Bewerbung

Eine Bewerbung um einen Studienplatz ist bei allen zulassungsbeschränkten Studiengängen durchzuführen.

1. Online-Bewerbung ausfüllen und abschicken

Hier können Sie sich online für einen Studienplatz im 1. Fachsemester bewerben. Bitte wählen Sie Ihren Studiengang und geben Sie im Onlineformular Schritt für Schritt Ihre Daten ein. Am Ende der Dateneingabe klicken Sie auf den Button "Absenden", um Ihre Daten zu sichern. Nach dem Absenden Ihrer Daten laden Sie Ihren Antrag auf Zulassung als PDF, drucken diesen aus und senden ihn unterschrieben an das Studienbüro der Fachhochschule Dortmund, Sonnenstraße 96, 44139 Dortmund.

Nur wenn Sie einen Sonderantrag gestellt haben, legen Sie bitte die in der Onlinebewerbung genannten Unterlagen bei. Ansonsten reichen Sie bitte keine weiteren Unterlagen ein. Sollten Sie einen Studienplatz erhalten, werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt explizit dazu aufgefordert.

Jeder Bewerber bzw. jede Bewerberin kann jeweils nur eine gültige Online-Bewerbung ausfüllen. Sie können sich mit einer Bewerbernummer für mehrere Studiengänge bewerben, müssen jedoch eine verbindliche Priorisierung Ihrer Wünsche vornehmen. Nach Absenden Ihrer Online-Bewerbung können Sie diese jedoch nicht mehr ändern.

 

2. Änderungen an Ihrer Bewerbung

Sollten Sie im Nachhinein noch Änderungen zu Ihren Kontaktdaten vornehmen wollen (z.B. Ihre Adresse, die Telefonnummer etc.), schreiben Sie eine E-Mail an bewerbung@fh-dortmund.de unter Angabe Ihrer Bewerbernummer und Ihres gewählten Studiengangs.

 

3. Ihre Zulassung und Immatrikulation

Sollten Sie einen Studienplatz bekommen, erhalten Sie nach dem 15.01/15.07. Post von uns. In diesem Zulassungsbescheid werden Sie aufgefordert, diverse Unterlagen einzureichen. Senden Sie diese bis zum im Bescheid genannten Termin an die Adresse des Studienbüros. Sollten alle Angaben korrekt, alle Unterlagen vollständig und die Zulassungsvoraussetzungen für den entsprechenden Studiengang erfüllt sein, werden Sie eingeschrieben.

nach obennach unten

Einschreibung

Eine Einschreibung oder Immatrikulation ist die Aufnahme als Studierende oder Studierender an einer Hochschule. In einem zulassungsfreien Studiengang ist es direkt möglich einen Antrag auf Immatrikulation zu stellen. Bei einem zulassungsbeschränkten Studiengang geschieht dies nach erfolgreicher Bewerbung.

 

An der Fachhochschule Dortmund erfolgt die Einschreibung in einem Online-Verfahren. Persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Haben Sie einen Antrag auf Immatrikulation gestellt, werden Sie nach dem 15.01/15.07. schriftlich dazu aufgefordert, termingerecht Unterlagen einzureichen. Schicken Sie diese einfach innerhalb der im Schreiben genannten Frist postalisch an das Studienbüro.

 

Nach erfolgter Bearbeitung im Studienbüro erhalten Sie eine Immatrikulationsbescheinigung sowie weitere Informationen, u.a. auch zur Freischaltung Ihres Email-Accounts. Sie können dann online Ihre FHCard beantragen und Ihr NRW-Ticket sowie Studienbescheinigungen selbst ausdrucken

nach obennach unten

Semesterticket

Zur Einschreibung bzw. Rückmeldung ist von den Studierenden ein Semesterbeitrag zu zahlen.
Der Ausdruck des Tickets erfolgt, wegen zusätzlicher verschiedener Sicherheitsverfahren, im "Ticket to Print"-Verfahren. Das bedeutet, dass das Ticket den Studierenden über die Online Dienste für Studierende (ODS) zum Selbstausdruck zur Verfügung gestellt wird.
Nach erfolgter Einschreibung bzw. Rückmeldung und dem Einloggen ins ODS kann das Ticket angefordert werden. Der Ausdruck kann beliebig oft erfolgen. Das Ticket gilt in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. Weitere Informationen zum SemesterTicket NRW gibt es im Hochschul-Wiki des AStA unter www.stud.fh-dortmund.de/wike/NRW-Ticket

nach obennach unten

Semesterbeitrag (Sozialbeitrag)

Der Semesterbeitrag ist von jedem Studierenden pro Semester zu zahlen, um das Studium an der Fachhochschule Dortmund beginnen bzw. fortsetzen zu können.

