Auch wer keine Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen an der Fachhochschule Dortmund studieren.
Hierzu bieten sich folgende Möglichkeiten:








Auch wer keine Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen an der Fachhochschule Dortmund studieren.
Hierzu bieten sich folgende Möglichkeiten:
(Berufliche Aufstiegsfortbildung nach § 2 BBHZG-VO)
Voraussetzungen für diesen Hochschulzugang:
Diese Qualifikationen berechtigen zur Aufnahme eines Studiums in jedem Studiengang. Die studiengangsspezifischen Voraussetzungen (z.B. sprachliche Voraussetzungen, künstlerisch-gestalterische Eignung, praktische Tätigkeit) müssen ebenfalls erfüllt werden.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen findet ggfs. ein Auswahlverfahren statt.
Zum Selbsttest ist eine freiwillige Teilnahme an einer Zugangsprüfung oder an einem Probestudium in einem zulassungsfreien Studiengang möglich
Die Zulassungschancen in einem Studiengang mit Zulassungsbeschränkung können durch eine (freiwillige) Zugangsprüfung nicht verbessert werden. Zum Selbsttest ist eine freiwillige Teilnahme an einer Zugangsprüfung oder an einem Probestudium in einem zulassungsfreien Studiengang möglich.
Die Bewerbung muss für das Wintersemester jeweils bis zum 15. Juli eines Jahres, für das Sommersemester jeweils bis zum 15. Januar eines Jahres bei der Fachhochschule Dortmund eingehen (Ausschlussfrist).
Antrag für die in der beruflichen Bildung Qualifizierte
Die erfolgreich absolvierte Zugangsprüfung ermöglicht es, in dem angestrebten Studiengang ohne formale Hochschulreife (Fachhochschulreife, Abitur) ein Studium aufzunehmen.
Auf den Internetseiten der Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen e.V. sind allgemeine Hinweise sowie eine Musterprüfung eingestellt.
Prüfungsinhalte der Zugangsprüfung
Die Zugangsprüfung dient der Feststellung, ob die fachlichen und methodischen Voraussetzungen zum Studium eines bestimmten Studiengangs vorliegen.
Im Rahmen eines zentralen schriftlichen Testverfahrens der nordrhein-westfälischen Fachhochschulen werden die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch geprüft. Dabei können Englischkenntnisse alternativ auch durch das Bestehen eines anerkannten Sprachtests (TOEFL, TOEIC, Cambridge Certificate, telc) auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen werden. Weitere Informationen dazu siehe Anlage A der Ordnung für den Zugang von beruflich Qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern zum Studium an der Fachhochschule Dortmund. Nach erfolgreichem Bestehen der schriftlichen Prüfungsteile ist noch eine mündliche Prüfung zu absolvieren. In dieser mündlichen Prüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er oder sie über das notwendige studienfachbezogene Wissen verfügt sowie die Motivation für die Aufnahme des Studiums in dem angestrebten Studiengang darlegen.
Über die bestandene Zugangsprüfung wird ein Zeugnis erstellt, über die nicht bestandene Zugangsprüfung wird ein Bescheid erteilt. Nicht bestandene Zugangsprüfungen können wiederholt werden.
Nach erfolgreich absolvierter Zugangsprüfung kann die Zulassung zum Studium in dem angestrebten Studiengang beantragt werden. Es gelten dabei die für die zulasssungsfreien Studiengänge geltenden Einschreibungsfristen sowie für die zulassungsbeschränkten Studiengänge geltenden Bewerbungsfristen. Im Falle einer Einschreibung sind ggf. weitere Zulassungsvoraussetzungen wie z.B. praktische Tätigkeiten, künstlerisch-gestalterische Eignung nachzuweisen.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen steht nur eine gewisse Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung. Es kann daher sein, dass im Vergabeverfahren nicht genügend Studienplätze zur Verfügung stehen und zum beantragten Semester keine Zulassung zum Studium erfolgen kann.
Das Probestudium ermöglicht es, ohne formale Hochschulreife (Fachabitur, Abitur) ein Studium in zulassungsfreien Studiengängen aufzunehmen.
Voraussetzungen für die Aufnahme eines Probestudiums sind
Bewerberinnen und Bewerber, die zum Personenkreis gehören, der Zugang zum Studium auf Grund beruflicher Aufstiegsfortbildung (§ 2 BBHZG-VO) oder als fachtreuer Bewerber (§ 3 BBHZG-VO) hat, können das Probestudium freiwillig in zulassungsfreien Studiengängen nutzen. Eine Ableistung des Probestudiums in zulassungsbeschränkten Studiengängen ist in diesen Fällen nur möglich, wenn eine Zulassung im Rahmen eines Auswahlverfahrens durch die Hochschule erfolgte.
