Gesamtgesellschaftlich wird davon ausgegangen, dass das Geschlecht eines Menschen eindeutig und unveränderlich ist. Das heißt, es wird angenommen, ein Mensch sei entweder männlich oder weiblich und es wird angenommen, dass das Geschlecht angeboren sei und nicht gewechselt werden könne. Auch das deutsche Gesundheitswesen basiert mitunter auf diesen Vorstellungen.
Einige Menschen haben allerdings körperliche Merkmale, die nicht in die binäre gesellschaftliche Norm von weiblich und männlich passen (Intergeschlechtlichkeit; alternativ auch als Intersexualität oder Varianten der Geschlechtsentwicklung oder inter* bezeichnet). Die Merkmale können auf genetischer, hormoneller oder anatomischer Ebene bestehen. Andere Menschen fühlen sich einem anderen Geschlecht zugehörig als dem, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde (Transgeschlechtlichkeit, Transsexualität, Transidentität, trans*, nicht-binär trans(*), trans).
Inter* und trans Menschen werden nicht nur gesellschaftlich ausgegrenzt: Sie haben weniger Zugang zu Ressourcen, Anerkennung und Sicherheit, was langfristig krankmachen kann. Einige englischsprachige Studien weisen bereits darauf hin, dass sie auch im Gesundheitswesen oftmals keine bedarfsgerechte Versorgung erhalten und Diskriminierung in Arztpraxen, Krankenhäusern oder anderen medizinischen Einrichtungen erleben.
Es ist bislang wenig darüber bekannt, welche Erfahrungen inter* und trans Personen im Bereich der Regelgesundheitsversorgung machen. Unter die Regelgesundheitsversorgung fallen Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen, therapeutische, rehabilitative und kurative Maßnahmen, und auch Nachsorge- und palliativen Behandlungen. Daten aus dem deutschsprachigen Raum gibt es dazu bislang keine.