Wenn es sich abzeichnet, dass Ihr Aufenthalt studienbedingt über das bisher geplante und im System eingegebene Enddatum hinaus gehen wird, müssen Sie mindestens einen Monat vor diesem geplanten Enddatum beim International Office eine Verlängerung beantragen. Dies ist in Ihrem Teilnehmerkonto zu erledigen und gilt für Verlängerungen von ein paar Tagen bis zu ein paar Wochen oder Monaten und auch, wenn Sie z.B. um ein Semester verlängern möchten (letzteres ist nur möglich, wenn Sie sich im Wintersemester befinden und das Sommersemester ebenfalls an der Gasthochschule verbringen möchten).
Bei Verlängerungen um ein Semester an der Gasthochschule sprechen Sie sich zuerst mit der Gastuniversität und Ihrer/Ihrem Auslandsbeauftragten ab, denn deren beider Einverständnis der Verlängerung im ERASMUS+ - Programm muss dann ebenfalls bis spätestens einem Monat vor dem geplanten Enddatum (per formloser E-Mail an auslandsmobilitaet@fh-dortmund.de) im International Office vorliegen.
Erst dann kann die Verlängerung bearbeitet werden. Auch ist in diesen Fällen ein neues Learning Agreement notwendig. In allen Verlängerungsfällen ist überdies ein neues Grant Agreement notwendig. Diese Schritte werden in Ihrem Teilnehmerkonto freigeschaltet, sobald die Verlängerung von uns bearbeitet wurde.
Bitte beachten Sie: Eine Verlängerung muss sich unmittelbar an den laufenden Aufenthalt anschließen. Über das Sommersemester hinaus kann nicht um ein weiteres Semester verlängert werden, da die Förderfrist nur das europäische akademische Jahr umfasst. Für nachgewiesene Prüfungsphasen oder Zusatzstudien an der Gasthochschule kann eine Verlängerung bis zum Ende der Förderfrist (30. September eines jeden Jahres) genehmigt werden. Die maximale Förderdauer darf nicht überschritten werden.
Eine Verlängerung vom Sommersemester um ein weiteres Semester im darauffolgenden akademischen Jahr ist nur möglich mit einer Neubewerbung bei der/dem zuständigen Auslandsbeauftragten an der FH Dortmund, da geprüft werden muss, ob das mit der Partnerhochschule vertraglich vereinbarte Kontingent bereits ausgeschöpft ist.
Ob für rechtzeitig im International Office eingegangene Verlängerungsanträge Mittel für eine Weiterzahlung des ERASMUS-Mobilitätsstipendiums zur Verfügung stehen, ist nicht absehbar. Dies wird kommuniziert, wenn ein Überblick über die Fördermittel besteht und die Zahl der Verlängerungsmonate und ERASMUS-Verkürzungen. Falls keine oder ungenügend Mittel zur Verfügung stehen, kann eine Verlängerung dennoch stattfinden, der Verlängerungszeitraum wird dann nicht finanziell gefördert (sogenannte Zero Grant-Tage).