Allgemeine Informationen
Studierende, die von anderen Hochschulen an die FH Dortmund unter Beibehaltung des bisherigen Studienganges wechseln wollen (Ortswechsler*innen) oder nach Unterbrechung das Studium wieder aufnehmen möchten, können sich um einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester bewerben. Dies gilt ebenfalls für Bewerber*innen, die sich unter Anrechnung bisher erbrachter Studienleistungen aus einem anderen Studiengang in ein höheres Fachsemester bewerben wollen.
Als höhere Semester gelten alle Fachsemester eines Studiengangs nach dem 1. Semester. Bewerbungen für höhere Fachsemester sind nur möglich, wenn Sie bereits (an der FH Dortmund oder an einer anderen Hochschule) ausreichend Prüfungsleistungen für den gewünschten Studiengang erbracht haben, mit denen eine Einstufung in ein höheres als das
1. Fachsemester möglich ist.
Auf der Grundlage der von Ihnen bislang erbrachten Prüfungsleistungen wird entschieden, ob und ggfs. in welches Fachsemester Sie eingestuft werden. Eine Anerkennung von einzelnen Prüfungsleistungen erfolgt nach Ihrer Einschreibung, auf Antrag, durch den jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzenden.
Bei auslaufenden Studiengängen ist keine Studienaufnahme möglich.
Hinweis
Zusätzlich zu Ihrem Antrag auf Zulassung in einem höheren Semester haben Sie die Möglichkeit, sich auch um Zulassung im ersten Fachsemester zu bewerben. Dies gilt nur, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht in einem namentlich gleichen Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind.
Nach der Einschreibung und Anrechnung Ihrer Prüfungsleistungen durch die Prüfungsausschussvorsitzende bzw. den Prüfungsausschussvorsitzenden erfolgt eine Einordnung in das entsprechend höhere Fachsemester auf Antrag. Über diese Einordnung erhalten Sie schriftlich Bescheid.
Zulassungsbeschränkung in höheren Fachsemestern im Wintersemester 2020 / 2021 und Sommersemester 2021
Bitte beachten Sie, dass in einigen Studiengängen Zulassungsbeschränkungen bestehen, so dass nicht jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber trotz entsprechender Leistungen einen Studienplatz erhalten kann.
Folgende Bachelor- und Master-Studiengänge an der FH Dortmund sind auch im höheren Semester zulassungsbeschränkt (Wintersemester 2020 / 2021 und Sommersemester 2021):
Studiengang |
Zulassungsbeschränkung (Änderungen vorbehalten) |
Architektur (BA) | bis einschl. 7. Semester |
Architektur (Teilzeit) (BA) | bis einschl. 11. Semester |
Betriebswirtschaft mit Praxissemester (BA) | bis einschl. 5. Semester |
Betriebswirtschaftliche Logistik (BA) | bis einschl. 5. Semester |
FACT (BA) | bis einschl. 5. Semester |
Informatik (BA) |
bis einschl. 3. Semester |
International Business (BA) 6 Semester |
bis einschl. 4. Semester |
International Business (BA) Management |
bis einschl. 7. Semester |
Soziale Arbeit (BA) | bis einschl. 6. Semester |
Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Migration und Integration (BA) (duales Studium) | bis einschl. 8. Semester |
Wirtschaftsinformatik (BA) | bis einschl. 3. Semester |
Wirtschaftsinformatik mit Praxissemester (BA) | bis einschl. 3. Semester |
Fahrzeugentwicklung (MA) | bis einschl. 2. Semester |
Flexible Produktionssysteme (MA) | bis einschl. 2. Semester |
Soziale Arbeit: Jugend in Theorie und Praxis (MA) | bis einschl. 6. Semester |
Produktentwicklung und Simulation (MA) | bis einschl. 2. Semester |
Soziale Nachhaltigkeit und demografischer Wandel (MA) | bis einschl. 4. Semester |
Fristen und Formulare
Für einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester endet die Bewerbungsfrist für das Sommersemester am 15. März eines jeden Jahres, für das Wintersemester 2020 / 2021 am 24. September 2020.
Die Online-Bewerbung erfolgt unter https://www.fh-dortmund.de/de/studint/weg/bewerbung/index.php.
Bewerbungszeitraum - Sommersemester: 15.02. bis 15.03. eines jeden Jahres
Bewerbungszeitraum - Wintersemester 2020 / 2021: 24.08. bis 24.09.2020
Mit dem Antrag auf Zulassung sind folgende Unterlagen hochzuladen:
- aktueller Notenspiegel bzw. Nachweise über die Art und den Umfang der erbrachten Leistungen.
Eine Anerkennung von Prüfungsleistungen erfolgt erst nach einer Einschreibung.
Wenn bis zum 15.04. bzw. 15.10. keine Zulassung erfolgt, gilt Ihr Antrag als abgelehnt.