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Buchersatz

Beschädigte Medien

Wenn Sie Medien aus der Fachhochschulbibliothek entleihen, haften Sie gemäß § 12 (2) der Bibliotheks- und Benutzungsordnung (Öffnet in einem neuen Tab)  vom Zeitpunkt der Ausleihe bis zur Rückgabe für diese Medien. Bitte prüfen Sie die Medien, die Sie ausleihen möchten, vorher auf Beschädigungen.


Wenn Sie eine Beschädigung feststellen, machen Sie bei der Ausleihe bitte das Bibliothekspersonal darauf aufmerksam. So kann vermerkt werden, dass das betreffende Medium bereits zum Zeitpunkt der Ausleihe beschädigt war. Stellen wir Beschädigungen fest, auf die vorher nicht hingewiesen wurde, gehen wir bei der Abgabe davon aus, dass diese durch die Person verursacht wurden, die das betreffende Buch zuletzt entliehen hatte.