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Prisoners in Transfer

Schnelle Fakten

Über das Projekt

Das Projekt Prisoners in Transfer (PiT) beleuchtet die Bedingungen der Überstellung und Haft von Personen, 

1. die zur Vollstreckung des Urteils von einem anderen EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland überstellt worden sind,

2. die überstellt werden sollen, 

3. deren Überstellung auf Grundlage von Art. 4 CFR/ Art 3 EMRK ausgesetzt wurde,

4. deren Abschiebung aus der Haft geplant oder von ihnen angestrebt wird.

 

Diese Gefangenengruppen vereint die Relevanz von grenzüberschreitenden Rechtsfragen, die in der Praxis die Resozialisierung behindern können. PiT wird daher die Umsetzung der einschlägigen EU-Rahmenbeschlüsse (2008/909/JHA Überstellung von Gefangenen; 2008/947/JHA Bewährungsstrafen und alternative Sanktionen; 2009/829/JHA Europäische Überwachungsordnung) und des Übereinkommens über die Überstellung verurteilter Personen untersuchen.

Ziel des Projektes ist es den Austausch zwischen verschiedenen Akteur*innen aus dem Bereich der Straffälligenhilfe und des Justizvollzugs zu unterstützen, Herausforderungen bei der praktischen Anwendung der von der EU und dem Europarat festgelegten Standards und Empfehlungen zu identifizieren sowie die gewonnenen Erkenntnisse insbesondere für Praktiker*innen zugänglich zu machen. 

Im Rahmen von Konferenzen, Runden Tischen und Workshops sollen aktuelle Praktiken, Hürden und neue Ansätze erarbeitet werden. 

Fördergeber

Europäischen Union

Förderprogramm / Forschungsprogramm

Erasmus + (Jean Monnet Projekt)

Kontakt & Team

Ansprechperson

Leitung

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