Ich möchte mich zur Bachelorarbeit anmelden, was muss ich tun?
- Suchen Sie sich eine Betreuung (Erst- und Zweitgutachter/in aus dem Kreis der Dozent/innen und nach persönlicher Absprache).
Der/die Erstgutachter/-in muss ein/-e am Fachbereich hauptamtlich lehrende Person sein. Ausnahmen können nur auf Antrag an den Prüfungsausschuss bewilligt werden, wenn für das entsprechende Themengebiet keine hauptamtlich lehrende Person zur Verfügung steht. Zweitbegutachtungen können hingegen auch von Lehrbeauftragten übernommen werden, wenn der Erstleser/die Erstleserin Professor/-in ist.
- Überprüfen Sie anhand von HISinOne und der Prüfungsordnung Ihre Zulassungsfähigkeit!