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Bachelor Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Migration und Diversität

Schnelle Fakten

  • Fachbereich

    Angewandte Sozialwissenschaften

  • Stand/Version

    2026

  • Regelstudienzeit (Semester)

    8

  • ECTS

    0

Studienverlaufsplan

  • Wahlpflichtmodule 1. Semester

  • Wahlpflichtmodule 2. Semester

  • Wahlpflichtmodule 3. Semester

  • Wahlpflichtmodule 4. Semester

  • Wahlpflichtmodule 5. Semester

  • Wahlpflichtmodule 7. Semester

  • Wahlpflichtmodule 8. Semester

Modulübersicht

1. Studiensemester

Grundlagen empirischer Forschungsmethoden und wissenschaftlichen Arbeitens
  • PF
  • 0 SWS
  • 6 ECTS

  • Nummer

    W02

  • Sprache(n)

    de

  • Dauer (Semester)

    1

  • Kontaktzeit

    60 h

  • Selbststudium

    120 h


Lernergebnisse (learning outcomes)/Kompetenzen

Wissen und Verstehen:

Nach der erfolgreichen Teilnahme an den Modulveranstaltungen können die Studierenden verschiedene wissenschaftstheoretische Perspektiven und empirische Forschungsansätze verstehen.

Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen:

Quantitative und qualitative empirische Studien können methoden-kritisch interpretiert und wissenschaftliche Erkenntnisse als Grundlage für das praktische Handeln in der Sozialen Arbeit bewertet werden. Elementare Kenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens können in der eigenen Studierpraxis angewandt werden. Ziel ist, dass Studierende empirische Studien rezipieren und Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens kompetent anwenden können.

Kommunikation und Kooperation; wissenschaftliches Selbstverständnis/ Professionalität:

In Übungs- und Arbeitsgruppen üben die Studierenden wissenschaftliche Praxis ein und bilden erste Grundlagen für ihr professionelles Selbstverständnis.

Inhalte

Im Rahmen einer Grundlagenveranstaltung wird den Studierenden Basiswissen zu empirischen Forschungsmethoden und relevanten Wissenschaftstheorien vermittelt. Dabei werden sowohl qualitative als auch quantitative Methoden der empirischen Sozialforschung berücksichtigt und im Hinblick auf die Generierung von wissenschaftlicher Erkenntnis diskutiert. Dafür werden grundlegende empirische Forschungsverfahren und -designs sowie Erhebungs- und Auswertungsmethoden vorgestellt als auch deren Vor- und Nachteile diskutiert. Ziel ist ein Verständnis über die Möglichkeiten und Grenzen empirischer Methoden zu vermitteln und die Bedeutung der Forschung für die Disziplin der Sozialen Arbeit zu reflektieren.

Im Rahmen der Übung werden grundlegende Techniken, Regeln und Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens eingehend studiert und praktisch eingeübt. Hierbei liegt der Fokus auf der Bewertung wissenschaftlichen Wissens in Form von Quellen, das schließt sowohl die Recherche wissenschaftlicher Literatur und empirischer Studien wie auch die kritische Auseinandersetzung mit KI-generierten Inhalten ein. Es werden basale wissenschaftliche Techniken wie gängige Zitationsweisen, Umgang mit Texten und empirischen Studien, Textproduktion, Präsentieren und Visualisieren vorgestellt und exemplarisch in Kleingruppen eingeübt.

Lehrformen

Vorlesung: Vortrag der oder des Lehrenden mit anschließender Diskussion.

Übung: Auf der Basis kurzer inhaltlicher Einführungen in spezifische Themen des wissenschaftlichen Arbeitens durch die oder den Lehrenden bearbeiten die Studierenden diese Inhalte in Form von spezifischen Übungen selbstständig. Ein digitales Lerntool (Online Tutorial wissenschaftliches Arbeiten - OTUWI) wird zur Erweiterung des Selbststudiums genutzt, das allen Studierenden auf der Lernplattform ILIAS zur Verfügung steht.

Teilnahmevoraussetzungen

Formal: keine

Inhaltlich: keine

Prüfungsformen

Die Modulprüfung besteht aus einer Klausur, in der die Studierenden grundlegende Kenntnisse im wissenschaftlichen Denken und Arbeiten sowie in empirischen Forschungsmethoden nachweisen sollen. Darüber hinaus sollen sie in der Lage sein, diese Kenntnisse auf einfache Anwendungsfälle aus den Bereichen der Recherche, Zitation und dem Verständnis wissenschaftlicher Quellen sowie dem Verständnis und der Reflexion empirischer Studien zu übertragen und anzuwenden.

Mit der Klausur wird überprüft, inwieweit die Studierenden eine grundlegende Vorstellung über wissenschaftliches Wissen und die Art seiner Erkenntnisgewinnung entwickelt haben und inwieweit sie in der Lage sind dieses Wissen auf Anwendungsfälle bei der Quellenrecherche, Auswahl von Quellen und dem korrekten Umgang mit wissenschaftlichem Wissen zu übertragen. Darüber hinaus wird geprüft, inwieweit die Studierenden grundlegende Konzepte empirischer Forschung (qualitative und quantitative Methoden) erfasst haben und diese auf einfache Verständnis- und Reflexionsfragen zu Anwendungsfällen in empirischen Studien übertagen können.
Dauer: 2 Stunden

Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten

1 SL aus dem Teilgebiet “Übung”

Studienleistungen werden in den Modulen in Form von Mitarbeit in Diskussionen, der Übernahme von Kurzvorträgen oder Moderationen, der Bearbeitung und Abgabe von Übungsaufgaben, der Anfertigung von Protokollen, der Erbringung von Peer-Feedback, der Mitwirkung an Gruppenarbeiten im Seminar, Kurzberichten, künstlerischen Beiträgen, Posterpräsentationen sowie der Erstellung von Lektürenachweisen erbracht.

Der jeweilige Arbeitsaufwand soll zwei Zeitstunden nicht überschreiten. Die Form der Studienleistung wird in den Seminaren von den zuständigen Lehrenden festgelegt.

Da wissenschaftliches Arbeiten eine Kernkompetenz für den erfolgreichen Abschluss des Studiums ist, bedarf es neben der theoretischen Auseinandersetzung auch einer verpflichtenden praktischen Anwendung (z.B. Textverständnis, Textproduktion und Umgang mit Quellen) in den Übungen, um Studierende zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten zu befähigen. Zudem bereiten die verpflichtenden Übungen auf das Bestehen der Klausur vor.

Bestehen der Modulprüfung

Verwendbarkeit des Moduls (in anderen Studiengängen)

Dualer BA Soziale Arbeit mit Schwerpunkt Migration und Integration

Stellenwert der Note für die Endnote

4 %

Literatur

  1. Berger-Grabner, D. (2022). Wissenschaftlichen Arbeiten in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Hilfreiche Tipps und praktische Beispiele (4., überarbeitete und erweiterte Auflage). Springer. https://doi.org/10.1007/978-3-658-39586-5
  2. Döring, N. (Hrsg.). (2023). Forschungsmethoden und Evaluation in den Sozial- und Humanwissenschaften (6. vollständig überarbeitete, aktualisierte und erweiterte Auflage). Springer. https://doi.org/10.1007/978-3-662-64762-2
  3. Hussy, W., Schreier, M. & Echterhoff, G. (2013). Forschungsmethoden in Psychologie und Sozialwissenschaften für Bachelor (2., überarbeitete Auflage). Springer. http://doi.org/10.1007/978-3-642-34362-9
  4. Voss, R. (2020). Wissenschaftliches Arbeiten. … leicht verständlich! (7., überarbeitete Auflage). UVK. https://doi.org/10.36198/9783838587745

Praxisphase I
  • PF
  • 0 SWS
  • 13 ECTS

  • Nummer

    K10 A

  • Sprache(n)

    de

  • Dauer (Semester)

    1

  • Kontaktzeit

    60 h

  • Selbststudium

    330 h


Lernergebnisse (learning outcomes)/Kompetenzen

Wissen und Verstehen:

Die Studierenden haben die Fähigkeiten entwickelt, mit Anforderungen und der Komplexität von Praxis angemessen umgehen zu können. Im Kontext ihrer Rolle als dual Studierende sind sie handlungsfähig geworden.

Studierende wissen um Kriterien und Maßstäbe, die für die Soziale Arbeit im Kontext von Migration und Diversität unerlässlich sind. Sie kennen die Grundzüge der Praxis diversitätssensibler Sozialer Arbeit.


Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen:

Studierende haben die Fähigkeit erworben, die Lage, die Bedarfe und die Eigenkräfte von Adressat*innen einzuschätzen. Sie haben Fach-, Methoden- und Kommunikationskompetenz, bezogen auf die Arbeit mit Adressat*innen, erlernt. Sie können den Arbeitsalltag in ihrer Praxisstelle beschreiben, analysieren und kennen den sozialpolitischen Kontext. Sie sind in der Lage gesetzliche und institutionelle Angebote anzuwenden, auszuschöpfen und zu verbessern. Studierende können berufliches Handeln planen, durchführen und über eigene Stärken und Schwächen in der Arbeit reflektieren.


Kommunikation und Kooperation:

Nach der ersten Praxisphase im dualen Bachelor und der Teilnahme an der Praxisbegleitveranstaltung sind Studierende in der Lage, sich in professionell angemessener Weise im Praxisbegleitseminar zu beteiligen, die Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Praxis zu verbalisieren, kritisch zu hinterfragen und zur Diskussion zu stellen. Komplexe Berufspraxis kann systematisch erfasst werden. Nach erfolgreicher Ableistung der ersten Praxisphase und der Praxisbegleitveranstaltung sind Studierende in der Lage, Kernkompetenzen der Teamarbeit reflektieren und umsetzen zu können. Sie haben ein umfängliches Organisationsverständnis entwickelt. Studierende lernen, welche Voraussetzungen für vorurteilsbewusstes Handeln notwendig sind.


Wissenschaftliches Selbstverständnis / Professionalität:

Studierende sind befähigt, sich mit der persönlichen Eignung für das Arbeitsfeld bzw. dem Beruf auseinanderzusetzen. Ein Reflexionsvermögen hinsichtlich des eigenen Professionsverständnis wird erarbeitet. Sie haben an beruflicher Identität gewonnen, Handlungsorientierungen entwickelt und können diese unter Berücksichtigung des Spannungsfeldes Gesellschaft, Institution und der Erwartung der Klientel darstellen, begründen und vertreten. Studierende haben Kenntnis über andere im Berufsfeld tätige Institutionen, Dienste und Personen und setzen sich mit beruflichen Rollenbildern auseinander. Sie sind in der Lage Standards und berufsethische Prinzipien im Vergleich und in Abgrenzung zu anderen Berufsrollen zu erkennen und danach zu handeln.

Inhalte

Praxisphase: Im Studium erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten einschätzen und in berufliches Handeln umsetzen (Theorie-Praxis-Transfer), Erwerb von eigenen beruflichen Erfahrungen im jeweils gegebenen Arbeitsfeld, Erprobung von Handlungsformen Sozialer Arbeit, rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen der Praxisstelle, Prozessabläufe der Praxis Sozialer Arbeit, Erarbeitung des Feld- und Fachwissens, Methoden und Arbeitsweisen der individuellen Praxisstelle.

Begleitseminar: Dokumentation der praktischen Tätigkeit, Organisationskulturen, Institutionsanalysen, Arbeitsprozesse, Methoden und Verfahren der Praxisstelle, Reflexion und Supervision.

Lehrformen

Praxishandeln, theoretische Inputs, kollegiale Beratung, Praxisszenarien und Praxissimulationen, Rollenspiel, Problem- und Lösungsanalyse

Teilnahmevoraussetzungen

keine

Prüfungsformen

Unbenoteter Praxisbericht und Beschäftigungsnachweis zur Praxisphase I

Im Praxisbericht steht die Reflexion des eigenen beruflichen Handelns im Fokus, die Reflexion bezieht sich dabei auf konkrete Handlungsbezüge aus der Praxis der dualen Studierenden. Die konkrete Aufgabenstellung wird zu Beginn der Praxisphase durch die Lehrperson bekannt gegeben (Umfang 10 Seiten).

Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten

Bestandener unbenoteter Praxisbericht

Beschäftigungsnachweis aus der Praxis (entsprechend §19 (2) der StgPO), Anwesenheitspflicht im Praxisbegleitseminar (entsprechend §19 (2) StgPO und §2 Abs. 2 Satz 1 SobAG).

Anwesenheitspflicht

Die aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Moduls K10 A ist erforderlich, da die vorgesehenen Lernergebnisse – insbesondere die Fähigkeit zur kritischen Reflexion wissenschaftlicher Inhalte, zur argumentativen Auseinandersetzung im Plenum sowie zur kooperativen Erarbeitung von Lösungen – nur durch kontinuierliche Präsenz und Mitwirkung in Diskussionen und Gruppenarbeiten erreicht werden können.

Es ist hierzu eine Anwesenheit von mindestens 80 % der Lehrveranstaltungsstunden erforderlich.

Ausnahmen

Im Fall von Krankheit oder anderen wichtigen, nachgewiesenen Gründen können Abweichungen von der Mindestpräsenz auf formlosen Antrag durch die verantwortliche Lehrperson genehmigt werden.

