Inhalt anspringen

WORKSHOP: DREHEN MIT KINDERDARSTELLERN // Workshop-Gast: Inga Brock (Medienpädagogische Fachkraft)

Schnelle Fakten

  • Interne Autorenschaft

  • Veröffentlichung

    • 2023
  • Sammelband

    WORKSHOP: DREHEN MIT KINDERDARSTELLERN // Workshop-Gast: Inga Brock (Medienpädagogische Fachkraft)

  • Art der Forschungsleistung

    Ausrichtung Ausstellung, Workshop, Kongress, Messe

  • Organisationseinheit

  • Fachgebiete

    • Gestaltung allgemein
  • Format

    Sonstige Forschungsleistung

Zitat

Hacker, Sandra 2023. WORKSHOP: DREHEN MIT KINDERDARSTELLERN // Workshop-Gast: Inga Brock (Medienpädagogische Fachkraft).

Abstract

Frau Brock informiert über die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen für die Dreharbeiten mit Kindern gibt und anschließend einen vertieften Einblick in ihre berufliche Praxis als Medienpädagogische Fachkraft bei Dreharbeiten und wird Möglichkeiten und Grenzen bei der Arbeit mit minderjährigen Darsteller*innen aufzeigen. - - - - - ******************************************************************************************************************************************************* - - Inga Brock, Medienpädagogische Fachkraft für Kinderarbeitsschutz seit 2003, Vorsitzende der Berufsvereinigung Medienpädagogische Fachkräfte e.V., Mitwirkung bei einer Vielzahl von Produktionen im Bereicht Film, Theater und Oper. - Eine Produktionsübersicht findet sich hier: https://www.crew-united.com/de/Inga-Brock_256731.html - - - - ******************************************************************************************************************************************************** - - - Jahr für Jahr stehen tausende Kinder und Jugendliche allein in Nordrhein-Westfalen im Rampenlicht bei Theater-, Film-, Fernseh- oder anderen Medienproduktionen. - Kinderarbeit ist zwar grundsätzlich nicht zulässig, der § 6 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes sieht aber Ausnahmen unter bestimmten Voraussetzungen für die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen bei Medien- und Kulturproduktionen an maximal 30 Tagen im Jahr vor. - - Seit dem 20. April 2000 ist in Nordrhein-Westfalen eine Richtlinie für die Bewilligung der Mitwirkung von Kindern nach § 6 JArbSchG im Medien- und Kulturbereich in Kraft, welche eine Mitwirkung von Kindern bei Medien- und Kulturproduktionen auch an mehr als 30 Tagen im Kalenderjahr möglich macht, wenn eine "weisungsunabhängige medienpädagogische qualifizierte sozialpädagogische oder psychologische Fachkraft"- oder kurz: die "Medienpädagogische Fachkraft für Kinderarbeitsschutz"- einbezogen wird. - - Dies gilt auch für Produktionen mit psychisch, physisch belastenden Inhalten. Hier wird die Hinzuziehung einer Medienpädagogischen Fachkraft für Kinderarbeitsschutz Gegenstand der Bewilligung durch die zuständigen Bezirgsregierungen/Dezernate für Arbeitsschutz, um den Kinderschutz zu gewährleisten. - - Die Medienpädagogischen Fachkräfte für Kinderarbeitsschutz tragen mit dazu bei, den Kinderschutzgedanken, wie ihn das JArbSchuG formuliert, umzusetzen. Sie klären die Rahmenbedingungen für das mitwirkende Kind und leisten eine umfangreiche Prozessbegleitung in Zusammenarbeit mit der Familie, der Produktion und dem zuständigen Amt. - - Die Tätigkeit der Medienpädagogischen Fachkraft baut auf eine qualifizierte Ausbildung (Erzieher/in, Sozialpädagoge/in, Psychologe/in, Lehrer/in, etc.) auf. - Die Medienpädagogischen Fachkräfte verfügen über Fachwissen bezüglich derproduktionsspezifischen Bedingungen bei Theater-, Film-, Fernseh- oder anderen Medien- und Kulturproduktionen und sind geschult die Interessen von Eltern, - Produzenten und Kindern in Einklang zu bringen. - - Zu den Aufgaben der Medienpädagogischen Fachkraft zählen insbesondere: - ● Beratung und Prozessbegleitung der Produktion/Regie im Hinblick auf die Wahrung des Kinderschutz - ● Erstellung eines Mitwirkungsplanes bei dem individuell für jedes Kind folgende Aspekte berücksichtigt werden müssen: die pädagogische Bewertung des Gesamtprodukts sowie die Rolle des jeweiligen Kindes, dessen familiäres und - soziales Umfeld, seine schulischen Leistungen und seine Kompetenz hinsichtlich der Produktion. - ● Begleitung der Produktion mit Sachverstand und Einfühlungsvermögen: die ökonomischen Bedingungen einer Produktion sehen, aber Wünsche, Stress oder auch Lampenfieber der Kinder im Blick haben. - ● Ansprechpartner/in für Eltern und alle am Produktionsgeschehen Beteiligten, um Unklarheiten möglichst schon im Vorfeld auszuräumen. - ● Einerseits gilt es, die Interessen und Rechte der Kinder zu wahren, wo diese selbst nicht in der Lage dazu sind, sowie Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und für deren Behebung zu sorgen. Andererseits wird das Risiko vonÜberforderungen der mitwirkenden Kinder minimiert und es ist immer ein kompetenter Ansprechpartner/in da, wenn es um den Einsatz der Kinder geht.

Erläuterungen und Hinweise

Diese Seite verwendet Cookies, um die Funktionalität der Webseite zu gewährleisten und statistische Daten zu erheben. Sie können der statistischen Erhebung über die Datenschutzeinstellungen widersprechen (Opt-Out).

Einstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)