Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an der Fachhochschule Dortmund
Wer hilft mir?
Resolution zur Verhinderung sexualisierter Diskriminierung und Gewalt im Hochschulbereich
Hochschulleitung, Mitglieder und Angehörige einer Hochschule tragen die Verantwortung dafür, dass eine Lehr- Forschungs- und Arbeitsatmosphäre existiert bzw. hergestellt wird, die einer Hochschule würdig und damit frei von jeglicher Form von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt ist.
Unter sexualisierter Diskriminierung und Gewalt sollen im Folgenden alle Formen sexuell gefärbten Verhaltens verstanden werden, welche die persönliche Würde und Persönlichkeitsrechte einer Person verletzen. Dieses Verhalten kann sich in der persönlichen Begegnung, aber auch im Gebrauch von Kommunikationsmitteln äußern: schriftlich, verbal oder nonverbal, sowohl im dienstlichen Umgang als auch im Studienalltag.
Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt stellen prinzipiell eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte dar und können eine stressbeladene, einschüchternde, beleidigende oder auch erniedrigende Atmosphäre im Studien- oder Arbeitsumfeld erzeugen.
Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt gilt nach dem Gebot des Grundgesetzes (Art. 3, Abs. 3) sowie aller Bundes-, Landes- und Hochschulgesetze zu verhindern. Somit hat auch eine Hochschule die Verantwortung, die Rechte und Würde ihrer Mitglieder und Angehörigen zu wahren und zu schützen.
Die Fachhochschule Dortmund wird jegliches Verhalten, das andere Menschen missachtet und/oder missbraucht, unterbinden und sexualisierte Diskriminierung und Gewalt in keiner Weise dulden. Dies gilt auch für die Nichtbehebung und das Verschweigen diskriminierenden Verhaltens.
Wird diskriminierendes Verhalten im oben genannten Sinne festgestellt, so sind gegen die Verantwortlichen Maßnahmen zu ergreifen. Sexuell belästigten Studierenden und Beschäftigten, die sich gegen die Missachtung ihrer Persönlichkeitsrechte wehren, dürfen keine Nachteile für ihr Studium, ihre Arbeit und ihre Karriere erwachsen.
Alle Menschen, die an der Fachhochschule studieren oder arbeiten, haben das Recht, dies ohne jegliche Art von Diskriminierung und Gewalt zu tun. Die Fachhochschule Dortmund lässt Betroffene nicht allein, sie macht sichtbar, bezieht Stellung und ahndet Verstöße!
Häusliche Gewalt - was heißt das?
Auch an der Fachhochschule Dortmund kann es häusliche Gewalt geben, denn auch hier haben Menschen Beziehungen.
Häusliche Gewalt liegt vor, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder eheähnlichen Beziehung physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausüben oder androhen.
Es gibt verschiedene Formen von häuslicher Gewalt:
körperliche Gewalt: Schlagen, Stoßen, Schütteln, Beißen, Würgen, mit Gegenständen werfen, andere tätliche Angriffe
sexuelle Gewalt: Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Zwang zur Prostitution
psychische Gewalt: Drohungen, Nötigung, Nachstellen (Stalking), Freiheitsberaubung, Beschimpfungen, Einschüchterung, Verbote, Kontrolle und Bespitzelung von Sozialkontakten
sozial interaktiver Gewalt: Verbot oder Zwang zur Arbeit, kein Zugang zum gemeinsamen Konto, Beschlagnahme des Lohns usw.