Der Semesterbeitrag für das Wintersemester 2012 / 2013 in Höhe von 228,00 €, setzt sich zusammen aus Beiträgen für das Studentenwerk Dortmund (68,00 €), den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) (15,00 €) sowie für das SemesterTicket (145,00 €).

Studierende, die wegen Erkrankung, Schwangerschaft oder wegen eines Auslandsstudiums beurlaubt werden, zahlen keinen Semesterbeitrag. Bei einer Beurlaubung aus anderen Gründen ist der Beitrag für das Studentenwerk Dortmund zu entrichten. 

nach obennach unten

Parallelstudium

Bei einem Parallelstudium können Sie sich gleichzeitig in verschiedene Studiengänge an der Fachhochschule Dortmund einschreiben. Jedoch gilt auch in diesem Fall, dass lediglich ein Studium zulassungsbeschränkt sein darf. Es dürfen somit nicht zwei zulassungsbe-schränkte Studiengänge gleichzeitig studiert werden.

Gebühren: Bei einem Parallelstudium an der Fachhochschule Dortmund zahlen Sie pro Semester einmalig den Semesterbeitrag.

Der Antrag auf ein Parallelstudium ist im Studienbüro bei Frau Petschke, Sonnenstraße 96, Raum A 006, zu den genannten Fristen einzureichen.

Für das 1. Semester:  Ende Dezember bis 15.01. (Sommersemester); Ende Mai bis 15.07. (Wintersemester)

Für das höhere Semester:  15.02. - 15.03. eines jeden Jahres (Sommersemester); 15.08. - 15.09. eines jeden Jahres (Wintersemester)

nach obennach unten

Zweithörer

Eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen können, soweit Plätze vorhanden sind, an Lehrveranstaltungen der Fachhochschule teilnehmen. Zweithörerinnen und Zweithörer müssen die Zugangsvoraussetzungen für ein Studium erfüllen und haben das Recht, studienbegleitende Prüfungen abzulegen (so genannte kleine Zweithörerschaft).

Die Antragstellung für die Zulassung als Zweithörerin bzw. Zweithörer soll jeweils bis zum 15. Februar für das folgende Sommersemester und bis zum 15. August für das folgende Wintersemester erfolgen.

Die Zulassung erfolgt gegen Vorlage des Immatrikulationsnachweises der Ersthochschule; die Einschreibvoraussetzungen müssen vorliegen. In einigen Studiengängen gibt es Zweithörerbeschränkungen, so dass eine Zulassung nicht immer möglich ist.

Nach den Prüfungsordnungen der FH Dortmund ist für Zweithörerinnen und Zweithörer gem. § 52 Abs. 1 HG eine Zulassung zu Prüfungen der beiden letzten Semester nicht möglich, und die Ablegung der Abschlussprüfung ist ihnen als Zweithörer versagt. So genannte kleine Zweithörer zahlen einen Zweithörerbeitrag in Höhe von 100,- €  pro Semester. Zweithörerinnen bzw. Zweithörer können nach § 52 Abs. 2 HG für einen weiteren Studiengang zugelassen werden, wenn sie die Zugangs- und Einschreibungsvoraussetzungen erfüllen und in zulassungsbeschränkten Studiengängen eine Zulassung zum Studium erhalten (so genannte große Zweithörerschaft).

Große Zweithörer bewerben sich um einen Studienplatz wie Ersthörer.

Der Semesterbeitrag wird nur an der Ersthochschule gezahlt. Ein Semesterticket wird bei einer Zweithörerschaft nicht ausgegeben.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Petschke, E-Mail: petschke@fh-dortmund.de .

nach obennach unten

Gasthörerschaft

Interessenten, die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen wollen und nicht als ordentliche Studierende eingeschrieben sind, können als Gasthörerinnen bzw. Gasthörer im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden. Der Nachweis der Hochschulreife ist dafür nicht erforderlich. Die Zulassung berechtigt zum Besuch von Lehrveranstaltungen jedoch nicht zur Ablegung von Prüfungen. Als Gasthörerin bzw. Gasthörer sind Sie kein eingeschriebener Studierender der Fachhochschule und erhalten auch keinen Studierendenausweis bzw. Semesterticket. Auf Wunsch wird Ihnen eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Lehrveranstaltung ausgestellt.

Über die Zulassung als Gasthörerin bzw. Gasthörer entscheidet die Dekanin bzw. der Dekan des Fachbereiches. Die Gasthörergebühr von 100 €  zahlen Sie nach Zulassung als Gasthörerin bzw. Gasthörer an das Studienbüro per Überweisung.

Antrag auf Zulassung als Gasthörerin / Gasthörer

nach obennach unten
zurückDruckenLink als E-Mail sendennach oben

gedruckt am: 24.05.2012  23:33