Rechtsfolgen

Wird die erforderliche Mindestpräsenz nicht erreicht und liegt kein anerkannter Ausnahmegrund vor, gilt die Teilnahmevoraussetzung für die Prüfungsleistung als nicht erbracht. Das Modul kann erst nach erneuter Teilnahme an der Lehrveranstaltung abgeschlossen werden.

Verwendbarkeit des Moduls (in anderen Studiengängen)

Dualer BA Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Migration und Integration

Stellenwert der Note für die Endnote

unbenotet


Literatur

  1. Kriener, M., Roth, A., Burkhard, S. & Gabler, H. (Hrsg.). (2021). Praxisphasen im Studium Soziale Arbeit. Beltz.
  2. Marona-Glock, K. & Höhl-Spenceley, U. (2012). Praxisanleitung - Anleiter/-Innen-Qualifikation in sozialpädagogischen Berufen (2. Auflage). Cornelsen.
  3. Sachse, R. (2019). Persönlichkeitsstile: Wie man sich selbst und anderen auf die Schliche kommt. Junfermann Verlag.
  4. Deichsel, W. (2023). Diversitätsorientierte Soziale Arbeit. Handlungspotenziale in vulnerablen Lebenslagen. Kohlhammer.
  5. Alleweldt, E., Boße, M., Gründer, R., Hess, S. & Rahn, S. (Hrsg.). (2024). Erfolgsmodell duales Studium Sozialer Arbeit? Professionalisierung und Persönlichkeitsentwicklung durch förderliche Lehr-Lern-Settings. Springer VS
Weitere arbeitsfeldbezogene Grundlagenliteratur ist nicht gegeben, da die Literatur in Abhängigkeit zur Diversität der verschiedenen Arbeitsfelder steht.

Professionelles Handeln in der Sozialen Arbeit I
  • PF
  • 0 SWS
  • 6 ECTS

  • Nummer

    K01

  • Sprache(n)

    de

  • Dauer (Semester)

    1

  • Kontaktzeit

    60 h

  • Selbststudium

    120 h


Lernergebnisse (learning outcomes)/Kompetenzen

Wissen und Verstehen:

  • Die Studierenden können Grundlagen der Sozialen Arbeit und deren theoretische Begründungen benennen.
  • Die Studierenden können einführende Kenntnisse über Organisationsformen und Institutionen der Sozialen Arbeit sowie der entsprechenden historischen Entwicklung darstellen.
  • Die Studierenden kennen ausgewählte Arbeits- und Handlungsfelder, insbesondere im Kontext von Migration und Diversität.

Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen:

  • Die Studierenden sind in der Lage, einzelne Handlungsfelder und Methoden zu differenzieren.
  • Die Studierenden können Handlungsfelder und Methoden im Kontext diversitätssensibler Ansätze in der Sozialen Arbeit reflektieren.
  • Die Studierenden können die Gestaltung, Theorien und Konzepte Sozialer Arbeit und ihrer Handlungsfelder und Organisationen kritisch bewerten.

Kommunikation und Kooperation:

  • Die Studierenden sind interessiert an der fachlichen Auseinandersetzung mit Themen, die sich u.a. auf Arbeits- und Handlungsfelder sowie Methoden der Sozialen Arbeit beziehen.

Wissenschaftliches Selbstverständnis/ Professionalität:

  • Die Studierenden besitzen Kenntnisse über methodische Kompetenzen sowie soziale, kommunikative und personale Schlüsselkompetenzen für die berufliche Praxis.
  • Die Studierenden entwickeln insbesondere migrationspädagogische und diversitätssensible Kompetenzen, die Anwendung am Lernort Praxis finden.
  • Die Studierenden entwickeln eine erste persönliche Auseinandersetzung und Bezugnahme in Bezug auf Soziale Arbeit als Profession.
  • Die Studierenden setzen sich mit Berufsidentität und professioneller Haltung auseinander.
  • Die Studierenden reflektieren wertebezogenes und ethisches Handeln.

Inhalte

Handlungsfelder der Sozialen Arbeit und ihre Organisationen sowie Geschichte:

  • Arbeitsfelder, Professionstheorien und Handlungskontexte der Sozialen Arbeit unter Berücksichtigung des gesellschaftlichen und sozialen Wandels, Geschichte der jeweiligen Arbeitsfelder.
  • Insbesondere werden Arbeitsansätze und Methoden der migrationsbezogenen Sozialen Arbeit thematisiert.

Handlungs-, Sozial- und Selbstkompetenzen:

  • Übungen zur Kommunikation und Gesprächsführung.
  • Grundlagen für ein systemisches Verständnis sowie ressourcen- und lösungsorientierte Handlungskompetenzen.
  • Reflexion eines wertebezogenen und ethischen Handelns.
  • Auseinandersetzung mit Empathie und Abgrenzungsfähigkeit.
  • Kennenlernen von Möglichkeiten zur Krisen- und Konfliktbewältigung.
  • Gestaltung und Entwicklung eines Konzepts zum Selbstmanagement.
  • Entwicklung von diversitätssensiblen Haltungen und Kompetenzen.

Handlungskompetenzen, Sozial- und Selbstkompetenzen
  • Übungen zur Kommunikation und Gesprächsführung
  • Grundlagen für ein systemisches Verständnis sowie ressourcen- und lösungsorientierte Handlungskompetenzen
  • Reflexion eines wertebezogenen und ethischen Handelns
  • Auseinandersetzung mit Empathie und Abgrenzungsfähigkeit
  • Kennenlernen von Möglichkeiten zur Krisen- und Konfliktbewältigung
  • Gestaltung und Entwicklung eines Konzepts zum Selbstmanagement
  • Entwickeln migrationspädagogischer und kultur-/lebensweltlich-sensibler Kompetenzen

Lehrformen

Lehrvortrag, Exkursion, Gruppenarbeit, Einzelarbeit, Übung, Rollenspiel

Teilnahmevoraussetzungen

Formal: keine

Inhaltlich: keine

Prüfungsformen

Die Lehrenden informieren über die vorgesehene Prüfungsform in der Veranstaltungsbeschreibung. Als Prüfungsformen sind möglich:

  • Performanzprüfung
  • Hausarbeit
In der Prüfung diskutieren Studierende Arbeitsfelder und Methoden der Sozialen Arbeit, können diese theoretisch einordnen und in Bezug auf Prozessgestaltungen mit Adressat*innen sowie einer Organisationsentwicklung kritisch bewerten. Studierende bilden auf dieser Grundlage ein professionelles Selbstbewusstsein. Arbeitsfeld und Methode beziehen sich dabei auf die jeweiligen Praxisstellen der Studierenden im praxisintegrierten dualen Studiengang.

Dies erfolgt in Form einer schriftlichen Hausarbeit (Umfang 20 Seiten bzw. 45.000 bis 50.000 Zeichen) oder als Performanzprüfung (Prüfungsdauer 75 Minuten), bestehend aus einem theoretischen Teil in Form eines wissenschaftlichen Posters, das in einem mündlichen Teil zunächst präsentiert und dann diskutiert wird; die Note setzt sich zu 50% aus der Bewertung des Posters und zu 50% aus der Bewertung der Performance zusammen. Aus der Präsentation muss sich ergeben, dass das Poster auf einer eigenständigen Leistung der Studierenden beruht.

Die Lehrenden des Moduls beschreiben zu Beginn des Semesters, in welcher Prüfungsform das Modul abgeschlossen wird.

Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten

1 SL im Teilgebiet „Handlungs-, Sozial- und Selbstkompetenzen“

Studienleistungen werden in den Modulen in Form von Mitarbeit in Diskussionen, der Übernahme von Kurzvorträgen oder Moderationen, der Bearbeitung und Abgabe von Übungsaufgaben, der Anfertigung von Protokollen, der Erbringung von Peer-Feedback, der Mitwirkung an Gruppenarbeiten im Seminar, Kurzberichten, künstlerischen Beiträgen, Posterpräsentationen sowie der Erstellung von Lektürenachweisen erbracht.

Der jeweilige Arbeitsaufwand soll zwei Zeitstunden nicht überschreiten. Die Form der Studienleistung wird in den Seminaren von den zuständigen Lehrenden festgelegt. Bestehen der Modulprüfung

Verwendbarkeit des Moduls (in anderen Studiengängen)

Dualer BA Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Migration und Integration

Stellenwert der Note für die Endnote

4 %

Literatur

    • Galuske, M. (2013). Methoden der Sozialen Arbeit (10. Auflage). Beltz Juventa.
    • Otto, H.-U., Thiersch, H., Treptow, R. & Ziegler, H. (Hrsg.). (2018). Handbuch Soziale Arbeit. Grundlagen der Sozialarbeit und Sozialpädagogik (6. überarbeitete Auflage). Ernst Reinhardt Verlag.
    • Spiegel, H. v. (2021). Methodisches Handeln in der Sozialen Arbeit. Grundlagen und Arbeitshilfen für die Praxis (7. Auflage). Ernst Reinhard Verlag. https://doi.org/ 10.36198/9783838587462
    • Thole, W. (Hrsg.). (2012). Grundriss Soziale Arbeit. Ein einführendes Handbuch (4. Auflage). VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-94311-4
    • Wendt, P.-U. (2021). Lehrbuch Methoden der Sozialen Arbeit (3. überarbeitete Auflage). Beltz Juventa.
    • Blank, B., Gögercin, S., Sauer, K. E., Schramkowski, B. (2018). Soziale Arbeit in der Migrationsgesellschaft. Springer VS. https://doi.org/10.1007/978-3-658-19540-3

Rechtswissenschaft und Verwaltung
  • PF
  • 0 SWS
  • 12 ECTS

  • Nummer

    W03

  • Sprache(n)

    de

  • Dauer (Semester)

    1

  • Kontaktzeit

    120 h

  • Selbststudium

    240 h


Lernergebnisse (learning outcomes)/Kompetenzen

Wissen und Verstehen:

Nach erfolgreicher Teilnahme an den Modulveranstaltungen haben die Studierenden den Aufbau verschiedener gesetzlicher Konstruktionen kennengelernt und verstehen deren Logik und Systematik. Auf dieser Grundlage sind die Studierenden in der Lage, Rechtsquellen selbstständig zu recherchieren, die erinnerte Systematik zu übertragen und sich so die Inhalte einschlägiger, für sie neuer Rechtsnormen eigenständig zu erarbeiten.

Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen:

Sie verfügen über Kenntnisse in ausgewählten für die Soziale Arbeit wichtigen Rechtsgebieten. Sie haben einen Überblick über die für die Soziale Arbeit relevanten administrativen Strukturen gewonnen. Sie können Rechtsvorschriften auf praktische Fälle anwenden und haben Kompetenzen zur Orientierung im Prozess der ständigen Veränderung des Rechts erworben. Sie haben ein Bewusstsein für sozialwissenschaftliche Bezüge rechtlicher Entwicklungen erlangt und sind in der Lage, sich aus der fachwissenschaftlichen Perspektive der Sozialen Arbeit am rechtspolitischen Diskurs zu beteiligen.

Inhalte

Teilgebiet 1: Rechtswissenschaft und Verwaltung – Grundlagen

Teilgebiet 2: Rechtswissenschaft und Verwaltung – Vertiefung und Anwendungen

Die für die Soziale Arbeit relevanten Aspekte aus folgenden Bereichen: Migrationsrecht, Strafrecht, Strafvollzugsrecht, Jugendstrafrecht, Kriminologie, Sozialrecht, Rechtsgrundlagen der Existenzsicherung, Recht der Pflege und Rehabilitation, Betreuungsrecht, Familienrecht, Kinder- und Jugendhilferecht, zivilrechtliche Grundlagen der Schuldenregulierung, Verwaltungsrecht, Verwaltung und Organisation.

Lehrformen

Vortrag, Unterrichtsgespräch, Fallbearbeitung, Rollenspiel, Rechercheauftrag, Gruppenarbeit, Exkursion, Lern-/Lehrvideos

Teilnahmevoraussetzungen

Formal: keine

Inhaltlich: keine

Prüfungsformen

Die Modulprüfung umfasst je eine Teilmodulprüfung in den beiden Teilgebieten

Teilgebiet 1 „Grundlagen“

Teilgebiet 2 „Vertiefung und Anwendungen

Beide Teilmodulprüfungen sind schriftliche Klausuren.

In den Klausuren erfassen die Studierenden Sachverhalte unter rechtlichen Aspekten und wenden die einschlägigen Rechtsvorschriften auf diese an. Sie beantworten rechtliche und zugehörige sozialwissenschaftliche Fragestellungen und verknüpfen diese mit ihrer fachwissenschaftlichen Perspektive.

