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Hinweise für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber

Neben deutschen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern können auch Studienbewerberinnen und Studienbewerber eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sowie Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer (ausländische und staatenlose Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben) den Zulassungsantrag für NC-Studiengänge - FH-Vergabe bzw. das Antragsformular für die zulassungsfreien Studiengänge bei der Fachhochschule Dortmund anfordern.

Alle übrigen ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerber wenden sich bitte vor einer Bewerbung an das International Office der Fachhochschule Dortmund, Sonnenstr. 100, 44139 Dortmund, Tel.: (02 31) 91 12 - 266, E-Mail: lopin @ fh-dortmund.de. Dort werden auch Bewerbungsunterlagen bereitgehalten und es wird über die Zulassungsbedingungen unterrichtet. Vor der Einschreibung müssen deutsche Sprachkenntnisse in einer Prüfung nachgewiesen werden.

Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen ihre Deutschkenntnisse nachweisen z. B. durch die abgelegte DSH-Sprachprüfung oder durch den "Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber" (TestDaF). Der TestDaF wird an der Fachhochschule Dortmund angeboten. Bewerberinnen und Bewerber wenden sich bitte an das International Office, Tel.: (02 31) 91 12 - 266, E-Mail: lopin @ fh-dortmund.de.
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gedruckt am: 24.05.2012  23:52