Eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen können, soweit Plätze vorhanden sind, an Lehrveranstaltungen der Fachhochschule teilnehmen. Zweithörerinnen und Zweithörer müssen die Zugangsvoraussetzungen für ein Studium erfüllen und haben das Recht, studienbegleitende Prüfungen abzulegen. Die Antragstellung für die Zulassung als Zweithörerin und Zweithörer soll jeweils bis zum 15. Februar für das folgende Sommersemester und bis zum 15. August für das folgende Wintersemester erfolgen. Die Zulassung erfolgt bei vorhandener freier Kapazität gegen Vorlage des Immatrikulationsnachweises der Ersthochschule; die Einschreibungsvoraussetzungen müssen vorliegen. Nach den Prüfungsordnungen der FH Dortmund ist für Zweithörerinnen und Zweithörer gem. § 71 Abs. 1 HG eine Zulassung zu Prüfungen der beiden letzten Semester nicht möglich, und die Ablegung der Abschlussprüfung ist ihnen als Zweithörerin oder Zweithörer versagt.
Hinweise für Zweithörerinnen und Zweithörer
gedruckt am: 24.05.2012 23:53