Dauer: 1 Stunde (Teilgebiet 1; 1/3 bewertungsrelevant); 2 Stunden (Teilgebiet 2; 2/3 bewertungsrelevant)

Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten

Bestehen der Teilmodulprüfung im Teilgebiet „Rechtswissenschaft und Verwaltung – Grundlagen“

Bestehen der Teilmodulprüfung im Teilgebiet „Rechtswissenschaft und Verwaltung – Vertiefung und Anwendungen“

Verwendbarkeit des Moduls (in anderen Studiengängen)

Dualer BA Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Migration und Integration

Stellenwert der Note für die Endnote

9 %

Literatur

  1. Cornel, H. & Trenczek, T. (2024). Strafrecht und Soziale Arbeit. Ein Lehrbuch (2. Auflage). Nomos. https://doi.org/10.5771/9783845297521
  2. Frings, D. & Schweigler, D. (2021). Sozialrecht für die Soziale Arbeit (Grundwissen Soziale Arbeit, Band 4; 5., überarbeitete Auflage). Kohlhammer.
  3. Kunkel, P.-C. (2025). Jugendhilferecht: systematische Darstellung für Studium und Praxis (11. Auflage). Nomos.
  4. Außerdem werden aktuelle Gesetzessammlungen als Hilfsmittel benötigt. Empfehlenswert ist zum Beispiel: Gesetze für die Soziale Arbeit. Nomos. - in aktueller Fassung

2. Studiensemester

Wissenschaft Sozialer Arbeit
  • PF
  • 0 SWS
  • 6 ECTS

  • Nummer

    W06

  • Sprache(n)

    de

  • Dauer (Semester)

    1

  • Kontaktzeit

    60 h

  • Selbststudium

    120 h


Lernergebnisse (learning outcomes)/Kompetenzen

Wissen und Verstehen:

Nach erfolgreicher Teilnahme an den Modulveranstaltungen können die Studierenden aus der Perspektive der Wissenschaft Sozialer Arbeit grundlegende Theorien der Sozialen Arbeit nachvollziehen und nutzen, um die Bearbeitbarkeit von Lebensführungsproblemen in der Sozialen Arbeit zu schlussfolgern.

Inhalte

Einführung in die Wissenschaft Sozialer Arbeit.

Vermittlung einer Übersicht über die Wissenschaft Sozialer Arbeit, sowie einer Übersicht über die Theorien der Sozialen Arbeit.

Theorien Sozialer Arbeit, insbesondere im Kontext des Studiengangsschwerpunktes Migration und Diversität.

Vertiefung in Theorien der Sozialen Arbeit und deren Entwicklung.

Lehrformen

Präsentation, Textarbeit, Vortrag, Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Rechercheauftrag, Exkursion, Lernvideos

Teilnahmevoraussetzungen

Formal: keine

Inhaltlich: keine

Prüfungsformen

Die Modulprüfung ist eine Klausur.

Die Klausur besteht in der eigenständigen Abfassung eines wissenschaftlichen Papers auf der Grundlage von Theorien der Sozialen Arbeit. Dabei sind die Anforderungen an wissenschaftliches Arbeiten sowie die im Modul geltenden Prüfungsanforderungen zu berücksichtigen. Diese werden in den zugehörigen Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. Im Rahmen der Klausur stellen die Studierenden zwei selbst gewählte Theorien der Sozialen Arbeit dar. Anschließend analysieren sie deren Gemeinsamkeiten und Unterschiede anhand eines Falls, einer Situation oder einer Einrichtung. Die zur Analyse vorgesehenen Fälle, Situationen bzw. Einrichtungen werden in der Klausur vorgegeben. Aus diesen Vorgaben wählen die Studierenden eine Grundlage für ihre Analyse aus.

Die Studierenden dürfen bis zu sechs mitgebrachte Literaturquellen, ein ausgedrucktes Literaturverzeichnis, also Langbelege der sechs mitgebrachten Quellen und zwei Din A4-Blätter mit wortwörtlichen Zitaten aus den sechs mitgebrachten Quellen nutzen. Das Literaturverzeichnis und die Zitatesammlung sind mit Namen, Matrikelnummer und Namen des*der Prüfenden zu versehen und müssen am Ende der Prüfung mit den verwendeten Klausurbögen abgegeben werden.

Dauer: 4 Stunden

Die Prüfungsdauer von vier Stunden ist als Bearbeitungszeit zu verstehen und nicht als reine Schreibzeit. Sie ermöglicht den Studierenden, die Aufgabenstellung sorgfältig zu erfassen, relevante Unterlagen zu sichten, die Bearbeitung inhaltlich zu strukturieren sowie die Ausarbeitung abschließend zu überprüfen und zu korrigieren. Die verlängerte Bearbeitungszeit dient damit insbesondere einer angemessenen wissenschaftlichen Bearbeitung der Prüfungsaufgabe.

Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten

1 SL im Teilgebiet “Einführung in die Wissenschaft Sozialer Arbeit”

1 SL im Teilgebiet “Theorien Sozialer Arbeit”

Studienleistungen werden in den Modulen in Form von Mitarbeit in Diskussionen, der Übernahme von Kurzvorträgen oder Moderationen, der Bearbeitung und Abgabe von Übungsaufgaben, der Anfertigung von Protokollen, der Erbringung von Peer-Feedback, der Mitwirkung an Gruppenarbeiten im Seminar, Kurzberichten, künstlerischen Beiträgen, Posterpräsentationen sowie der Erstellung von Lektürenachweisen erbracht.

Der jeweilige Arbeitsaufwand soll zwei Zeitstunden nicht überschreiten. Die Form der Studienleistung wird in den Seminaren von den zuständigen Lehrenden festgelegt.

Bestehen der Modulprüfung

Verwendbarkeit des Moduls (in anderen Studiengängen)

Dualer BA Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Migration und Integration

Stellenwert der Note für die Endnote

4 %

Literatur

  • Hammerschmidt, P., Aner, K. & Weber, S. (2017). Zeitgenössische Theorien Sozialer Arbeit. Beltz Juventa.
  • Otto, H.-U., Thiersch, H., Treptow, R. & Ziegler, H. (Hrsg.). (2018). Handbuch Soziale Arbeit. Grundlagen der Sozialarbeit und Sozialpädagogik (6. überarbeitete Auflage). Ernst Reinhardt Verlag.
  • Pothmann, J. & Schmidt, H. (2022). Soziale Arbeit - die Organisationen und Institutionen (Soziale Arbeit - Grundlagen, Band 3). Verlag Barbara Budrich. https://doi.org/10.36198/9783838547800
  • Sandermann, P. & Neumann, S. (2018). Grundkurs Theorien der Sozialen Arbeit. Ernst Reinhardt Verlag. https://doi.org/10.36198/9783838549484
  • Thole, W. (Hrsg.). (2012). Grundriss Soziale Arbeit. Ein einführendes Handbuch (4. Auflage). VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-94311-4

3. Studiensemester

Professionelles Handeln in der Sozialen Arbeit II
  • PF
  • 0 SWS
  • 6 ECTS

  • Nummer

    K09

  • Sprache(n)

    de

  • Dauer (Semester)

    1

  • Kontaktzeit

    60 h

  • Selbststudium

    120 h


Lernergebnisse (learning outcomes)/Kompetenzen

Wissen und Verstehen:

Nach erfolgreicher Teilnahme haben die dual Studierenden analytische, reflexive und instrumentelle Kompetenzen, die sie in die integrierte Praxis einbringen können.
Sie haben Fähigkeiten entwickelt, Anforderungen, Komplexität und Handlungszusammen­hänge von Praxis einzuschätzen. Sie können Organisation und Konzeptionen von Praxisfeldern analysieren und verstehen.

Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen:

Sie sind fähig, formale Aspekte und Verantwortungsbereiche in ihrer Rolle als duale Studierende ein­zuschätzen.
Sie können Lebenslagen der Adressat*innen fachlich analysieren. Sie haben sich vertiefte und erweiterte Kenntnisse von Methoden und Techniken angeeig­net und können diese anwenden. Die Studierenden wissen, welchen Beitrag die Soziale Arbeit zur individuellen und gesellschaftlichen Bewältigung sozialer Problemlagen, die vor dem Hintergrund von Diversität und Migration entstehen, leisten kann. Dies erfolgt u.a. in der Projektion der Erkenntnisse am Lernort Hochschule auf den Lernort Praxis und umgekehrt.

Kommunikation und Kooperation:

Sie kennen Merkmale und Formen von Teamarbeit und setzen diese bei der Prüfungsvorbe­reitung in Gruppen bereits um.

Wissenschaftliches Selbstverständnis/ Professionalität:

Sie kennen Spezifika eines gemeinsamen professionellen Habitus im Hinblick auf die Diversi­tät von Praxisfeldern.

Inhalte

Ausgewählte Methoden

Arbeitsfeldbezogene und übergreifende Konzepte und Methoden (z.B. Netzwerkarbeit, Case-Management, Soziale Gruppenarbeit, Systemisch-lösungsorientierter Beratungsansatz, Fragetechniken und Interventionen, Beratung und Beratungspsychologie, Arbeit mit psy­chisch belasteten jungen Menschen, methodisches Handeln im ASD des Jugendamtes).

Arbeitsfeldbezogene und übergreifende Konzepte und Methoden

Aufträge und Leitgedanken der Sozialen Arbeit, Organisationsformen, professionelle Rah­menbedingungen und Organisationskulturen, Institutionsanalysen, Arbeitsprozesse, Metho­den und Verfahren der Praxis, Dokumentationsformen, Berichtswesen, Evaluationsverfah­ren, Elemente von Qualitätsmanagement, Teamarbeit, Kommunikations- und Konfliktmodelle, Kontextsensibilität, Kooperationsstrate­gien, Konfliktfähigkeit, Umgang mit Belastung und Grenzsituationen, Nähe-Distanz-Regulie­rung, Selbstkritikkompetenz, Urteilsfähigkeit, Umgang mit Verantwortung, Profil eigener Stärken und Entwicklungspotenziale, Erarbeiten von fachlichen und persönlichen Lernzielen.

Individuell: Vorbereitung auf das Handlungsfeld der zukünftigen Praxisstelle.
Kontinuierlich in Gruppen: Erarbeitung von Fallkonstellationen und -konferenzen sowie Kommunikationssituationen und -analysen als Prüfungsvorbereitung.

Lehrformen

Lehrvortrag, Literaturbesprechung, Lehr- und Lernvideos, vertiefende Übung methodischen Handelns, seminaristische Gruppenarbeit, Reflexion, Praxisszenarien und -simulationen, Be­gleitung der Gruppen bei der Prüfungsvorbereitung.

Teilnahmevoraussetzungen

Formal: keine

Inhaltlich: keine

Prüfungsformen

Performanzprüfung

Die Performanzprüfung beinhaltet theoretische und praktische Elemente.

Der theoretische Anteil wird z.B. anhand von Konzeptionierungen oder schriftlichen Ausarbeitung erbracht. Im praktischen Element demonstrieren die Studierenden, dass sie Theorien verstanden haben und diese in (simulierten) Praxissequenzen in fachlich fundiertes Handeln (Fallkonferenzen, Fachtagungen, Kommunikationssituationen und Teamkonstellationen) transferieren und im Anschluss erläutern können. Die Note setzt sich zu 50% aus dem theoretischen Teil (10 Seiten) und zu 50% aus dem praktischen Element (45 Minuten) zusammen.

Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten

1 SL

Studienleistungen werden in den Modulen in Form von Mitarbeit in Diskussionen, der Übernahme von Kurzvorträgen oder Moderationen, der Bearbeitung und Abgabe von Übungsaufgaben, der Anfertigung von Protokollen, der Erbringung von Peer-Feedback, der Mitwirkung an Gruppenarbeiten im Seminar, Kurzberichten, künstlerischen Beiträgen, Posterpräsentationen sowie der Erstellung von Lektürenachweisen erbracht.

Der jeweilige Arbeitsaufwand soll zwei Zeitstunden nicht überschreiten. Die Form der Studienleistung wird in den Seminaren von den zuständigen Lehrenden festgelegt.

Bestehen der Modulprüfung

Verwendbarkeit des Moduls (in anderen Studiengängen)

Dualer BA Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Migration und Integration

Stellenwert der Note für die Endnote

4 %

Literatur

  1. Aner, K. & Hammerschmidt, P. (2018). Handlungsfelder und Organisationen der Sozialen Ar­beit. Eine Einführung. Springer VS. https://doi.org/10.1007/978-3-658-20564-5
  2. Galuske, M. (2013). Methoden der Sozialen Arbeit (10. Auflage). Beltz Juventa.
  3. Graßhoff, G., Renker, A. & Schröer, W. (2018). Soziale Arbeit. Eine elementare Einführung. Springer VS. https://doi.org/10.1007/978-3-658-15666-4
  4. Heiner, M. (2023). Kompetent handeln in der Sozialen Arbeit. Handlungskompetenzen in der Sozialen Arbeit (4. Auflage). Ernst Reinhardt Verlag.
  5. Maus, F., Nodes, W. & Röh, D. (2013). Schlüsselkompetenzen in der Sozialen Arbeit für Tä­tigkeitsfelder Sozialarbeit und Sozialpädagogik (4. Auflage). Wochenschau Verlag.
  6. Spiegel, H. v. (2021). Methodisches Handeln in der Sozialen Arbeit (7. Auflage). UTB Verlag. B Verlag.