Das Probestudium dauert 2 Semester. Es gilt als erfolgreich, wenn mindestens 20 Credits pro Semester in BA-Studiengängen nachgewiesen werden.
Bewerber auf Grund beruflicher Aufstiegsfortbildung und fachtreue Bewerber entscheiden selbst über den Erfolg des Probestudiums.
Werden die erforderlichen Leistungspunkte nicht erreicht, erlischt der Anspruch auf Teilnahme an den nach der Prüfungsordnung erforderlichen Prüfungen. Ein erfolgreiches Probestudium berechtigt studiengangsbezogen zur Fortsetzung des Studiums im jeweiligen Studiengang.
(fachliche Entsprechung zwischen Berufsausbildung, Berufsausübung und Studiengang nach § 3 BBHZG-VO)
Voraussetzungen für diesen Hochschulzugang:
Diese Qualifikationen berechtigen zur Aufnahme eines Studiums in einem der Berufsausbildung fachlich entsprechenden Studiengangs. Die studiengangsspezifischen Voraussetzungen (z.B. sprachliche Voraussetzungen, künstlerisch-gestalterische Eignung, praktische Tätigkeit) müssen ebenfalls erfüllt werden.
Die Bewerbung muss für das Wintersemester jeweils bis zum 15. Juli eines Jahres, für das Sommersemester jeweils bis zum 15. Januar eines Jahres bei der Fachhochschule Dortmund eingehen (Ausschlussfrist).
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen findet ggfs. ein Auswahlverfahren statt.
Zum Selbsttest ist eine freiwillige Teilnahme an einer Zugangsprüfung oder einem Probestudium in einem zulassungsfreien Studiengang möglich.
Antrag für die in der beruflichen Bildung Qualifizierte
Die erfolgreich absolvierte Zugangsprüfung ermöglicht es, in dem angestrebten Studiengang ohne formale Hochschulreife (Fachhochschulreife, Abitur) ein Studium aufzunehmen.
Auf den Internetseiten der Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen e.V. sind allgemeine Hinweise sowie eine Musterprüfung eingestellt.
Prüfungsinhalte der Zugangsprüfung
Die Zugangsprüfung dient der Feststellung, ob die fachlichen und methodischen Voraussetzungen zum Studium eines bestimmten Studiengangs vorliegen.
Im Rahmen eines zentralen schriftlichen Testverfahrens der nordrhein-westfälischen Fachhochschulen werden die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch geprüft. Dabei können Englischkenntnisse alternativ auch durch das Bestehen eines anerkannten Sprachtests (TOEFL, TOEIC, Cambridge Certificate, telc) auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen werden. Weitere Informationen dazu siehe Anlage A der Ordnung für den Zugang von beruflich Qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern zum Studium an der Fachhochschule Dortmund. Nach erfolgreichem Bestehen der schriftlichen Prüfungsteile ist noch eine mündliche Prüfung zu absolvieren. In dieser mündlichen Prüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er oder sie über das notwendige studienfachbezogene Wissen verfügt sowie die Motivation für die Aufnahme des Studiums in dem angestrebten Studiengang darlegen.
Über die bestandene Zugangsprüfung wird ein Zeugnis erstellt, über die nicht bestandene Zugangsprüfung wird ein Bescheid erteilt. Nicht bestandene Zugangsprüfungen können wiederholt werden.
Nach erfolgreich absolvierter Zugangsprüfung kann die Zulassung zum Studium in dem angestrebten Studiengang beantragt werden. Es gelten dabei die für die zulasssungsfreien Studiengänge geltenden Einschreibungsfristen sowie für die zulassungsbeschränkten Studiengänge geltenden Bewerbungsfristen. Im Falle einer Einschreibung sind ggf. weitere Zulassungsvoraussetzungen wie z.B. praktische Tätigkeiten, künstlerisch-gestalterische Eignung nachzuweisen.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen steht nur eine gewisse Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung. Es kann daher sein, dass im Vergabeverfahren nicht genügend Studienplätze zur Verfügung stehen und zum beantragten Semester keine Zulassung zum Studium erfolgen kann.
Das Probestudium ermöglicht es, ohne formale Hochschulreife (Fachabitur, Abitur) ein Studium in zulassungsfreien Studiengängen aufzunehmen.
