Studierende anderer Hochschulen, die an die Fachhochschule als Haupthörerinnen und Haupthörer wechseln wollen, stellen einen entsprechenden Antrag bis zum 15. März für das folgende Sommersemester und bis zum 15. September für das folgende Wintersemester. Falls ein Studiengangwechsel geplant ist, sollten in eigener Verantwortung durch ausführliche Beratungsgespräche die zu erwartenden Studienbedingungen geklärt werden. Bei noch bestehender Unsicherheit kann ggf. ein Zweithörerstatus vorgeschaltet werden. Nach Klärung aller formalen Einschreibungsmodalitäten erfolgt eine verbindliche Anrechnung von Studienzeiten und Studien- und Prüfungsleistungen durch den zuständigen Prüfungsausschuss.
Wechslerinnen und Wechsler, die unter Beibehaltung ihres bisherigen Studienganges nur einen Ortswechsel vornehmen, weisen durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach, dass sie nicht endgültig gescheitert sind. Bei weiterem Informationsbedarf wenden Sie sich bitte an das Studienbüro, Sonnenstraße 96, Frau Petschke, Tel.: (02 31) 91 12 - 111, E-Mail: petschke@fh-dortmund.de.
Wechslerinnen und Wechsler, die unter Beibehaltung ihres bisherigen Studienganges nur einen Ortswechsel vornehmen, weisen durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach, dass sie nicht endgültig gescheitert sind. Bei weiterem Informationsbedarf wenden Sie sich bitte an das Studienbüro, Sonnenstraße 96, Frau Petschke, Tel.: (02 31) 91 12 - 111, E-Mail: petschke@fh-dortmund.de.