Psychologie und Medizin
  • PF
  • 0 SWS
  • 12 ECTS

  • Nummer

    W08

  • Sprache(n)

    de

  • Dauer (Semester)

    1

  • Kontaktzeit

    120 h

  • Selbststudium

    240 h


Lernergebnisse (learning outcomes)/Kompetenzen

Wissen und Verstehen:

Die Studierenden können entwicklungs- und sozialpsychologische Grundlagen sowie die Grundlagen psychologischer Diagnostik skizzieren. Die Studierenden können Risiken psychischer Entwicklung und angemessene Interventions­formen beschreiben. Sie können Grundlagen der Epidemiologie, das System der sozialen Sicherung und Institutionen der ambulanten und stationären Beratung und Versorgung sowie deren Funktionsweise darlegen.

Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen:

Sie können häufige psychopathologische Auffälligkeiten bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen erkennen und darauf angemessen reagieren. Sie sind fähig, empirische Forschungsergebnisse zu rezipieren, zu kontrastieren und zu kritisieren sowie in praktisches, pädagogisches Handeln zu transformieren. Sie können Lösungen für berufliche Herausforderungen entwickeln.

Wissenschaftliches Selbstverständnis/ Professionalität:

Sie argumentieren theoretisch und methodisch fundiert, können ihren eigenen Wissenstand einordnen und reflektieren die Begrenztheit von wissenschaftlicher Erkenntnis.

Inhalte

Psychologie und Medizin Grundlagen:

Entwicklungs- und Gesundheitspsychologie, Sozialmedizin (insbesondere Einstellungen, Stereotype und Vorurteile) sowie Sozialmedizin und Public Health.

Psychologie und Medizin Anwendung:

Klinische Psychologie und Entwicklungspsychopathologie, psychologische Diagnostik, Traumata; Sozialmedizin und Public Health

Lehrformen

Lehrvortrag, Einzel- und Gruppenarbeit, Präsentation und Fallbearbeitung, Rechercheauftrag, Exkursion

Teilnahmevoraussetzungen

Formal: keine

Inhaltlich: keine

Prüfungsformen

Die Modulprüfung besteht aus einer Klausur, in der die Studierenden grundlegende Kenntnisse aus der Psychologie und der Medizin abrufen und erinnern. Darüber hinaus sollen sie in der Lage sein, in einem selbst gewählten Fachgebiet differenzierte, vertiefte Kenntnisse darzulegen und diese auf Fragestellungen aus der Praxis zu übertragen bzw. anzuwenden (z.B. Fallbeispiele).

Die Klausur besteht aus einem allgemeinen, übergreifenden Teil und einem Vertiefungsteil.

Dauer: 3 Stunden

Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten

1 SL in einer der jeweiligen Grundlagenveranstaltungen (entweder in “Grundlagen & Anwendung 1” oder in “Grundlagen & Anwendung 2”)

Studienleistungen werden in den Modulen in Form von Mitarbeit in Diskussionen, der Übernahme von Kurzvorträgen oder Moderationen, der Bearbeitung und Abgabe von Übungsaufgaben, der Anfertigung von Protokollen, der Erbringung von Peer-Feedback, der Mitwirkung an Gruppenarbeiten im Seminar, Kurzberichten, künstlerischen Beiträgen, Posterpräsentationen sowie der Erstellung von Lektürenachweisen erbracht.

Der jeweilige Arbeitsaufwand soll zwei Zeitstunden nicht überschreiten. Die Form der Studienleistung wird in den Seminaren von den zuständigen Lehrenden festgelegt.

Bestehen der Modulprüfung
 

Verwendbarkeit des Moduls (in anderen Studiengängen)

Dualer BA Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Migration und Integration

Stellenwert der Note für die Endnote

9 %

Literatur

  • Entwicklungspsychologie: Lohaus, A., Vierhaus, M. & Lemola, S. (2024). Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters für Bachelor. Springer. https://doi.org/10.1007/978-3-662-69370-4
  • Sozialpsychologie: Aronson, E., Wilson, T.D. & Sommers, S.R. (2023). Sozialpsychologie (10., aktualisierte Auflage). Pearson.
  • Klinische Psychologie und Psychotherapie:
    Asbrand, J. & Schmitz, J. (Hrsg.). (2023). Lehrbuch Klinische Kinder- und Jugendpsychologie und Psychotherapie. Kohlhammer.
    https://doi.org/10.17433/978-3-17-040355-0
    Hoyer, J. & Knappe, S. (Hrsg.). (2020). Klinische Psychologie & Psychotherapie (3. Auflage). Springer.
    https://doi.org/10.1007/978-3-662-61814-1
  • Psychologische Diagnostik: Rentzsch, K. & Schütz, A. (2022). Psychologische Diagnostik. Grundlagen und Anwendungsperspektiven (2., überarbeitete Auflage). Kohlhammer. https://doi.org/10.17433/978-3-17-039485-8
Sozialmedizin und Public Health:
  • Egger, M., Razum, O. & Rieder, A. (Hrsg.). (2021). Public Health Kompakt (4. Auflage). De Gruyter. https://doi.org/10.1515/9783110673708
  • Schwartz, F.W., Walter, U., Siegrist, J., Kolip, P., Leidl, R., Busse, R., Amelung, V. & Dierks, M.-L. (Hrsg.). (2022). Public Health. Gesundheit und Gesundheitswesen (4. Auflage). Elsevier Urban & Fischer Verlag.

4. Studiensemester

Erziehungswissenschaft und ethische Bildung
  • PF
  • 0 SWS
  • 12 ECTS

  • Nummer

    W07

  • Sprache(n)

    de

  • Dauer (Semester)

    1

  • Kontaktzeit

    120 h

  • Selbststudium

    240 h


Lernergebnisse (learning outcomes)/Kompetenzen

Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen:

Die Studierenden haben bei erfolgreichem Abschluss des Moduls die Fähigkeit entwickelt, erziehungswissenschaftliche und ethische Prinzipien und Theoreme zu beschreiben, diese auf die sozialpädagogische und sozialarbeiterische Handlungsebene zu übertragen und auf entsprechende Problemstellungen anzuwenden. Sie setzen sich im Zuge dessen u.a.mit Migrationspädagogik sowie ethischen Fragestellungen im Bereich von Diversität und Migration auseinander.

Kommunikation und Kooperation:

Die Studierenden können ihre erziehungswissenschaftlichen Kenntnisse und ethischen Überlegungen formulieren und überzeugend kommunizieren. Sie sind in der Lage, ihre eigenen Werte, Überzeugungen und das professionelle Verhalten in der Sozialen Arbeit kritisch zu reflektieren.

Wissenschaftliches Verständnis/ Professionalität:

Die Studierenden verstehen den Beitrag von Erziehungswissenschaft und ethischer Bildung zur professionellen Berufsauffassung. Sie können begründen, wie pädagogische Theorien und ethische Überlegungen in die Praxis der Sozialen Arbeit integriert werden können, um professionell und verantwortungsvoll zu handeln. Sie können soziale Situationen und Herausforderungen unter Zugrundlegung von erziehungswissenschaftlichen und ethischen Perspektiven analysieren.

Inhalte

Erziehungswissenschaftliche Grundlagen:

In der Grundlagenvorlesung findet eine Einführung in die Grundbegriffe, Prinzipien, Strukturen und Theorien der Erziehungswissenschaft statt. Die Studierenden erhalten einen Überblick über Theorien der Erziehung, Bildung, Sozialisation, des Lernens sowie des pädagogischen Handelns. Das Themenfeld Normen und Werte wird skizziert.

Ethik Grundlagen:

In den ethischen Grundlagenseminaren findet eine Einführung in die Grundbegriffe, Prinzipen und Argumentationen der Ethik der Sozialen Arbeit statt, wie sie sich auch in der Berufsethik der Sozialen Arbeit finden. Die Studierenden erhalten einen Einblick (insbesondere) in die Konzepte der Menschenwürde, der Selbstbestimmung, der Fürsorge, der Gerechtigkeit und der Verantwortung sowie in die damit einhergehenden ethischen Argumentationen und Herausforderungen für die Praxis. Die Studierenden sind nach Abschluss der ethischen Grundlagenseminare in der Lage, ethische Herausforderungen in der Praxis der Sozialen Arbeit anhand der behandelten ethischen Konzepte sowie der Berufsethik der Sozialen Arbeit zu verstehen, zu analysieren und ihre eigenen Urteile daraufhin kritisch zu reflektieren.

Erziehungswissenschaftliche Anwendungen:

In Kombination der Grundlagenveranstaltungen mit zwei zu wählenden Veranstaltungen aus dem Bereich der (professions-)ethischen und/oder erziehungswissenschaftlichen Anwendungen lernen die Studierenden ihr Alltagsverständnis von pädagogischen Vorgängen zu reflektieren und von einer wissenschaftlichen Betrachtungsweise zu unterscheiden. Ein Anwendungsbezug der erziehungswissenschaftlichen Grundlagen kann dabei beispielsweise anhand der folgenden Bereiche hergestellt werden: Inklusion, Menschenrechte, Globalisierung, interkulturelle Fragestellungen, Behinderung, Gender, Queer Studies, Diversity Management, Sexualität, Alter und Sterben, Religion, Bildungsgerechtigkeit, Kinderschutz.

Ethik Anwendungen:

In den ethischen Anwendungsseminaren werden ausgewählte ethische Herausforderungen der Praxis der Sozialen Arbeit vertieft behandelt und vor dem Hintergrund ethischer Referenztheorien, allgemeiner normativer gesellschaftlicher Rahmenbedingungen und mit Blick auf konkrete Handlungsfelder analysiert und diskutiert, z.B. Macht, Befähigung, Anerkennung, Freiheit, Toleranz, Solidarität, Diskriminierung oder Interkulturalität. Die Studierenden sind daraufhin in der Lage, beispielhafte ethische Herausforderungen in exemplarischen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit vertiefter zu verstehen und zu analysieren.

Lehrformen

Lehrvortrag, geleitete Diskussion, seminaristische Gruppenarbeit, Textanalyse, Exkursion, Fallbearbeitung, Präsentation, Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Rechercheauftrag, Lernvideos

Teilnahmevoraussetzungen

Formal: keine

Inhaltlich: Studierende verfügen über Grund- und Anwendungswissen aus Praxis und Wissenschaft der Sozialen Arbeit.

Prüfungsformen

Die Modulprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung in Form eines Fachgesprächs. Die Studierenden zeigen in der Prüfung, dass sie in der Lage sind, erziehungswissenschaftliche und ethische Inhalte und Argumentationen in Form von zu diskutierenden Thesen nachzuzeichnen, zu kommunizieren und reflektiert auf die Soziale Arbeit zu übertragen.

Für die Prüfung bereiten die Studierenden selbstständig ein Handout vor, das ausgewählte Inhalte der Lehrveranstaltungen aus den folgenden Teilgebieten enthält:

  • Erziehungswissenschaftliche Grundlagen und Ethik Grundlagen
  • oder
  • Ethik Anwendungen und Erziehungswissenschaftliche Anwendungen.

Anhand der ausgewählten Inhalte beschreiben die Studierenden in der Prüfung Grundbegriffe, Prinzipien, Strukturen, Theorien und Anwendungen der Erziehungswissenschaft sowie grundlegende Positionen und Konzeptionen der Ethik und deren Anwendung. Die Studierenden können diese Inhalte argumentieren und einen Bezug zur Sozialen Arbeit herstellen.

Dauer: 30 Minuten

Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten

1 Studienleistung im Teilgebiet „Erziehungswissenschaftliche Anwendungen und Ethik Anwendungen“

Studienleistungen werden in den Modulen in Form von Mitarbeit in Diskussionen, der Übernahme von Kurzvorträgen oder Moderationen, der Bearbeitung und Abgabe von Übungsaufgaben, der Anfertigung von Protokollen, der Erbringung von Peer-Feedback, der Mitwirkung an Gruppenarbeiten im Seminar, Kurzberichten, künstlerischen Beiträgen, Posterpräsentationen sowie der Erstellung von Lektürenachweisen erbracht.

Der jeweilige Arbeitsaufwand soll zwei Zeitstunden nicht überschreiten. Die Form der Studienleistung wird in den Seminaren von den zuständigen Lehrenden festgelegt.

Bestehen der Modulprüfung

Verwendbarkeit des Moduls (in anderen Studiengängen)

Dualer BA Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Migration und Integration

Stellenwert der Note für die Endnote

9 %

Literatur

Erziehungswissenschaftliche Grundlagen:

  1. Bernhard, A. (2017). Pädagogisches Denken. Einführung in allgemeine Grundlagen der Erziehungs- und Bildungswissenschaft. Schneider Verlag Hohengehren.
  2. Krüger, H.-H. & Helsper, W. (Hrsg.). (2010). Einführung in die Grundbegriffe und Grundlagen der Erziehungswissenschaften (9. Auflage). Verlag Barbara Budrich. https://doi.org/10.36198/9783838580920
  3. Spies, A. & Stecklina, G. (2015). Pädagogik: Studienbuch für pädagogische und soziale Berufe. Ernst Reinhardt Verlag. https://doi.org/10.36198/9783838586441
  4. Trabandt, S. & Wagner, H.-J. (2023). Pädagogisches Grundwissen für das Studium der Sozialen Arbeit. Ein Kompendium (2., überarbeitete Auflage). Verlag Barbara Budrich. https://doi.org/10.36198/9783838559803
  5. Mecheril, P. (Hrsg.). (2016). Handbuch Migrationspädagogik. Beltz.