Voraussetzungen für die Aufnahme eines Probestudiums sind
Bewerberinnen und Bewerber, die zum Personenkreis gehören, der Zugang zum Studium auf Grund beruflicher Aufstiegsfortbildung (§ 2 BBHZG-VO) oder als fachtreuer Bewerber (§ 3 BBHZG-VO) hat, können das Probestudium freiwillig in zulassungsfreien Studiengängen nutzen.
Das Probestudium dauert 2 Semester. Es gilt als erfolgreich, wenn mindestens 20 Credits pro Semester in BA-Studiengängen, im BA Studiengang Wirtschaftsinformatik 13 Credits (Verbundstudium), nachgewiesen werden.
Bewerber auf Grund beruflicher Aufstiegsfortbildung und fachtreue Bewerber entscheiden selbst über den Erfolg des Probestudiums.
Werden die erforderlichen Leistungspunkte nicht erreicht, erlischt der Anspruch auf Teilnahme an den nach der Prüfungsordnung erforderlichen Prüfungen. Ein erfolgreiches Probestudium berechtigt studiengangsbezogen zur Fortsetzung des Studiums im jeweiligen Studiengang.
(erfolgreiches Probestudium oder nach bestandener Zugangsprüfung nach § 4 BBHZG-VO)
Voraussetzungen für diesen Hochschulzugang:
In zulassungsfreien Studiengängen können die Bewerberinnen und Bewerber wählen, ob Sie eine Zugangsprüfung oder ein Probestudium absolvieren.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen findet der Zugang nur über eine bestandene Zugangsprüfung statt.
Die Studiengangsspezifischen Voraussetzungen (z. B. sprachliche Voraussetzungen, künstlerisch-gestalterische Eignung, praktische Tätigkeit) müssen erfüllt werden.
Antrag Zugangsprüfung: Der Antrag auf Teilnahme an einer Zugangsprüfung für das Wintersemester muss jeweils bis zum 01. April des Jahres bei der Fachhochschule Dortmund gestellt werden, für das Sommersemester jeweils bis zum 01. Oktober eines Jahres. Antrag auf Teilnahme an der Zugangsprüfung Antrag auf Teilnahme an einem Probestudium: Die Bewerbung muss für das Wintersemester jeweils bis zum 15. Juli eines Jahres, für das Sommersemester jeweils bis zum 15. Januar eines Jahres bei der Fachhochschule Dortmund eingehen (Ausschlussfrist). Antrag auf Teilnahme an einem Probestudium
Für Studieninteressierte ohne Hochschulzugangsberechtigung gibt es derzeit einen weiteren Weg, um sich für die Studiengänge Design Medien Kommunikation (BA) und Fotografie (BA) zu qualifizieren - über eine künstlerisch-gestalterische Begabungsprüfung in Kombination mit einer schul. Feststellungsprüfung. Mehr
Die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt durch die Hochschule. Für diesen Bewerberkreis werden in den Studiengängen jeweils 3 % der Studienplätze reserviert. Ist die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber in einem Studiengang höher als die Quote, findet ein Auswahlverfahren statt.
Über die Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber entscheidet die Auswahlkommission aufgrund der Bewerbungsunterlagen und eines Auswahlgespräches. Das Auswahlgespräch soll Aufschluss über die Motivation und die Eignung für das gewählte Studium und den angestrebten Beruf geben.
Die Auswahlkommission kann zur Ermittlung der Rangfolge Punkte vergeben:
Bewerberinnen und Bewerber nehmen in der Regel an einem Beratungsgespräch teil. Hierbei soll ermittelt werden, ob Defizite in Grundlagenfächern bestehen. Das Beratungsgespräch soll auch über Chancen des Ausgleichs solcher Defizite im Sinne einer Studienerfolgsprognose informieren.
Unabhängig vom Bewerbungsverfahren besteht vorab die Möglichkeit, probeweise an Lehrveranstaltungen der Fachbereiche der Fachhochschule Dortmund teilzunehmen.
Die erfolgreich absolvierte Zugangsprüfung ermöglicht es, in dem angestrebten Studiengang ohne formale Hochschulreife (Fachhochschulreife, Abitur) ein Studium aufzunehmen.
Auf den Internetseiten der Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen e.V. sind allgemeine Hinweise sowie eine Musterprüfung eingestellt.
