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§ 99 LandesR - Interessenvertretung der Gefangenen

Schnelle Fakten

Zitat

C. Graebsch, “§ 99 LandesR - Interessenvertretung der Gefangenen,” in Strafvollzugsgesetze : Kommentar (AK-StVollzG), Köln: Carl Heymanns Verlag, 2017, pp. 798–807.

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