Ethik Grundlagen:

  1. Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (2014). Berufsethik des DBSH. Ethik und Werte. Forum Sozial, 20(4). https://www.dbsh.de/media/dbsh-www/redaktionell/pdf/Sozialpolitik/DBSH-Berufsethik-2015-02-08.pdf
  2. International Federation of Social Workers (2018). Global Social Work Statement of Ethical Principles. https://www.ifsw.org/wp-content/uploads/2018/07/Global-Social-Work-Statement-of-Ethical-Principles-IASSW-27-April-2018-1.pdf
  3. Maaser, W. (2015). Lehrbuch Ethik (2., überarbeitete Auflage). Beltz.
  4. Neuhäuser, C., Raters, M.-L. & Stoecker, R. (Hrsg.). (2023). Handbuch Angewandte Ethik (2., aktualisierte und erweiterte Auflage). J.B. Metzler. https://doi.org/10.1007/978-3-476-05869-0.

Anwendungsseminare:

Aufgrund der Heterogenität der Anwendungsseminare ist es nicht möglich, eine modulübergreifende Literaturliste zu verfassen. Die relevante Literatur wird in den Veranstaltungen bekannt gegeben.

Praxisphase II
  • PF
  • 14 SWS
  • 13 ECTS

  • Nummer

    K10 B

  • Sprache(n)

    de

  • Dauer (Semester)

    1

  • Kontaktzeit

    60 h

  • Selbststudium

    330 h


Lernergebnisse (learning outcomes)/Kompetenzen

Wissen und Verstehen:

Die Studierenden haben die Fähigkeiten vertieft, mit Anforderungen und der Komplexität von Praxis angemessen umgehen zu können. Am Lernort Praxis greifen Studierende auf vertieftes arbeitsfeldbezogenes Fachwissen zurück. Dazu haben sie im Theorie-Praxis-Transfer die Fähigkeit entwickelt, Informationen, Konzepte und Theorien aus verschiedenen Quellen zu erfassen und zu verarbeiten.

Studierende vertiefen ihr bereits erworbenes Wissen um Kriterien und Maßstäbe, die für die Soziale Arbeit im Kontext von Migration und Diversität unerlässlich sind. Sie kennen die Grundzüge der Praxis diversitätssensibler Sozialer Arbeit.

Studierende können auf theoretisch fundierte Methoden der Sozialen Arbeit zur kooperativen Prozessgestaltung mit Adressat*innen, zur Organisationsentwicklung sowie zur professionellen Selbstreflexion zurückgreifen.


Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen:

Studierende haben die Fähigkeit vertieft, die Lage, die Bedarfe und die Eigenkräfte von Adressat*innen einzuschätzen. Sie haben Fach-, Methoden- und Kommunikationskompetenz, bezogen auf die Arbeit mit Adressat*innenerlernt und wenden diese am Lernort Praxis an. Studierende haben ihre Fähigkeiten weiterentwickelt, berufliches Handeln zu planen und durchzuführen. Die Reflektion eigener Stärken und Schwächen steht weiterhin im Fokus.


Kommunikation und Kooperation:

Studierende vertiefen ihre Fähigkeiten, sich in professionell angemessener Weise im Praxisbegleitseminar zu beteiligen, die Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Praxis zu verbalisieren, kritisch zu hinterfragen und zur Diskussion zu stellen. Komplexe Berufspraxis kann systematisch erfasst und reflektiert werden.

Nach erfolgreicher Ableistung der zweiten Praxisphase und der Praxisbegleitveranstaltung sind Studierende in der Lage, sich aktiv in die Teamarbeit einzubringen. Das bereits umfänglich entwickelte Organisationsverständnis wird weiter vertieft.

Studierende lernen stetig, welche Voraussetzungen für vorurteilsbewusstes Handeln notwendig sind. Ihr eigenes Handeln können sie im Kontext theoretischer Modelle und Methoden zum Thema reflektieren.


Wissenschaftliches Selbstverständnis / Professionalität:

Studierende sind befähigt, sich mit der persönlichen Eignung für das Arbeitsfeld bzw. dem Beruf auseinanderzusetzen. Ihre eigene Entwicklung in den bisherigen Praxisphasen können sie in diesem Kontext kritisch reflektieren.

Sie haben ihre bereits entwickelte berufliche Identität weiterentwickelt und reflektieren diese fortwährend.

Sie sind vertieft in der Lage, Standards und berufsethische Prinzipien im Vergleich und in Abgrenzung zu anderen Berufsrollen zu erkennen und danach zu handeln.

Inhalte

Praxisphase: Im Studium erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten einschätzen und in berufliches Handeln umsetzen (Theorie-Praxis-Transfer), Erwerb von eigenen beruflichen Erfahrungen im jeweils gegebenen Arbeitsfeld, Erprobung von Handlungsformen Sozialer Arbeit, rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen der Praxisstelle, Prozessabläufe der Praxis Sozialer Arbeit, Erarbeitung des Feld- und Fachwissens, Methoden und Arbeitsweisen der individuellen Praxisstelle.

Begleitseminar: Dokumentation der praktischen Tätigkeit, Organisationskulturen, Institutionsanalysen, Arbeitsprozesse, Methoden und Verfahren der Praxisstelle, Reflexion und Supervision. Insbesondere werden in dieser Praxisphase im Begleitseminar Ansätze der Beratung, des Coachings, der Mediation, der Krisenintervention und des Case-Managements thematisiert.

Lehrformen

Praxishandeln, theoretische Inputs, kollegiale Beratung, Praxisszenarien und - simulationen, Rollenspiel, Problem- und Lösungsanalyse

Teilnahmevoraussetzungen

Keine

Prüfungsformen

Unbenoteter Praxisbericht und Beschäftigungsnachweis zur Praxisphase II

Im Praxisbericht steht die Reflexion des eigenen beruflichen Handelns im Fokus, die Reflexion bezieht sich dabei auf konkrete Handlungsbezüge aus der Praxis der duale Studierenden. Die konkrete Aufgabenstellung wird zu Beginn der Praxisphase durch die Lehrperson bekannt gegeben (Umfang 10 Seiten).

Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten

Bestandener unbenoteter Praxisbericht

Beschäftigungsnachweis aus der Praxis (entsprechend §19 (2) der StgPO), Anwesenheitspflicht im Praxisbegleitseminar (entsprechend §19 (2) StgPO und §2 Abs. 2 Satz 1 SobAG).

Anwesenheitspflicht

Die aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Moduls K10 B ist erforderlich, da die vorgesehenen Lernergebnisse – insbesondere die Fähigkeit zur kritischen Reflexion wissenschaftlicher Inhalte, zur argumentativen Auseinandersetzung im Plenum sowie zur kooperativen Erarbeitung von Lösungen – nur durch kontinuierliche Präsenz und Mitwirkung in Diskussionen und Gruppenarbeiten erreicht werden können.

Es ist hierzu eine Anwesenheit von mindestens 80 % der Lehrveranstaltungsstunden erforderlich.

Ausnahmen

Im Fall von Krankheit oder anderen wichtigen, nachgewiesenen Gründen können Abweichungen von der Mindestpräsenz auf formlosen Antrag durch die verantwortliche Lehrperson genehmigt werden.

Rechtsfolgen

Wird die erforderliche Mindestpräsenz nicht erreicht und liegt kein anerkannter Ausnahmegrund vor, gilt die Teilnahmevoraussetzung für die Prüfungsleistung als nicht erbracht. Das Modul kann erst nach erneuter Teilnahme an der Lehrveranstaltung abgeschlossen werden.

Verwendbarkeit des Moduls (in anderen Studiengängen)

Dualer BA Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Migration und Integration

Stellenwert der Note für die Endnote

unbenotet

Literatur

  1. Kriener, M., Roth, A., Burkhard, S. & Gabler, H. (Hrsg.). (2021). Praxisphasen im Studium Soziale Arbeit. Beltz.
  2. Marona-Glock, K. & Höhl-Spenceley, U. (2012). Praxisanleitung - Anleiter/-Innen-Qualifikation in sozialpädagogischen Berufen (2. Auflage). Cornelsen.
  3. Sachse, R. (2019). Persönlichkeitsstile: Wie man sich selbst und anderen auf die Schliche kommt. Junfermann Verlag.
  4. Deichsel, W. (2023). Diversitätsorientierte Soziale Arbeit. Handlungspotenziale in vulnerablen Lebenslagen. Kohlhammer.
  5. Alleweldt, E., Boße, M., Gründer, R., Hess, S. & Rahn, S. (Hrsg.). (2024). Erfolgsmodell duales Studium Sozialer Arbeit? Professionalisierung und Persönlichkeitsentwicklung durch förderliche Lehr-Lern-Settings. Springer VS
Weitere arbeitsfeldbezogene Grundlagenliteratur ist nicht gegeben, da die Literatur in Abhängigkeit zur Diversität der verschiedenen Arbeitsfelder steht.

5. Studiensemester

Gesellschaft und Politik
  • PF
  • 0 SWS
  • 12 ECTS

  • Nummer

    W04

  • Sprache(n)

    de

  • Dauer (Semester)

    1

  • Kontaktzeit

    120 h

  • Selbststudium

    240 h


Lernergebnisse (learning outcomes)/Kompetenzen

Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen:

Nach erfolgreicher Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Moduls sind die Studierenden in der Lage, grundlegende soziologische und politikwissenschaftliche Ansätze zu benennen und deren Bedeutung für die Soziale Arbeit zu beschreiben.

Soziologischer Teil:

Die Studierenden kennen den Zusammenhang von gesellschaftlichen Strukturen und sozialem Wandel, sozialen Problemen und Sozialer Arbeit, beherrschen relevante Theorien zu sozialwissenschaftlichen Gegenwartsdiagnosen und kennen ausgewählte soziologische Theorien und Konzepte. Sie sind in der Lage, sich mit spezifischen soziologischen Fragestellungen und Erklärungsansätzen zu Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit auseinanderzusetzen und diese zu bewerten. Dies erfolgt insbesondere im Schwerpunkt des Studiengangs. Soziale Problemlagen können in Bezug zu Diversität und Migration diskutiert werden.

Politikwissenschaftlicher Teil:

Die Studierenden kennen die Prinzipien des politischen Systems und der Verfassungsordnung (polity), politische Prozesse (politics) sowie ausgewählte Politikinhalte (policy). Sie kennen unterschiedliche sozialpolitische Systeme und Ansätze und verstehen ihre jeweiligen Auswirkungen auf die Adressat*innen und die Praxis der Sozialen Arbeit. Sie besitzen politische Kritik- und Urteilsfähigkeit sind in der Lage, die sozialarbeiterischen Wirklichkeiten mit den erworbenen politikwissenschaftlichen Kenntnissen zu analysieren, u.a. hinsichtlich migrationspolitischer Fragestellungen.

Inhalte

Soziologische Grundlagen, insbesondere

  • Soziologische Grundbegriffe
  • Gesellschaftstheorien und -diagnosen
  • Soziale Probleme und Konflikte

Politikwissenschaftliche Grundlagen, insbesondere

  • Politische Strukturen (Demokratie, Grundgesetz), politische Institutionen (Parlament, Regierung, Verwaltung, Justiz), politisches Handeln (Akteur*innen und Partizipationsformen) auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene
  • grundlegende Diskurse zu politischen Aufträgen der Sozialen Arbeit im Rahmen eines demokratischen Rechtsstaats
  • Grundkenntnisse über antidemokratische und autoritäre politische Systeme und ihre Auswirkungen auf die Adressat*innen und Praxis der Sozialen Arbeit

Soziologie – Theorie und Empirie in Anwendungskontexten, z.B.

  • Sozialstrukturanalyse und soziale Ungleichheit, Lebenslagen und Lebensphasen, Migration und Integration, Sozialraum, Bildung und Arbeit, Technik, sozialer Wandel, gesellschaftliche Konfliktlinien und die Auswirkungen auf die Soziale Arbeit

Politikwissenschaften – Anwendungen in der Sozial- und Kommunalpolitik, z.B.

  • Entstehung und Funktion des Sozialstaats; Soziale Sicherungssysteme; Probleme des Sozialstaats; Sozialpolitik und Soziale Arbeit; Kommunalverfassung und -politik, Demokratieentwicklung und -gefährdungen; Migrationspolitik
Analyse konkreter Politikfelder, deren Auswirkungen auf die Adressat*innen und Handlungsmöglichkeiten der Sozialen Arbeit

Lehrformen

Lehrvortrag, Lehrvideo, Präsentation, Gruppenarbeit, Protokoll, Recherche, Diskussion, Exkursion

Teilnahmevoraussetzungen

Formal: keine

Inhaltlich: keine

Prüfungsformen

Die Modulprüfung besteht in einer Klausur, in der die Studierenden, die in allen vier Teilmodulen erworbenen grundlegenden Kenntnisse darlegen sollen. Sie sollen zeigen, dass sie die behandelten Theorien und Konzepte verstanden haben und anwenden können auf Fragestellungen und Problemfelder aus der Praxis (z.B. Fallbeispiele).

