BAföG-Beauftragter
Fachbereich Maschinenbau
Um ab dem 5. Semester weiter gefördert zu werden, ist ein Leistungsnachweis gemäß § 48 BAföG dem Studentenwerk Dortmund vorzulegen. Die dazu erforderliche Bescheinigung mit den individuell erreichten ECTS-Leistungspunkten kann im Studienbüro bei der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem Sachbearbeiter angefordert werden. Die erforderlichen Leistungen sind erbracht, wenn die erreichte Punktzahl mindestens der Punktzahl entspricht, die nach Festlegung des Fachbereichs als üblich anzusehen ist. Die vom Studienbüro ausgestellte Bescheinigung gilt als Ersatz für das Formblatt 5.
Nur beim Auslands-BAföG oder in besonderen Einzelfällen sind noch die BAföG-Beauftragten der Fachbereiche zu beteiligen.
Prof. Dr.-Ing. Thomas Straßmann

Position | Professor |
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Funktion | BAföG-Beauftragter |
Adresse | Sonnenstr. 98-100 44139 Dortmund |
Raum | SON B 010.3 |
Sprechzeiten | BAföG-Sprechstunde: Montag 07:30 Uhr - 08:30 Uhr |
Tel. | +49 (0231) 9112-9322 |
Fax | +49 (0231) 9112-9334 |
thomas.strassmann@fh-dortmund.de |