Allgemeine Informationen
Studierende, die von anderen Hochschulen an die FH Dortmund unter Beibehaltung des bisherigen Studienganges wechseln wollen (Ortswechsler) oder nach Unterbrechung das Studium wieder aufnehmen möchten, können sich um einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester bewerben. Dies gilt ebenfalls für Bewerberinnen und Bewerber, die sich unter Anrechnung bisher erbrachter Studienleistungen aus einem anderen Studiengang in ein höheres Fachsemester einschreiben wollen.
Als höhere Semester gelten alle Fachsemester eines Studiengangs nach dem 1. Semester. Bewerbungen für höhere Fachsemester sind nur möglich, wenn Sie bereits (an der FH Dortmund oder an einer anderen Hochschule) ausreichend Prüfungsleistungen für den gewünschten Studiengang erbracht haben, mit denen eine Einstufung in ein höheres als das 1. Fachsemester möglich ist.
Sofern Sie bislang an einer anderen Hochschule in NRW in einem identischen Studiengang mit gleichem Abschlussziel studiert haben, werden Sie – unabhängig von der Zahl der dort erbrachten Prüfungsleistungen – an der FH Dortmund nach erfolgter Zulassung automatisch in das fortlaufend nächste Fachsemester eingeschrieben (sog. Ortswechsler).
In allen anderen Fällen wird auf Grundlage der von Ihnen bislang erbrachten Prüfungsleistungen entschieden, ob und ggfs. in welches Fachsemester Sie eingestuft werden. Eine Anerkennung von einzelnen Prüfungsleistungen erfolgt nach Ihrer Einschreibung durch den jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzenden.
Bei auslaufenden Studiengängen ist keine Studienaufnahme möglich.
Hinweis
Zusätzlich zu Ihrem Antrag auf Zulassung in einem höheren Semester haben Sie die Möglichkeit, sich auch um Zulassung im ersten Fachsemester zu bewerben. Nach der Einschreibung und Anrechnung Ihrer Prüfungsleistungen durch den Prüfungsausschussvorsitzenden bzw. die Prüfungsausschussvorsitzende erfolgt eine Einordnung in das entsprechend höhere Fachsemester von Amts wegen. Über diese Einordnung erhalten Sie schriftlich Bescheid.
Durch die zusätzliche Bewerbung für das 1. Fachsemester haben Sie eine doppelte Chance auf Zulassung.
Zulassungsbeschränkung in höheren Fachsemestern im Sommersemester 2012
Bitte beachten Sie, dass in einigen Studiengängen Zulassungsbeschränkungen bestehen, so dass nicht jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber trotz entsprechender Leistungen einen Studienplatz erhalten kann.
Folgende Bachelor-Studiengänge an der FH Dortmund sind auch im höheren Semester zulassungsbeschränkt (Sommersemester 2012):
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Studiengang |
Zulassungsbeschränkung im |
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Wirtschaftsinformatik |
2. Semester |
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Soziale Arbeit |
2. und 3. Semester |
| Fahrzeugtechnik | 2. Semester |
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Betriebswirtschaft |
Neustart zum Wintersemester 2011/2012. 2. Semester / keine weitere Einstufung möglich. |
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International Business 6 Semester |
2. Semester |
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International Business 8 Semester |
2. Semester |
Fristen und Formulare
Für einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester endet die Bewerbungsfrist für das Sommersemester am 15. März und für das Wintersemester am 15. September eines jeden Jahres.
Mit dem Antrag auf Zulassung sind folgende Unterlagen einzureichen
- Zulassungsantrag höheres Fachsemester
- aktueller Notenspiegel bzw. Nachweise über die Art und den Umfang der erbrachten Leistungen
Eine Anerkennung von Prüfungsleistungen erfolgt erst nach einer Einschreibung.
Wenn bis zum 15.04. bzw. 15.11. keine Zulassung erfolgt, gilt Ihr Antrag als abgelehnt.
