schwerpunkt Film
(in den nachfolgenden Bereichen in der Produktion und Postproduktion):
- Rundfunk- und Fernsehanstalten
- Film-Studios
- Nachrichtenagenturen
- AV-Produktionen
- TV-Produktionen
- Multimediaproduktionen
oder
Schwerpunkt Sound
(in den nachfolgenden Bereichen in der Tontechnik/Tongestaltung):
- Theater/Musicals
- Tonstudios/Synchronstudios
- Originalton-Teams
- Rundfunk- und Fernsehanstalten
- AV-Produktionen
- TV-Produktionen
- Multimediaproduktionen mit Tätigkeit für die Vertonung
Wer hilft mir?
Gerne stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um den Studiengang und die Fachhochschule Dortmund zur Verfügung.
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