EINREISEBESTIMMUNGEN
Für ausländische Einreisende nach Deutschland gelten verschiedene Bestimmungen je nach Herkunftsland, Zweck und Dauer des geplanten Aufenthalts. Grundsätzlich wird zur Einreise ein Visum benötigt, sofern keine Befreiung von der Visumspflicht vorliegt.
KEINE VISUMSPFLICHT und damit freie Einreise (Reisepass bzw. eine nationale Identitätskarte ausreichend) gilt für:
- Bürger der Europäischen Union
- Personen aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (Island, Liechtenstein, Norwegen)
- Ehepartner von EU-/EWR-Bürgern aus Drittstaaten (sofern Aufenthaltstitel eines anderen Schengen-Staates vorliegt)
- Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft
- Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, USA (Aufenthaltstitel für Aufenthalte über 90 Tage können nach der visumfreien Einreise beantragt werden)
- Staatsangehörige aus Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco. San Marino (sofern keine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird; Beantragung des Aufenthaltstitels für Aufenthalte über 90 Tage können nach der visumfreien Einreise beantragt werden.) Gastwissenschaftliche Tätigkeiten bis zu drei Monaten zählen in diesem Sinne nicht als Erwerbstätigkeit, eine freie Einreise ist möglich.
- Visafreiheit für weitere Länder bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen und keiner Ausübung einer Erwerbstätigkeit siehe hier. Eine Verlängerung des Aufenthaltes über 90 Tage hinaus ist in diesen Fällen nicht möglich. Auch Gastwissenschaftler aus dieser Ländergruppe können für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten visumsfrei einreisen.
VISUMSPFLICHT: Arten von Visa
Schengen-Visum (Kategorie C)
- Ausstellung für zweckgebundenen Aufenthalt (Kategorien „touristischer Aufenthalt", „Besuchs-" oder „Geschäftsaufenthalt“)
- Ausstellung für eine Aufenthaltsdauer von bis zu drei Monaten innerhalb von sechs Monaten nach Einreise
- Finanzielle Absicherung für die Dauer des Aufenthalts muss nachgewiesen werden
- ACHTUNG: Das Visum kann nicht verlängert werden oder in einen anderen Aufenthaltszweck umgewandelt werden. Nach Ablauf des Visums ist eine Ausreise erforderlich.
- Für Forschungs- bzw. gastwissenschaftliche Aufenthalte sollte dieser Visumstyp daher nicht beantragt werden.
Nationales Visum (Kategorie D)
- Ausstellung bei geplantem Aufenthalt von über drei Monaten und bei geplanter Erwerbstätigkeit
- Gültigkeitsdauer: grundsätzlich bis zu drei Monate; je nach Aufenthaltszweck (z.B. Gastdozentur) Beantragung für die gesamte geplante Aufenthaltsdauer (bis zu einem Jahr) möglich
- Aufenthalt in anderen Schengen-Staaten: innerhalb des Gültigkeitszeitraums bis zu 90 Tage pro Halbjahr möglich
- Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer Umwandlung in Aufenthaltstitel möglich
VISUMSBEANTRAGUNG
Das jeweils einschlägige Visum muss grundsätzlich mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf vor Reiseantritt bei der deutschen Auslandsvertretung in dem Amtsbezirk beantragt werden, in dem der Antragsteller seinen regulären Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort hat. Hinweise zu den Visaverfahren in den einzelnen Ländern sowie die benötigen Formulare zum Download finden Sie auf den Websites der jeweiligen Auslandsvertretungen.
Schengen-Visum
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular
- Gültiges Reisedokument (auf ausreichende Gültigkeitsdauer auch nach Aufenthaltsende achten!)
- Lichtbild(er)
- Angabe des Aufenthaltszweckes (Einladung der Hochschule und/oder die Stipendienzusage der deutschen Wissenschaftsorganisation mit Eintragung der vorgesehenen Hochschule)
- Nachweis der Finanzierung der Reise- und Aufenthaltskosten in Deutschland
- Nachweis über eine für den gesamten Schengen-Raum für die gesamte Dauer des Aufenthaltes gültige Reisekrankenversicherung (Mindestdeckungssumme: 30.000,- €)
- Gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Zeugniskopien (Prüfung der benötigten Unterlagen im Einzelfall erforderlich!)
Bearbeitungsdauer
- Entscheidung innerhalb von 15 Kalendertagen gemäß EU Visakodex vorgesehen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Auslandsvertretung nach der aktuellen voraussichtlichen Bearbeitungszeit!
- Weitere Informationen: Zusammenfassung EU-Visakodex, Visabestimmungen Auswärtiges Amt
Nationales Visum (Kategorie D)
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular
- Gültiges Reisedokument (auf ausreichende Gültigkeitsdauer auch nach Aufenthaltsende achten!)
- Lichtbild(er)
- Darlegung des Aufenthaltszweckes: Einladung der Hochschule bzw. des einladenden Fachbereichs und/oder die Stipendienzusage der deutschen Wissenschaftsorganisation mit Eintragung der vorgesehenen Hochschule bzw. bei geplanter Erwerbstätigkeit Vorlage des Arbeitsvertrags der deutschen Hochschule
- Nachweis der Finanzierung der Reise- und Aufenthaltskosten in Deutschland
- Nachweis über einen gültigen Krankenversicherungsschutz
- Gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Zeugniskopien (Prüfung der benötigten Unterlagen im Einzelfall erforderlich!)
- Bei Begleitung von Familienmitgliedern: Bitte erkundigen Sie sich in der jeweiligen Auslandsvertretung, welche weiteren Dokumente benötigt werden (im Regelfall sind dies: bei Ehepartnern beglaubigte und übersetzte Heiratsurkunde; beglaubigte und übersetzte Geburtsurkunde der Kinder; Lichtbilder aller Familienmitglieder und Krankenversicherungsschutz pro mitreisender Person)
Bearbeitungsdauer
- Bis zu drei Monate oder länger möglich
- Eventuelle Wartezeiten sind zu berücksichtigen und ausreichend Puffer einzuplanen
Wir weisen darauf hin, dass vor jeder geplanten Einreise auf den Seiten des Auswärtigen Amtes bzw. bei der zuständigen Auslandsvertretung im Heimatland der aktuelle Stand der Regularien rund um Einreise und Visumspflicht geprüft werden sollte.