Bewerbung
Nominierung durch Ihre Heimathochschule
Bevor Sie sich auf einen Studienaufenthalt an der Fachhochschule Dortmund bewerben können, müssen Sie von Ihrer Heimathochschule nominiert werden.
Diese muss folgende Informationen an die E-Mail-Adresse exchange-studentsfh-dortmundde senden:
- Ihren vollständigen Namen (Vorname und Nachname)
- Ihr Geschlecht
- Ihren Studiengang an Ihrer Heimathochschule
- Ihren Wunschstudiengang an unserer Hochschule
- Zeitraum des Studiums (WiSe, SoSe oder WiSe und SoSe)
- ob Sie sich im Bachelor- oder im Masterstudium befinden
- Ihre E-Mail-Adresse
Nominierungsfristen:
Für das Wintersemester vom 15. März bis 1. Mai
Für das Sommersemester vom 15. September bis 1. November
Bewerbungsfristen
Eine Bewerbung ist nur innerhalb der folgenden Zeiträume möglich:
Wintersemester: 15.03. bis 15.05.
Sommersemester: 15.09. bis 15.11.
Bewerbungsunterlagen
Damit die Bewerbung akzeptiert werden kann, müssen Sie folgende Unterlagen per Email an exchange-studentsfh-dortmundde senden:
Beachten Sie bitte, dass der Koordinator ihrer Heimathochschule sowohl Ihre Bewerbung "Student Application Form" als auch Ihre „Learning Agreement“ unterschreiben muss.
Weitere Unterlagen:
- eine Passkopie
- eine Studienbescheinigung der Heimathochschule
- einen Notenspiegel der Heimathochschule
- Sprachnachweis der Unterrichtssprache der Gasthochschule
Wir nehmen keine Nominierungen und Bewerbungen an, die unvollständig oder nach der Bewerbungsfrist eingehen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an exchange-studentsfh-dortmundde
Zimmerreservierung durch das Studierendenwerk Dortmund
Studierende mit dem Wunsch der Zimmerreservierung durch das Studierendenwerk Dortmund müssen zusätzlich die Accommodation Form einreichen und den Anweisungen des Studierendenwerks Dortmund folgen. Informationen erhalten Sie im Rahmen des Bewerbungsverlaufs per E-Mail.
Learning Agreement
Das Learning Agreement (LA) ist Ihr persönlicher Studienplan, auf dem Sie die von Ihnen ausgewählten Kurse eintragen.
Informationen zum Ablauf:
- Das Learning Agreement ist Bestandteil Ihrer Bewerbungsunterlagen.
- Es steht zum Download für Sie auf dieser Internetseite bereit.
- Pro Semester geben Sie auf dem LA Kurse mit einer maximalen Gesamtzahl von 30 ECTS an.
- Das LA ist dann zuerst von Ihrer Heimathochschule und Ihnen und dann von der FH Dortmund (Auslandsbeauftragter) zu unterschreiben.
- Im Rahmen der Bewerbungsfristen müssen Sie das LA mit allen Unterschriften an das International Office senden.
- Es folgt eine Prüfung der Unterlagen durch das International Office.
- Spätestens 3 Wochen nach Ankunft an der FH Dortmund prüfen Sie die Realisierbarkeit der Kurse und nehmen gegebenenfalls Veränderungen vor.
- Nachdem Sie Ihr LA geändert haben, benötigen Sie erneut die Unterschriften Ihrer Heimathochschule und des Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereichs an der FH Dortmund.
- Sie müssen das geänderte LA selbständig mit allen Unterschriften an das International Office senden.
Sie erhalten alle notwendigen Informationen für Ihre Kursauswahl von den Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereichs.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass alle von Ihnen ausgewählten Prüfungen im Rahmen Ihrer Aufenthaltszeit angeboten werden. An der Fachhochschule Dortmund werden Prüfungen in zwei Prüfungsabschnitten angeboten. Der 2. Prüfungsabschnitt reicht in der Regel immer in das folgende Semester hinein. Dieser Prüfungszeitraum befindet sich häufig außerhalb Ihrer Aufenthaltszeit, macht eine Rückmeldung an der FH Dortmund unter Bezahlung des Semesterbeitrages notwendig und überschneidet sich mit dem Wiederbeginn Ihres Studiums an der Heimathochschule.
Achtung: Ein Learning Agreement ersetzt nicht die Anmeldung der Prüfung über die Online-Dienste für Studierende der FH Dortmund (ODS) bzw. über das Studienportal. Die Zugangsdaten erhalten Sie bei der Einschreibung. Jeder Fachbereich hat eigene Fristen zur An- und Abmeldung von Prüfungen. Bei Nichtanmeldung der Prüfung, kann an der Prüfung nicht teilgenommen werden. Informationen zu ODS bzw. das Studienportal können Sie über Ihren Auslandsbeauftragten oder Ihr Studienbüro erhalten.
Auslandsbeauftragte
Die Koordinatorin/den Koordinator für Ihren Fachbereich entnehmen Sie dem nachstehenden Link. Falls Sie nicht fündig werden, wenden Sie sich bitte an exchange-studentsfh-dortmundde
Bewerbung von Nicht-EU-Bürger*innen
Nicht-EU-Bürger*innen, die eine der folgenden Staatsangehörigkeiten besitzen: Schweiz, Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Monaco, Neuseeland, San Marino oder USA können visafrei einreisen, müssen sich aber nach der Einreise bei den Bürgerdiensten International in Dortmund anmelden und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen sowie einen Finanzierungsnachweis über 861 € monatlich erbringen.
Nicht-EU-Bürger*innen anderer Länder wenden sich bezüglich der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung an die Deutschen Botschaft. Für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ist der Nachweis von finanziellen Mitteln (Öffnet in einem neuen Tab) in Höhe von 861 € monatlich notwendig.
Meist erfolgt der Nachweis durch die Einrichtung eines Sperrkontos. Er kann aber auch über eine Verpflichtungserklärung erbracht werden. Informationen hierzu erhalten Sie bei der Deutschen Botschaft. Außerdem ist ein Krankenversicherungsnachweis (Öffnet in einem neuen Tab) erforderlich.
Weitere Informationen sowie die Adressen der Botschaften sind auf der Seite des Auswärtigen Amtes (Öffnet in einem neuen Tab) zu finden.
Weitere Informationen
Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Kontaktperson
Frauke Albrecht, Dipl.-Sozialpäd.
- 0231 91129795
Offene Sprechzeit ohne Terminabsprache:
Mittwoch: 09.30 bis 12.30 Uhr
Terminsprechstunde:
Donnerstag: 13.00 bis 16.00 Uhr