Eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen können, soweit Plätze vorhanden sind, an Lehrveranstaltungen der Fachhochschule teilnehmen. Zweithörer*innen müssen die Zugangsvoraussetzungen für ein Studium erfüllen und haben das Recht, studienbegleitende Prüfungen abzulegen (so genannte kleine Zweithörerschaft).
Die Antragstellung für die Zulassung als Zweithörer*in soll jeweils bis zum 15. Februar für das folgende Sommersemester und bis zum 15. August für das folgende Wintersemester erfolgen.
Die Zulassung erfolgt gegen Vorlage des Immatrikulationsnachweises der Ersthochschule; die Einschreibvoraussetzungen müssen vorliegen.
Die Ablegung der Abschlussprüfung ist Zweithörer*innen versagt.
Zweithörer*innen können nach § 52 Abs. 2 HG für einen weiteren Studiengang zugelassen werden, wenn sie die Zugangs- und Einschreibungsvoraussetzungen erfüllen und in zulassungsbeschränkten Studiengängen eine Zulassung zum Studium erhalten (so genannte große Zweithörerschaft).
Große Zweithörer*innen bewerben sich um einen Studienplatz wie Ersthörer*innen.
Der Semesterbeitrag wird nur an der Ersthochschule gezahlt. Ein Semesterticket wird bei einer Zweithörerschaft nicht ausgegeben.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Petschke, E-Mail: petschke@fh-dortmund.de .