- 4 Wochen (20 Öffnungstage)
- Wenn keine Vormerkung vorliegt, wird die Leihfrist zwei Mal automatisch um jeweils 4 Wochen verlängert.
- Wenn bei der Ausleihe eines Mediums bereits eine Vormerkung vorliegt, beträgt die Leihfrist nur 10 Öffnungstage.
- Wird ein Medium erst im Laufe der Ausleihe vorgemerkt, verkürzt sich die Leihfrist. Das neue Leihfristende wird per E-Mail mitgeteilt. Die erste Frist von 20 Öffnungstagen wird jedoch garantiert.
Leihfristen & Verlängerung
Die Leihfristen werden nach § 9, Abs.1 der Bibliotheks- und Benutzungsordnung von der Bibliotheksleitung festgelegt.
Bei jeder Ausleihe werden Quittungen ausgestellt, auf denen die Leihfristen aufgeführt sind.
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die Leihfristen und Verlängerungsmöglichkeiten für verschiedene Medien.
- Gebundene Zeitschriftenbände (abgeschlossene Jahrgänge): 2 Wochen (10 Öffnungstage) ohne weitere Verlängerung
- Aktuelle Zeitschriftenhefte des laufenden Jahres: nicht ausleihbar. Einzelne Aufsätze können jedoch jederzeit kopiert oder eingescannt werden.
Für Teilbestände gelten Sonderregelungen.
Arbeitsapparate sollen nicht mehr als 40 Medien umfassen. Durch schriftlichen Antrag an die Bibliotheksleitung kann diese Obergrenze erhöht werden.
- Kurzzeit-Schließfächer dienen ausschließlich der Tages-Nutzung entsprechend der Öffnungszeiten der jeweiligen Bibliothek.
- Langzeit-Schließfächer an den Standorten Emil-Figge-Str. 44 und Sonnenstraße können für 20 oder 130 Öffnungstage gebucht werden.
Kontosperre
Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Kontosperre keine automatische Leihfristverlängerung erfolgt! Weitere Einzelheiten dazu finden Sie bei den Informationen zu Ihrem Konto.
Leihfristen für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Informationen zu unserem barrierefreien Arbeitsplatz am Standort Emil-Figge-Str. 44
Weitere Informationen zum barrierefreien Studieren an der Fachhochschule Dortmund