Auf Beschluss der Landesregierung werden die staatlichen Studienkollegs in Nordrhein-Westfalen zum 31.07.2009 (Studienkolleg Köln zum 31.07.2010) geschlossen. Dies gilt nur für das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Studienbewerber mit ausländischem Bildungsabschluss, die vor einem Studium die Feststellungsprüfung ablegen müssen, können dies in Zukunft nur in anderen Bundesländern in Deutschland oder an einem der beiden kirchlichen Studienkollegs in Bochum (Technikkurs) und in Mettingen (alle Kurse). Alle anderen Bundesländer (außer Bremen) bieten weiterhin staatliche Studienkollegs zum Erwerb der Feststellungsprüfung an.
Bitte wenden Sie sich direkt an die Studienkollegs in Bochum oder Mettingen.
Eine weitere Möglichkeit, ohne vorherigen Besuch eines Studienkollegs an einer deutschen Universität oder Fachhochschule aufgenommen zu werden, besteht, wenn Sie in Ihrem Herkunftsland über Ihren Sekundarschulabschluss hinaus eine weitere Qualifikation erworben haben, zum Beispiel eine erfolgreiche Hochschulaufnahmeprüfung oder ein begonnenes Hochschulstudium, das Ihnen eine unmittelbare Fortsetzung des Studiums in Deutschland ermöglicht. Die genauen Bildungsvoraussetzungen für den direkten Hochschulzugang in Deutschland können Sie der Datenbank www.anabin.de entnehmen.