Dauer: 2 Stunden

Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten

Voraussetzungen:

1 SL im Teilgebiet Kulturwissenschaften und ästhetische Kommunikation - Grundlagen

1 SL im Teilgebiet Kulturwissenschaften und ästhetische Kommunikation - Anwendungen

Art und Umfang der unbewerteten Studienleistung (SL) werden von der/dem jeweiligen Lehrenden in der Veranstaltungsbeschreibung bekannt gegeben.

Verwendbarkeit des Moduls (in anderen Studiengängen)

Dualer BA Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Migration und Integration

Stellenwert der Note für die Endnote

9 %

Literatur

  1. Borstel, D. & Fischer, U. (2018). Politisches Grundwissen für die Soziale Arbeit. Kohlhammer.
  2. Kopp, J. & Steinbach, A. (Hrsg.). (2018). Grundbegriffe der Soziologie. Springer VS. https://doi.org/10.1007/978-3-658-20978-0
  3. Kasparick, D. & Schammann, H. (2021). Migrationspolitik. Nomos

Kulturwissenschaften und ästhetische Praxis
  • PF
  • 0 SWS
  • 12 ECTS

  • Nummer

    W05

  • Sprache(n)

    de

  • Dauer (Semester)

    1

  • Kontaktzeit

    120 h

  • Selbststudium

    240 h


Lernergebnisse (learning outcomes)/Kompetenzen

Wissen und Verstehen:

Sie erkennen die Relevanz kulturell-ästhetischer Betrachtungsweisen von gesellschaftlich-sozialen Phänomenen und Praxen. Sie können Kontexte zwischenmenschlicher Interaktion und Sozialer Arbeit um kulturwissenschaftliche Perspektiven erweitert wahrnehmen, beschreiben und reflexiv-kritisch analysieren. Zudem sind sie in der Lage, kulturell-ästhetische Perspektiven und Praxen im Zusammenhang der Sozialen Arbeit zu recherchieren, zu reflektieren, zu konzeptionieren und deren Bedeutsamkeit zu begründen.

Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen:

Die Studierenden haben theoretische und praktische Grundlagen und Kompetenzen künstlerisch-kultureller Praxis erworben, die sie zur Anwendung bzw. Anleitung mit medienanalytischer, gestalterischer und künstlerischer Ausrichtung befähigen, z.B. in der Arbeit mit Medien wie Musik, Bildender Kunst, Performance und Theater, Tanz, Fotografie und Film, Literatur etc. Dabei können sie die Einsatzmöglichkeiten und deren Wirkungen realistisch einordnen.

Im konkreten Anwendungsbezug und in Ausrichtung auf einzelne Handlungsfelder und Aufgaben der Sozialen Arbeit sind sie in der Lage, kontextuell begründet und situationsspezifisch jeweils relevante kulturwissenschaftliche Theorien zu wählen und zu nutzen. Sie können kulturell-ästhetische Praxen und Medien in sozialen Kontexten beschreiben und spezifische Handlungsmethoden exemplarisch und kontextbezogen entwickeln.

Sie sind in der Lage, Prozesse von Benachteiligung und Ausgrenzung in den verschiedenen Bereichen des kulturellen Lebens zu erkennen und künstlerisch sowie medial orientierte Beiträge für deren Lösung zu erarbeiten.

Wissenschaftliches Selbstverständnis/ Professionalität:

Durch die selbstreflexive Auseinandersetzung mit Arbeitsweisen und Wertvorstellungen in künstlerischen Ausdrucksbereichen verfügen die Studierenden über Grundlagen eines persönlichen kulturell-ästhetischen Profils und Kompetenz im Kontext Kultureller Bildung.

Inhalte

Einführung in Kulturwissenschaften und Kulturarbeit

Kulturwissenschaftliche Ansätze, Verfahren und Konzepte von Kulturarbeit werden exemplarisch anhand von Praxisreflexion vermittelt. Dabei werden ausgewählte Medienbezüge (bspw. Bildende Künste, Medien, Musik, Theater) erläutert und vertieft. Die Veranstaltungen können durch Exkursionen ergänzt und erweitert werden, so dass Studierende Kulturorte und Institutionen (Museum, Theater, Medienanstalt, Kulturzentrum etc.) kennenlernen. Ebenso sind sozialraumorientierte Recherchen zur Kulturarbeit und ästhetische Forschungsexperimente möglich, um Theorie-Praxis-Verbindungen zu erschließen und eigene ästhetische Wahrnehmungen zu analysieren. Relevanz, Chancen und Herausforderungen von kulturwissenschaftlichen Perspektiven und Kulturarbeit werden somit praxisbezogen aufgezeigt und aktualisiert.

Vertiefung in kultureller und ästhetischer Praxis 

In den Veranstaltungen werden Theorien und Konzepte Kultureller Bildung und kulturell-ästhetischer Praxis diskutiert, vertieft und anwendungsbezogen kontextualisiert. Dabei können unterschiedliche Schwerpunkte auf soziale Herausforderungen, künstlerisch-ästhetische Aspekte und spezifische Verfahren gelegt werden. Zudem können verschiedene Perspektiven (bspw. Theater, Musik, Medien und Bildende Kunst) gewählt werden. Die Theorien und Konzepte werden an verschiedenen Beispielen veranschaulicht und in ihrem Anwendungsbezug explizit gemacht. Ebenso kann eine Verbindung zu Projektarbeit bzw. Praxislaboren hergestellt werden, an denen die Studierenden arbeiten, um Anwendungen zu erproben und zu reflektieren.

Lehrformen

Lehrvortrag, Literaturarbeit, praktische Übung, Projektarbeit, Praxislabor, Präsentation, Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Rechercheauftrag, Exkursion, Lernvideos, künstlerisch-experimentelle Praxis

Teilnahmevoraussetzungen

Formal: keine

Inhaltlich: Idealerweise haben die Studierenden das Teilgebiet “Einführung in Kulturwissenschaften und Kulturarbeit” abgeschlossen, bevor sie das Teilgebiet “Vertiefung in kultureller und ästhetischer Praxis” studieren.

Prüfungsformen

Es sind zwei Teilprüfungen in Form von zwei Portfolio-Prüfungen vorgesehen.

Teilgebiet “Einführung in Kulturwissenschaften und Kulturarbeit”:

(semesterbegleitend) In dieser Prüfung weisen die Studierenden grundlegende Kenntnisse in Bezug auf kulturwissenschaftliche Begriffe und Theorien der sozialen Kulturarbeit nach und zeigen, dass sie in der Lage sind, eigenständig Praxisbeispiele und Gestaltungsansätze zu recherchieren, adäquat zu beschreiben und vergleichend zu analysieren. Die Prüfung besteht aus einer Portfolioprüfung, die eine Recherche zu einem Thema/Gegenstand im Bereich der Kulturwissenschaften und Kulturarbeit verbunden mit einer Theorie/Praxis-Reflexion und anschließender Vorstellung als Präsentation oder in Form eines (Gruppen-)Referats (jeweils 30 Minuten) und einer Ausarbeitung in schriftlicher Form (mind. 3000 Wörter) umfasst. Die Prüfung wird zu 1/2 (= 6 ECTS) auf die Gesamtprüfungsleistung angerechnet.

Teilgebiet “Vertiefung in kultureller und ästhetischer Praxis”:

(semesterbegleitend) Die Studierenden weisen im Rahmen einer Portfolioprüfung als kulturell-ästhetische Projekt-Praxis (bspw. Performance, Ausstellung, Portfolio-Mappe) im Kontext der Veranstaltung oder in einem anderen geeigneten Rahmen (bspw. Fachtage) nach, dass sie in der Lage sind, eigenständig und kooperativ Kulturpraxen zu entwickeln, formspezifisch und inhaltlich zu reflektieren und kritisch in aktuelle Diskurse einzuordnen. In einem dazugehörigen schriftlichen Teil kontextualisieren sie die Projektpraxis in übergeordnete Zusammenhänge, machen ihre kulturell-ästhetische Profilbildung anschaulich nachvollziehbar, gehen auf die besonderen Herausforderungen ein und zeigen exemplarisch eine Problembewältigungsstrategie auf. Der schriftliche Anteil des Projekts umfasst mind. 1.500 und max. 3.000 Wörter. Die Prüfung wird zu 1/2 (= 6 ECTS) auf die Gesamtprüfungsleistung angerechnet. Der praktische Anteil umfasst eine Präsentation (30 Minuten), in der die Erläuterung, die Performance oder Ausstellung der Portfoliomappe realisiert werden soll. Die praktische Prüfung kann als Gruppen- oder Einzelprüfung abgelegt werden. Der schriftliche Anteil ist als Einzelleistung zu erbringen.

Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten

Bestehen von zwei semesterbegleitenden Teilmodulprüfungen, wobei sich jeweils eine Prüfung auf eines der zwei Teilgebiete „Einführung in Kulturwissenschaften und Kulturarbeit“ und „Vertiefung in kultureller und ästhetischer Praxis“ bezieht.

Verwendbarkeit des Moduls (in anderen Studiengängen)

Dualer BA Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Migration und Integration

Stellenwert der Note für die Endnote

9 %

Literatur

  1. Brandstätter, U. (2008). Grundfragen der Ästhetik: Bild - Musik - Sprache - Körper. UTB. https://doi.org/10.36198/9783838530840
  2. Deutsche UNESCO-Kommission (n.d.). Unesco-Leitfaden für kulturelle Bildung. https://www.unesco.de/themen/kultur/kulturelle-bildung/rahmenwerk-kulturelle-bildung/
  3. Hinz, M., Kranixfeld, M., Köhler, N. & Scheurle, C. (Hrsg.). (2020). Forschendes Theater in Sozialen Feldern. Theater als Soziale Kunst III. kopaed.
  4. Köhler, N., Scheurle, C. & Hinz, M (Hrsg.). (2020). BIOGRAFIEren auf der Bühne. Kopaed.
  5. Kulturelle Bildung Online (n.d.). Homepage. www.kubi-online.de
  6. Meis, M.-S. & Mies, G.-A. (Hrsg.) (2018). Künstlerisch-ästhetische Methoden in der Sozialen Arbeit: Kunst, Musik, Theater, Tanz und digitale Medien (2., aktualisierte Auflage). Kohlhammer Verlag.
  7. Scheurle, C., Hinz, M. & Köhler, N. (Hrsg.). (2017). PARTIZIPATION: teilhaben/teilnehmen: Theater als Soziale Kunst II. Kopaed.
  8. Hammerschmidt, P., Steindorff-Classen, C. & Stecklina, G. (Hrsg.). (2024). Kulturelle Bildung und Soziale Arbeit. Juventa Verlag.
  9. Weiß, G. (Hrsg.). (2017). Kulturelle Bildung - Bildende Kultur (1-4). transcript

Praxisphase III
  • PF
  • 14 SWS
  • 13 ECTS

  • Nummer

    K10 C

  • Sprache(n)

    de

  • Dauer (Semester)

    1

  • Kontaktzeit

    60 h

  • Selbststudium

    330 h


Lernergebnisse (learning outcomes)/Kompetenzen

Wissen und Verstehen:

Die Studierenden vertiefen weiterhin die Fähigkeiten, mit Anforderungen und der Komplexität von Praxis angemessen umgehen zu können. Am Lernort Praxis entwickelt sich das vertiefte arbeitsfeldbezogene Fachwissen weiter, auf das Studierende zurückgreifen können. Studierende haben ihre Fähigkeit vertieft und weiterentwickelt, Informationen, Konzepte und Theorien aus verschiedenen Quellen zu erfassen und zu verarbeiten.

Studierende vertiefen ihr bereits erworbenes Wissen um Kriterien und Maßstäbe weiter, die für die Soziale Arbeit im Kontext von Migration und Diversität unerlässlich sind. Die Grundzüge der Praxis diversitätssensibler Sozialer Arbeit haben sich zur Grundlage für das eigene praktische Handeln entwickelt.

Studierende können mit großer Sicherheit auf theoretisch fundierte Methoden der Sozialen Arbeit zur kooperativen Prozessgestaltung mit Adressat*innen, zur Organisationsentwicklung sowie zur professionellen Selbstreflexion zurückgreifen.


Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen:

Studierende haben die Fähigkeit weiter vertieft, die Lage, die Bedarfe und die Eigenkräfte von Adressat*innen einzuschätzen. Die bereits erworbenen Fach-, Methoden- und Kommunikationskompetenzen werden weiterentwickelt. Studierende beziehen diese fundiert auf die Arbeit mit Adressat*innen und wenden diese am Lernort Praxis an. Die fortlaufende Reflektion eigener Stärken und Schwächen steht weiterhin im Fokus.


Kommunikation und Kooperation:

Studierende vertiefen weiterhin ihre Fähigkeiten, sich in professionell angemessener Weise im Praxisbegleitseminar zu beteiligen, die Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Praxis zu verbalisieren, kritisch zu hinterfragen und zur Diskussion zu stellen. Komplexe Berufspraxis kann systematisch erfasst und reflektiert werden.

Nach erfolgreicher Ableistung der dritten Praxisphase und der Praxisbegleitveranstaltung sind Studierende in der Lage, sich aktiv, selbstsicher und fundiert in die Teamarbeit einzubringen. Das bereits umfänglich entwickelte Organisationsverständnis wird weiter vertieft.

Studierende lernen stetig, welche Voraussetzungen für vorurteilsbewusste Handeln notwendig sind. Ihr eigenes Handeln können sie in diesem Kontext theoretischer Modelle und Methoden zum Thema reflektieren.


