Auslands-Beratung am FB Design
Es empfiehlt sich, vor einer konkreten Bewerbung ein Beratungsgespräch wahrzunehmen, um sich über Abläufe, Fördermöglichkeiten und Fristen zu informieren. Außerdem sollten die Bewerbungsunterlagen vor einem Termin zur Unterzeichnung des Nominierungsantrags mindestens einmal in einem persönlichen Gespräch geprüft werden (wenn möglich ein halbes Jahr im Voraus).
Nomination und Erasmus-Bewerbungsfrist
Der erste Schritt der Bewerbung ist die Nomination. Um sich für einen Auslandsaufenthalt an einer Erasmus-Partnerhochschule zu bewerben, registrieren Sie sich bitte zuerst im Erasmus Mobility Online Portal.
Dort können Sie den Nominierungsantrag herunterladen. Diesen müssen Sie bis zum 1. März eines jeden Jahres vom Auslandsbeauftragten des FB Design unterschreiben lassen und im International Office (Sonnenstr. 96) einreichen. Bitte beachten Sie, einen Termin dafür schon vor der vorlesungsfreien Zeit (Anfang Februar) zu vereinbaren.
Achtung: Die Bewerbungsfrist gilt für Auslandsaufenthalte des darauffolgenden Sommer- als auch Wintersemesters.
Motivationsschreiben, Lebenslauf, Portfolio und Learning Agreement
Sowohl der Fachbereich Design als auch die ausländische Partnerhochschule möchte durch Ihre Bewerbung etwas über Ihre Person, Motivation und gestalterische Arbeit erfahren. Bereiten Sie bitte folgende Bewerbungsunterlagen vor:
- Lebenslauf in der entsprechenden Landes- bzw. Unterrichtssprache und in Englisch
- Motivationsschreiben (Letter of Motivation) in der entsprechenden Landes- bzw. Unterrichtssprache oder in Englisch
- Nachweis über Sprachkenntnisse der jew. Unterrichtssprache auf mind. Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens
- ggf. reicht ein Nachweis des Besuchs eines entspr. Sprachkurses, der bis zum Antritt abgeschlossen ist
- Portfolio
- sofern von der Gasthochschule verlangt; kann bis zur Bewerbungsdeadline der Hochschule nachgereicht werden
- Ausdruck des ausgefüllten Nominierungsantrags (Registrierung über Mobility Online erforderlich)
Bei Studienaufenthalten müssen Sie schon vor dem Aufenthalt durch ein Learning Agreement vereinbaren, ob und wie die im Ausland erbrachten Studienleistungen in Ihrem Studiengang anerkannt werden können. Schon bei der Recherche der an der Gasthochschule angebotenen Studiengänge und Kurse sollten Sie auf eine gute Passung der Studieninhalte achten. Bei Aufenthalten über Erasmus+ füllen Sie das Learning Agreement im Mobility Online-Portal aus; für alle anderen Studienaufenthalte (außereuropäische Partnerhochschulen und Nicht-Erasmus) finden Sie das Formular auf dieser Seite. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig vor der Abgabefrist einen Termin zur Besprechung und Unterschrift des Learning Agreements mit dem Auslandsbeauftragten des Fachbereichs Design. Zuvor sollte die Auswahl der Kurse und geplante Verrechnung in der Auslandssprechstunde besprochen werden.
Wurden diese Unterlagen fristgerecht bei der Fachhochschule Dortmund sowie bei der ausländischen Hochschule eingereicht (Achtung evtl. abweichende Bewerbungsfristen an der ausländischen Hochschule), ist auf die Zusage der ausländischen Hochschule zu warten.
Während des Auslandsstudiums
Etwaige Änderungen des Lehrplans oder ungenaue Modulbeschreibungen der ausländischen Hochschule können unter Umständen zu Änderungen des Learning Agreements (während des Auslandsstudiums) führen- dem sogenannten Change of Learning Agreement. Ein entsprechendes Formular ist dem Learning Agreement beigefügt.
Nach dem Auslandsstudium (Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen)
Die im Auslandsstudium erbrachten Leistungen werden anhand des Transcript of Records durch den Auslandsbeauftragten des FB Design geprüft. Anschließend müssen Sie durch einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen das Studienbüro um die Anrechnung bitten.