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Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen (Solvabilitätsverordnung - SolvV)

Teil 1 - Allgemeine Vorschriften

Schnelle Fakten

Zitat

[1]H. Schulte-Mattler, “Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen (Solvabilitätsverordnung - SolvV),” in Kreditwesengesetz, 4. Auflage., München: Beck, 2012, pp. 1663–1687.

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