Wissenschaftliches Selbstverständnis / Professionalität:

Studierende sind vertieft befähigt, sich mit der persönlichen Eignung für das Arbeitsfeld bzw. dem Beruf auseinanderzusetzen. Ihre eigene Entwicklung in den bisherigen Praxisphasen können sie in diesem Kontext kritisch reflektieren.

Sie haben ihre bereits entwickelte beruflicher Identität weiterentwickelt und reflektieren diese fortwährend.

Sie sind vertieft in der Lage Standards und berufsethische Prinzipien im Vergleich und in Abgrenzung zu anderen Berufsrollen zu erkennen und danach zu handeln.

Inhalte

Praxisphase: Im Studium erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten einschätzen und in berufliches Handeln umsetzen (Theorie-Praxis-Transfer), Erwerb von eigenen beruflichen Erfahrungen im jeweils gegebenen Arbeitsfeld, Erprobung von Handlungsformen Sozialer Arbeit, rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen der Praxisstelle, Prozessabläufe der Praxis Sozialer Arbeit, Erarbeitung des Feld- und Fachwissens, Methoden und Arbeitsweisen der individuellen Praxisstelle.

Begleitseminar: Dokumentation der praktischen Tätigkeit, Organisationskulturen, Institutionsanalysen, Arbeitsprozesse, Methoden und Verfahren der Praxisstelle, Reflexion und Supervision. Studierende werden u.a. in folgenden Handlungsmethoden geschult: Fallstudienarbeit, Hilfeplanung, Rekonstruktive, fallanalytische, interaktionistische Methoden.

Lehrformen

Praxishandeln, theoretische Inputs, kollegiale Beratung, Praxisszenarien und - simulationen, Rollenspiel, Problem- und Lösungsanalyse

Teilnahmevoraussetzungen

Formal: keine

Inhaltlich: keine

Prüfungsformen

Unbenoteter Praxisbericht und Beschäftigungsnachweis zur Praxisphase III

Im Praxisbericht steht die Reflexion des eigenen beruflichen Handelns im Fokus, die Reflexion bezieht sich dabei auf konkrete Handlungsbezüge aus der Praxis der dual Studierenden. Die konkrete Aufgabenstellung wird zu Beginn der Praxisphase durch die Lehrperson bekannt gegeben (Umfang 10 Seiten).

Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten

Bestandener unbenoteter Praxisbericht

Beschäftigungsnachweis aus der Praxis (entsprechend §19 (2) der StgPO), Anwesenheitspflicht im Praxisbegleitseminar (entsprechend §19 (2) StgPO und §2 Abs. 2 Satz 1 SobAG).

Anwesenheitspflicht

Die aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Moduls K10 C ist erforderlich, da die vorgesehenen Lernergebnisse – insbesondere die Fähigkeit zur kritischen Reflexion wissenschaftlicher Inhalte, zur argumentativen Auseinandersetzung im Plenum sowie zur kooperativen Erarbeitung von Lösungen – nur durch kontinuierliche Präsenz und Mitwirkung in Diskussionen und Gruppenarbeiten erreicht werden können.

Es ist hierzu eine Anwesenheit von mindestens 80 % der Lehrveranstaltungsstunden erforderlich.

Ausnahmen

Im Fall von Krankheit oder anderen wichtigen, nachgewiesenen Gründen können Abweichungen von der Mindestpräsenz auf formlosen Antrag durch die verantwortliche Lehrperson genehmigt werden.

Rechtsfolgen

Wird die erforderliche Mindestpräsenz nicht erreicht und liegt kein anerkannter Ausnahmegrund vor, gilt die Teilnahmevoraussetzung für die Prüfungsleistung als nicht erbracht. Das Modul kann erst nach erneuter Teilnahme an der Lehrveranstaltung abgeschlossen werden.

Verwendbarkeit des Moduls (in anderen Studiengängen)

Dualer BA Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Migration und Integration

Stellenwert der Note für die Endnote

unbenotet

Literatur

  1. Kriener, M., Roth, A., Burkhard, S. & Gabler, H. (Hrsg.). (2021). Praxisphasen im Studium Soziale Arbeit. Beltz.
  2. Marona-Glock, K. & Höhl-Spenceley, U. (2012). Praxisanleitung - Anleiter/-Innen-Qualifikation in sozialpädagogischen Berufen (2. Auflage). Cornelsen.
  3. Sachse, R. (2019). Persönlichkeitsstile: Wie man sich selbst und anderen auf die Schliche kommt. Junfermann Verlag.
  4. Deichsel, W. (2023). Diversitätsorientierte Soziale Arbeit. Handlungspotenziale in vulnerablen Lebenslagen. Kohlhammer.
  5. Alleweldt, E., Boße, M., Gründer, R., Hess, S. & Rahn, S. (Hrsg.). (2024). Erfolgsmodell duales Studium Sozialer Arbeit? Professionalisierung und Persönlichkeitsentwicklung durch förderliche Lehr-Lern-Settings. Springer VS
Weitere arbeitsfeldbezogene Grundlagenliteratur ist nicht gegeben, da die Literatur in Abhängigkeit zur Diversität der verschiedenen Arbeitsfelder steht.

Vertiefung und Erweiterung
  • PF
  • 0 SWS
  • 18 ECTS

  • Nummer

    W11

  • Sprache(n)

    de

  • Dauer (Semester)

    1

  • Kontaktzeit

    180 h

  • Selbststudium

    360 h


Lernergebnisse (learning outcomes)/Kompetenzen

Wissen und Verstehen:

Sie haben sich vertiefte und erweiterte Kompetenzen in Theorie, Forschung und Praxis in für die Soziale Arbeit relevanten (Wissens-) Bereichen angeeignet und kritisch reflektiert.

Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen:

Sie können Entwicklungen in Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit sowie im gesellschaftlichen Kontext wissenschaftlich fundiert beurteilen und dem Forschungsstand entsprechende Lösungsansätze für die Praxis erarbeiten und anwenden.

Kommunikation und Kooperation:

Sie sind fähig, fachliche Argumentationen in Diskursen zu formulieren, diese theoretisch und methodisch zu begründen sowie unterschiedliche Perspektiven in Zusammenarbeit mit Fachvertretungen und Adressat*innen nachzuvollziehen und lösungsorientiert zu integrieren.

Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität:

Sie haben ihr berufliches Selbstbild mit Hilfe von theoretischem und methodischem Wissen weiterentwickelt, können ihre eigenen fachlichen Fähigkeiten einschätzen und in Hinsicht auf professionelle und gesellschaftliche Erwartungen und Folgen einordnen.

Inhalte

Sozialarbeitswissenschaftliche Diskurse in Theorie und Forschung, insbesondere

  • sozialarbeitswissenschaftliche Theorien (z.B. Lebensweltorientierung, Sozialraumorientierung, ökosoziale Theorien),
  • sozial- und verhaltenswissenschaftliche Theorien (z.B. Handlungs-, Kommunikations- und Gesellschaftstheorien),
  • Forschungsmethoden (z.B. rekonstruktive Forschungsmethoden, Evaluation, Praxisforschung).

Zielgruppenbezogene Inhalte, insbesondere

  • Altersgruppen (z.B. Kinder, Jugendliche, alte Menschen),
  • Gruppen mit besonderem Hilfebedarf (z.B. Langzeitarbeitslose, Straffällige, psychisch Kranke),
  • Gruppen in pluralen Gesellschaften (z.B. Personen mit Migrationsgeschichte, Geflüchtete, Menschen mit Behinderung).

Rahmenbedingungen der Sozialen Arbeit, insbesondere

  • institutionelle Rahmenbedingungen (z.B. Organisation und Management, Finanzierung, Qualitätsentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit),
  • rechtliche Rahmenbedingungen (z.B. Arbeitsrecht, Haftungsrecht),
  • gesellschaftliche und kulturelle Rahmenbedingungen (z.B. Demokratie und Sozialstaat, internationale/europäische Sozialpolitik, Globalisierung, Medien und Ästhetik).

Lehrformen

Lehrvortrag, Fallbearbeitung, Rollenspiel, praktische Übung, Präsentation, Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Rechercheauftrag, Exkursion, Lernvideos

Teilnahmevoraussetzungen

Formal: keine

Inhaltlich: keine

Prüfungsformen

Jedes der drei Teilgebiete wird mit einer kompetenzorientierten Teilmodulprüfung (jeweils 1/3 bewertungsrelevant für die Gesamtnote) abgeschlossen.

Die Lehrenden informieren über die vorgesehene Prüfungsform in der Veranstaltungsbeschreibung. Als Prüfungsformen sind möglich:

  • Klausur, Dauer: 1 Stunde
  • Semesterbegleitende Prüfung: Referat (10 Minuten) mit schriftlicher Ausarbeitung (Thesenpapier oder Essay, Umfang: 1-5 Seiten)
  • Hausarbeit, Umfang: 8 – 10 Seiten
  • mündliche Prüfung, Dauer: 20 Minuten

Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten

3 Teilmodulprüfungen

Verwendbarkeit des Moduls (in anderen Studiengängen)

Dualer BA Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Migration und Integration

Stellenwert der Note für die Endnote

13 %

Literatur

  1. Braches-Chyrek, R. & Sünker, H. (Hrsg.). (2024). Soziale Arbeit in guter Gesellschaft. Springer Fachmedien. https://doi.org/10.1007/978-3-658-43371-0
  2. Friele, B., Kart, M., Kergel, D., Rieger, J., Schomers, B., Sen, K., Staats, M. & Trotzke, P. (Hrsg.). (2023). Soziale Arbeit und gesellschaftliche Transformation zwischen Exklusion und Inklusion: Analysen und Perspektiven. Springer Fachmedien. https://doi.org/10.1007/978-3-658-41471-9
  3. Schmidtke, B., Kolbinger, M. L. & Molzbichler, D. (Hrsg.). (2024). Sozial - Innovativ - Nachhaltig: Herausforderungen und Perspektiven für die Sozialwirtschaft. Springer Fachmedien. https://doi.org/10.1007/978-3-658-42847-1

7. Studiensemester

Praxisphase IV
  • PF
  • 14 SWS
  • 12 ECTS

  • Nummer

    K10 D

  • Sprache(n)

    de

  • Dauer (Semester)

    1

  • Kontaktzeit

    30 h

  • Selbststudium

    230 h


Lernergebnisse (learning outcomes)/Kompetenzen

Wissen und Verstehen:

Nach erfolgreichem Abschluss der Praxisphasen haben die Studierenden ein fundiertes Verständnis für die theoretischen Grundlagen und Konzepte der Sozialen Arbeit entwickelt.

Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen:

Durch die dezidierte Kompetenzorientierung sind die Studierenden in der Lage, die erlernten Inhalte gezielt in ihrer beruflichen Praxis einzusetzen und weiterzuentwickeln. Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus den bisherigen Praxisphasen werden weiter vertieft und mit Blick auf den Übergang vom Studium in die Beschäftigung als Fachkraft geschärft. Die Studierenden werden daher in verschiedenen Handlungsmethoden geschult, die vor allem auf die Herausforderungen in der Berufseinstiegsphase nach dem Studienabschluss abzielen. Ihr differenziertes analytisches und methodisches Handlungsrepertoire können die Studierenden sicher einsetzen.

Kommunikation und Kooperation:

Die Studierenden haben ihre Fähigkeiten in der Kommunikation und Kooperation weiterentwickelt. Sie können effektiv mit Klient*innen sowie auf Augenhöhe mit Kolleg*innen und anderen Fachkräften interagieren, um gemeinsam Lösungen für komplexe Probleme zu erarbeiten. Ihre professionelle Identität ermöglicht es ihnen, in interdisziplinären Teams zu arbeiten und unterschiedliche Perspektiven zu integrieren.

Im Kontext von Migration und Diversität sind die Studierenden befähigt, Unterschiede wahrzunehmen und zu respektieren. Sie fördern aktiv ein inklusives und von Diversität geprägtes Arbeitsumfeld.

Wissenschaftliches Selbstverständnis / Professionalität:

Die Studierenden haben sowohl am Lernort Praxis als auch am Lernort Hochschule die komplexe Berufspraxis bei freien und öffentlichen sowie privaten Trägem der Sozialen Arbeit systematisch erfahren. Sie kennen die zentralen sozialarbeiterischen Handlungsvollzüge ihres Arbeitsfeldes und können die Erkenntnisse auf andere Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit übertragen.

Studierenden reflektieren weiterhin kontinuierlich ihr Handeln und streben nach einer ständigen Weiterentwicklung ihrer professionellen Kompetenzen. Sie haben ihr bereits entwickeltes wissenschaftliches Selbstverständnis weiter fundiert und sind in der Lage, Erkenntnisse aus der Theorie selbstsicher in ihre professionellen Handlungen einfließen zu lassen. Sie wenden diese sowohl exemplarisch als auch selbstreflexiv auf die Anforderungen und Problemstellungen der Praxis an.