Prüfungsinhalte der Zugangsprüfung
Die Zugangsprüfung dient der Feststellung, ob die fachlichen und methodischen Voraussetzungen zum Studium eines bestimmten Studiengangs vorliegen.
Im Rahmen eines zentralen schriftlichen Testverfahrens der nordrhein-westfälischen Fachhochschulen werden die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch geprüft. Dabei können Englischkenntnisse alternativ auch durch das Bestehen eines anerkannten Sprachtests (TOEFL, TOEIC, Cambridge Certificate, telc) auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen werden. Weitere Informationen dazu siehe Anlage A der Ordnung für den Zugang von beruflich Qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern zum Studium an der Fachhochschule Dortmund. Nach erfolgreichem Bestehen der schriftlichen Prüfungsteile ist noch eine mündliche Prüfung zu absolvieren. In dieser mündlichen Prüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er oder sie über das notwendige studienfachbezogene Wissen verfügt sowie die Motivation für die Aufnahme des Studiums in dem angestrebten Studiengang darlegen.
Über die bestandene Zugangsprüfung wird ein Zeugnis erstellt, über die nicht bestandene Zugangsprüfung wird ein Bescheid erteilt. Nicht bestandene Zugangsprüfungen können wiederholt werden.
Nach erfolgreich absolvierter Zugangsprüfung kann die Zulassung zum Studium in dem angestrebten Studiengang beantragt werden. Es gelten dabei die für die zulasssungsfreien Studiengänge geltenden Einschreibungsfristen sowie für die zulassungsbeschränkten Studiengänge geltenden Bewerbungsfristen. Im Falle einer Einschreibung sind ggf. weitere Zulassungsvoraussetzungen wie z.B. praktische Tätigkeiten, künstlerisch-gestalterische Eignung nachzuweisen.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen steht nur eine gewisse Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung. Es kann daher sein, dass im Vergabeverfahren nicht genügend Studienplätze zur Verfügung stehen und zum beantragten Semester keine Zulassung zum Studium erfolgen kann.
Das Probestudium ermöglicht es, ohne formale Hochschulreife (Fachabitur, Abitur) ein Studium in zulassungsfreien Studiengängen aufzunehmen.
Voraussetzungen für die Aufnahme eines Probestudiums sind
Bewerberinnen und Bewerber, die zum Personenkreis gehören, der Zugang zum Studium auf Grund beruflicher Aufstiegsfortbildung (§ 2 BBHZG-VO) oder als fachtreuer Bewerber (§ 3 BBHZG-VO) hat, können das Probestudium freiwillig in zulassungsfreien Studiengängen nutzen.
Das Probestudium dauert 2 Semester. Es gilt als erfolgreich, wenn mindestens 20 Credits pro Semester in BA-Studiengängen nachgewiesen werden, im BA Studiengang Wirtschaftsinformatik (Verbundstudium) mind. 13 Credits.
Bewerber auf Grund beruflicher Aufstiegsfortbildung und fachtreue Bewerber entscheiden selbst über den Erfolg des Probestudiums.
Werden die erforderlichen Leistungspunkte nicht erreicht, erlischt der Anspruch auf Teilnahme an den nach der Prüfungsordnung erforderlichen Prüfungen. Ein erfolgreiches Probestudium berechtigt studiengangsbezogen zur Fortsetzung des Studiums im jeweiligen Studiengang.
Nach § 11 Abs. 1 der Qualifikationsverordnung Fachhochschule vom 20.06.2002 ist zum Studium an einer Fachhochschule im Fachbereich Design ohne Fachhochschulreife berechtigt, wer eine besondere künstIerisch-gestalterische Begabung und eine den Anforderungen der Fachhochschule entsprechende Allgemeinbildung nachweist.
Die Feststellung über die besondere künstlerisch-gestalterische Begabung trifft die Fachhochschule. Der Anmeldebogen muss dem Dekanat des Fachbereichs Design spätestens am 1. Januar eines jeden Jahres vorliegen. Die Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem Feststellungsverfahren eingeladen, das im Januar stattfindet. Es müssen Arbeitsproben und ggfs die Bearbeitung von Hausaufgaben vorgelegt werden.
Der Nachweis der den Anforderungen des Studiums entsprechenden Allgemeinbildung geschieht durch eine schriftliche und mündliche Prüfung, die der zuständige Regierungspräsident (für Dortmund der RP in Arnsberg) durchführt. Die Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und nach eigener Wahl auf die Fächer Politik/Gesellschaftslehre oder Wirtschaftslehre. Weitere Informationen.