Leihfristen und Verlängerungsmöglichkeiten für verschiedene Medien aus dem Bibliotheksbestand
Die Leihfristen werden nach § 9, Abs.1 der Bibliotheks- und Benutzungsordnung (Öffnet in einem neuen Tab) von der Bibliotheksleitung festgelegt.
Bücher und Datenträger
Zeitschriften
DVD-Filme
Fernleihen
Arbeitsapparate für Lehrende
Notebooks und andere technische Geräte
Schließfächer
Besondere Leihfristen für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Die Leihfristen für Bücher und Lehrbücher (LB) können auf Anfrage, ggf. gegen Nachweis, für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung auf 6 Monate ausgedehnt werden.
Rückgabe-Erinnerung
Bitte achten Sie darauf, ausgeliehene Medien fristgerecht zurückzugeben. Beim Überschreiten der Leihfrist fallen bereits Gebühren an. Sie erhalten jederzeit online einen Überblick über Ihr Konto (Öffnet in einem neuen Tab) samt allen Ausleihfristen.
Werden die von Ihnen entliehenen Medien von anderen Nutzer*innen vorgemerkt, bekommen Sie eine E-Mail-Benachrichtigung über die endgültige Rückgabefrist.
Bei nicht vorgemerkten Medien werden Sie fünf Tage vor dem Ende der Ausleihfrist über den Ablauf der Frist per E-Mail erinnert.