Inhalte

Praxisphase: Im Studium erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten einschätzen und in berufliches Handeln umsetzen (Theorie-Praxis-Transfer), Erwerb von eigenen beruflichen Erfahrungen im jeweils gegebenen Arbeitsfeld, Erprobung von Handlungsformen Sozialer Arbeit, rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen der Praxisstelle, Prozessabläufe der Praxis Sozialer Arbeit, Erarbeitung des Feld- und Fachwissens, Methoden und Arbeitsweisen der individuellen Praxisstelle.

Begleitseminar: Dokumentation der praktischen Tätigkeit, Organisationskulturen, Institutionsanalysen, Arbeitsprozesse, Methoden und Verfahren der Praxisstelle, Reflexion und Supervision. Mit Blick auf die Berufseinstiegsphase nach dem Studium werden die Studierenden insbesondere in Handlungsmethoden geschult, die den Berufseinstieg als Fachkraft fundieren (z.B. Projektplanung und Organisationsentwicklung).

Lehrformen

Praxishandeln, theoretische Inputs, kollegiale Beratung, Praxisszenarien und Praxissimulationen, Rollenspiel, Problem- und Lösungsanalyse

Teilnahmevoraussetzungen

keine

Prüfungsformen

Unbenoteter Praxisbericht und Beschäftigungsnachweis zur Praxisphase IV

Im Praxisbericht steht die Reflexion des eigenen beruflichen Handelns im Fokus, die Reflexion bezieht sich dabei auf konkret Handlungsbezüge aus der Praxis der dual Studierenden. Die konkrete Aufgabenstellung wird zu Beginn der Praxisphase durch die Lehrperson bekannt gegeben (Umfang 10 Seiten).

Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten

Bestandener unbenoteter Praxisbericht

Beschäftigungsnachweis aus der Praxis (entsprechend §19 (2) der StgPO), Anwesenheitspflicht im Praxisbegleitseminar (entsprechend §19 (2) StgPO und §2 Abs. 2 Satz 1 SobAG).

Anwesenheitspflicht

Die aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Moduls K10 C ist erforderlich, da die vorgesehenen Lernergebnisse – insbesondere die Fähigkeit zur kritischen Reflexion wissenschaftlicher Inhalte, zur argumentativen Auseinandersetzung im Plenum sowie zur kooperativen Erarbeitung von Lösungen – nur durch kontinuierliche Präsenz und Mitwirkung in Diskussionen und Gruppenarbeiten erreicht werden können.

Es ist hierzu eine Anwesenheit von mindestens 80 % der Lehrveranstaltungsstunden erforderlich.

Ausnahmen

Im Fall von Krankheit oder anderen wichtigen, nachgewiesenen Gründen können Abweichungen von der Mindestpräsenz auf formlosen Antrag durch die verantwortliche Lehrperson genehmigt werden.

Rechtsfolgen
Wird die erforderliche Mindestpräsenz nicht erreicht und liegt kein anerkannter Ausnahmegrund vor, gilt die Teilnahmevoraussetzung für die Prüfungsleistung als nicht erbracht. Das Modul kann erst nach erneuter Teilnahme an der Lehrveranstaltung abgeschlossen werden.

Verwendbarkeit des Moduls (in anderen Studiengängen)

Dualer BA Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Migration und Integration

Stellenwert der Note für die Endnote

unbenotet

Literatur

  • Kriener, M., Roth, A., Burkhard, S. & Gabler, H. (Hrsg.). (2021). Praxisphasen im Studium Soziale Arbeit. Beltz.
  • Marona-Glock, K. & Höhl-Spenceley, U. (2012). Praxisanleitung - Anleiter/-Innen-Qualifikation in sozialpädagogischen Berufen (2. Auflage). Cornelsen.
  • Sachse, R. (2019). Persönlichkeitsstile: Wie man sich selbst und anderen auf die Schliche kommt. Junfermann Verlag.
  • Deichsel, W. (2023). Diversitätsorientierte Soziale Arbeit. Handlungspotenziale in vulnerablen Lebenslagen. Kohlhammer.
  • Alleweldt, E., Boße, M., Gründer, R., Hess, S. & Rahn, S. (Hrsg.). (2024). Erfolgsmodell duales Studium Sozialer Arbeit? Professionalisierung und Persönlichkeitsentwicklung durch förderliche Lehr-Lern-Settings. Springer VS
Weitere arbeitsfeldbezogene Grundlagenliteratur ist nicht gegeben, da die Literatur in Abhängigkeit zur Diversität der verschiedenen Arbeitsfelder steht.

Professionelles Handeln im Projekt
  • PF
  • 0 SWS
  • 9 ECTS

  • Nummer

    K12

  • Sprache(n)

    de

  • Dauer (Semester)

    1

  • Kontaktzeit

    90 h

  • Selbststudium

    180 h


Lernergebnisse (learning outcomes)/Kompetenzen

Wissen und Verstehen:

Auf der Grundlage theoretischer und praxisbezogener Reflexion verfügen die Studierenden über die Fähigkeit, die für die jeweilige Aufgabenstellung erforderlichen Prozesse und Methoden zu identifizieren und sie ziel- und lösungsorientiert zu planen und zu steuern. Sie sind in der Lage, dabei anfallende Arbeiten einzeln und in Teams durchzuführen.

Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen:

Studierende können Wissen aus unterschiedlichen Fachwissenschaften gezielt heranziehen, um individuelle und gesellschaftliche Bedarfslagen zu erkennen und zu analysieren. Auf der Basis ihres Wissens und ihres Verständnisses sind sie in der Lage, Aufgabenstellungen für die Bearbeitung eines Problems abzuleiten.

Wissenschaftliches Selbstverständnis/ Professionalität:

Die Studierenden haben bei erfolgreichem Abschluss des Moduls exemplarisch in einem Projekt eine für die Soziale Arbeit typische Aufgabenstellung bearbeitet.

Inhalte

Die einsemestrige Projektphase findet entweder im Rahmen von Lehrforschungsprojekten oder in geleiteten Praxisprojekten für unterschiedliche Problemstellungen, Zielgruppen und/oder Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit statt. Das Modul umfasst:

  • Einführung und Theorie: Fachliches Wissen hinsichtlich der für das Projekt relevanten individuellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie Bedarfslagen.
Methoden: Die erforderlichen methodischen und praktischen Fertigkeiten zur Umsetzung des Projektes und zu Erreichung der Projektziele.

Lehrformen

Lehrvortrag, geleitete Diskussion, seminaristische Gruppenarbeit, Textanalyse, Exkursion, Fallbearbeitung, Präsentation, Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Rechercheauftrag, Lernvideos

Teilnahmevoraussetzungen

Formal: keine

Inhaltlich: Studierende verfügen über das im bisherigen Studienverlauf vermittelte Grund- und Anwendungswissen aus Praxis und Wissenschaft der Sozialen Arbeit sowie aus den Bezugsdisziplinen Psychologie und Medizin, Politik und Sozialwissenschaften, Recht, Erziehungswissenschaften, Philosophie und Kulturwissenschaft.

Prüfungsformen

Modulprüfung ist eine projektbezogene Arbeit und umfasst in der Regel die regelmäßige Anwesenheit in den zu dem jeweiligen Projekt gehörenden Lehrveranstaltungen, die Übernahme von Aufgaben innerhalb des Projektes sowie zu Beginn des Semesters von der oder dem Lehrenden festgelegte und bekanntgegebene Prüfungsbestandteile.

Die Modulprüfung erfolgt kompetenzorientiert und überprüft, ob das bereits erlernte Wissen aus Praxis und Wissenschaft der Sozialen Arbeit im Rahmen einer spezifischen Projektarbeit angewendet werden kann. Sie besteht aus eben dieser praktischen Anwendung sowie einem mündlichen (Präsentations-) mit einer Prüfungsdauer von insgesamt 60 Minuten und einem schriftlichen Teil. Der schriftliche Teil umfasst eine Projektbeschreibung mit Reflexionsteil im Umfang von 18-20 Seiten.

Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten

Modulprüfung

Regelmäßige Teilnahme, Planung und Durchführung eines Projektes und dessen Verschriftlichung

Anwesenheitspflicht

Die aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Moduls K12 ist erforderlich, da die vorgesehenen Lernergebnisse – insbesondere die Fähigkeit zur kritischen Reflexion wissenschaftlicher Inhalte, zur argumentativen Auseinandersetzung im Plenum sowie zur kooperativen Erarbeitung von Lösungen – nur durch kontinuierliche Präsenz und Mitwirkung in Diskussionen und Gruppenarbeiten erreicht werden können.

Es ist hierzu eine Anwesenheit von mindestens 80 % der Lehrveranstaltungsstunden erforderlich.

Ausnahmen

Im Fall von Krankheit oder anderen wichtigen, nachgewiesenen Gründen können Abweichungen von der Mindestpräsenz auf formlosen Antrag durch die verantwortliche Lehrperson genehmigt werden.

Rechtsfolgen

Wird die erforderliche Mindestpräsenz nicht erreicht und liegt kein anerkannter Ausnahmegrund vor, gilt die Teilnahmevoraussetzung für die Prüfungsleistung als nicht erbracht. Das Modul kann erst nach erneuter Teilnahme an der Lehrveranstaltung abgeschlossen werden.

Verwendbarkeit des Moduls (in anderen Studiengängen)

Dualer BA Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Migration und Integration

Stellenwert der Note für die Endnote

6 %

Literatur

Aufgrund der Heterogenität der Projekte gibt es keine modulübergreifende Literaturliste. Literatur wird in den Veranstaltungen bekannt gegeben.

8. Studiensemester

Studienabschluss
  • PF
  • 0 SWS
  • 18 ECTS

  • Nummer

    W14

  • Sprache(n)

    de

  • Dauer (Semester)

    1

  • Kontaktzeit

    30 h

  • Selbststudium

    510 h


Lernergebnisse (learning outcomes)/Kompetenzen

Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen:

Die Studierenden erstellen im Rahmen dieses Moduls ihre Abschlussarbeit. Sie beherrschen hierzu alle inhaltlichen und formalen Anforderungen, ihr Zeitmanagement ist auf die Erstellung der Bachelorthesis ausgerichtet. Die Studierenden können innerhalb der vorgegebenen Frist eine Themenstellung aus dem Gebiet der Sozialen Arbeit auf der Grundlage wissenschaftlicher Methoden selbstständig bearbeiten und kritisch reflektieren.

Kommunikation und Kooperation:

Studierende legen fachliche Sachverhalte nachvollziehbar und stringent dar. Sie formulieren sachbezogene Problemlösungen und können diese auch argumentativ vertreten, sowohl theoretisch als auch methodisch fundiert. Sie reflektieren unterschiedliche Sichtweisen und entwickeln eine eigene Sichtweise. Sie beweisen ihre schriftsprachliche Kompetenz als auch ihre mündliche Eloquenz.

Inhalte

Eigenständige Erarbeitung der Abschlussarbeit. Im Vorbereitungs- bzw. Begleitseminar werden alle relevanten Themen der Erstellung einer Bachelorthesis behandelt. Die Thesis bezieht sich inhaltlich i.d.R. auf Themen im Kontext der jeweiligen Praxisstelle der dualen Studierenden. Neben inhaltlichen Aspekten werden insbesondere formale Gestaltungsaspekte (z.B. Gliederung, Umgang mit Quellen und Zitaten, Recherche) thematisiert.

Das Thema der Thesis bezieht sich inhaltlich idealerweise auf die jeweiligen Praxisstellen der Studierenden im praxisintegrierten dualen Studiengang.

Lehrformen

Präsentation, Gruppenarbeit, Forschungswerkstatt

Teilnahmevoraussetzungen

Formal: Für die Anmeldung zur Bachelorthesis: Hierfür sind mindestens 120 ECTS erforderlich.

Inhaltlich: keine

Prüfungsformen

Das Modul wird mit der Teilnahme am BA-Begleit-/Vorbereitungsseminar, der schriftlichen Bachelorthesis und dem mündlichen Kolloquium (30 Minuten) abgeschlossen.

Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten

Das Modul wird mit der Teilnahme am BA-Begleit-/Vorbereitungsseminar, der schriftlichen Bachelorthesis und dem mündlichen Kolloquium abgeschlossen.

Verwendbarkeit des Moduls (in anderen Studiengängen)

Dualer BA Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Migration und Integration

Stellenwert der Note für die Endnote

0% BA-Begleit-/Vorbereitungsseminar; 16% Bachelorthesis; 4% Kolloquium

Literatur

  1. Eco, U. & Schlick, W. (2010). Wie man eine wissenschaftliche Abschlussarbeit schreibt. (13. Auflage). Facultas/UTB. https://doi.org/10.36198/9783838553771
  2. Hartung-Beck, V., König, A. & Wühr, B. (2025). Hinweise für die Anfertigung von schriftlichen wissenschaftlichen Arbeiten: Formatierung und Gliederung. Fachbereich Angewandte Sozialwissenschaften an der Fachhochschule Dortmund.
  3. Kotthaus, J. (2014). FAQ Wissenschaftliches Arbeiten. Für Studierende der Sozialen Arbeit. Verlag Barbara Budrich.
  4. Wühr, B., Hartung-Beck, V. & König, A. (2025). Hinweise für die Anfertigung von schriftlichen wissenschaftlichen Arbeiten: Zitation. Fachbereich Angewandte Sozialwissenschaften an der Fachhochschule Dortmund.

Erläuterungen und Hinweise

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