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Leihfristen

Leihfristen für verschiedene Medien aus dem Bibliotheksbestand

Die Leihfristen werden nach § 9, Abs.1 der Bibliotheks- und Benutzungsordnung (Öffnet in einem neuen Tab)  von der Bibliotheksleitung festgelegt.

Besondere Leihfristen für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Die Leihfristen für Bücher und Lehrbücher (LB) können auf Anfrage und ggf. gegen Nachweis für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung auf 6 Monate (180 Kalendertage) ausgedehnt werden.

Rückgabe-Erinnerung

Bitte achten Sie darauf, ausgeliehene Medien fristgerecht zurückzugeben. Beim Überschreiten der Leihfrist fallen bereits Gebühren an. Sie können sich jederzeit online einen Überblick über Ihr Konto (Öffnet in einem neuen Tab)  samt allen Ausleihfristen verschaffen. Zu Beginn jeden Monats erhalten Sie außerdem eine Übersicht über Ihr Bibliothekskonto per Email.

Werden die von Ihnen entliehenen Medien von anderen Nutzer*innen vorgemerkt, bekommen Sie eine E-Mail-Benachrichtigung über die endgültige Rückgabefrist.

Bei nicht vorgemerkten Medien werden Sie 14 Tage vor dem Ende der Ausleihfrist an den Ablauf der Frist per E-Mail erinnert.

Bitte beachten Sie, dass kein Anspruch auf Erhalt einer Rückgabe-Erinnerung besteht. Alle Benutzer*innen sind verpflichtet, unabhängig vom Service der Rückgabe-Erinnerung, die Leihfristen ihrer ausgeliehenen Medien selbst zu überprüfen und einzuhalten.