Studienleistungen in Deutschland und im europäischen Ausland werden auf der Grundlage des European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) angerechnet.Außerhalb der EU werden Credit Points verwendet.
Grundsätzlich werden extern erbrachte Leistungen nach dem Kriterium der Gleichwertigkeit der erworbenen Kompetenzen und nicht nach der (inhaltlichen oder formalen) Gleichartigkeit beurteilt. Studien- und Prüfungsleistungen, die nicht gleichwertig sind, jedoch in Deutschland oder in einem Staat erbracht wurden, der ebenfalls das „Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“ (Lissabonner Anerkennungskonvention vom 11.4.1997) ratifiziert hat, werden auf Grundlage der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auf Antrag auch dann angerechnet, wenn kein wesentlicher Unterschied zu den Studien- und Prüfungsleistungen des Studiengangs festgestellt wird, zu dem die Anerkennung beantragt wird.
Der Studienverlauf in den Bachelor-Studiengängen an der FH Dortmund sieht als Regelstudienleistung pro Semester 30 ECTS vor.