Allgemeine Informationen für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber zum Studium an der FH Dortmund

Durch anwendungsbezogene Lehre in den Fachrichtungen Design, Informatik, Ingenieurwesen, Sozialwesen und Wirtschaft (siehe separates Studienangebot) bereitet das Studium an der Fachhochschule Dortmund auf berufliche Tätigkeiten vor. Die Unterrichtssprache ist in der Regel Deutsch.

Die Studiendauer beträgt bei den Bachelor-Studiengängen zwischen sechs und acht Semestern und bei den Master-Studiengängen einschließlich Abschlussarbeit zwei bis vier Semester.

 

Voraussetzungen zur Aufnahme des Studiums

  1. Ausländisches Sekundarschulabschlusszeugnis (Hochschulzugangsberechtigung), das einer deutschen Hochschulreife entspricht.

    Bewerber, deren Sekundarschulabschlusszeugnis nicht unmittelbar zur Aufnahme eines Studiums berechtigt, müssen für zwei Semester ein Studienkolleg besuchen (siehe Punkt 6.) und die "Prüfung zur Feststellung der Eignung für die Aufnahme eines Studiums an den deutschen Fachhochschulen" (Feststellungsprüfung) ablegen. Durch diese Prüfung wird nachgewiesen, dass man sowohl die sprachlichen als auch fachlichen Voraussetzungen für die angestrebte Fachrichtung erfüllt und für die Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule oder Universität geeignet ist. Besteht Unklarheit über die Gleichwertigkeit des Schulabschlusses, kann das International Office die Zeugnisse prüfen.
  2. Gute deutsche Sprachkenntnisse, die durch das Zertifikat "C1" nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) eines anerkannten Sprachinstituts oder eine Hochschulsprachprüfung wie z. B. DSH-2 oder TestDaF nachgewiesen werden müssen.
    Der TestDaF ist eine externe Deutschprüfung, die sowohl in Deutschland als auch im Ausland abgelegt werden kann. Mit dem Erreichen eines summarischen Gesamtergebnisses von "16" in den vier Prüfungsteilen wird dieser Test von der Fachhochschule Dortmund anerkannt. Der TestDaF kann auch an der FH Dortmund abgelegt werden. Die Anmeldung erfolgt online (www.testdaf.de). Die Prüfungsgebühr wird vom TestDaf-Insitut per Lastschrift eingezogen. Darüber hinaus werden auch andere Sprachprüfungen anerkannt (z.B. ZOP des Goethe-Instituts, Sprachdiplom der KMK Stufe 2). Besteht Unklarheit bezüglich der Anerkennung, wenden Sie sich bitte an das International Office.
  3. Grundpraktikum

    Vom Grundpraktikum (vorgeschrieben in den Bachelorstudiengängen Architektur, Design, Betriebswirtschaft, International Business und Soziale Arbeit) müssen mindestens 6 Wochen bei der Einschreibung nachgewiesen werden; Ausnahme Architektur - hier ist eine Einschreibung ohne Praktikumsnachweis möglich). Ein Fachpraktikum (falls vorgeschrieben) muss spätestens bis zum Beginn des 4. Semesters erbracht werden. Praktikumsplätze können grundsätzlich nicht vermittelt werden.
  4. Verfahren zur Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung

    Bewerber für die Bachelor-Studiengänge im Fachbereich Design müssen am studiengangsbezogenen Verfahren zur Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung (Begabtenprüfung) teilnehmen. Der Antrag auf Teilnahme muss bis zum 1. März online an das Studienbüro des Fachbereichs Design gerichtet werden. Letzter Termin für die Abgabe der Bewerbung mit Zeugnisunterlagen (Hochschulzugangsberechtigung) im International Office ist der 15. Juli. Bewerberinnen und Bewerber ohne Fachhochschulreife müssen den Nachweis der "besonderen künstlerisch-gestalterischen Begabung" erbringen; dieser Antrag muss bis zum 1. Januar online beim Studienbüro des Fachbereichs Design eingehen.
  5. Bewerbungen für International Business

    Die Bewerbung für International Business ist aufgrund des Auslandsstudiums in der Regel nur für Angehörige der Europäischen Union möglich. Voraussetzung ist u. a. der Nachweis der besonderen sprachlichen Vorbildung (sowohl Deutsch als auch Englisch).
Bewerbungsverfahren für Bewerber mit EU-Hochschulzugangsberechtigung und Bewerber aus Island, Liechtenstein und Norwegen sowie Bewerber aus einem Nicht-EU-Land mit deutschen Familienangehörigen

Ausländische Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer) sowie Bewerber aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und aus Island, Liechtenstein und Norwegen bewerben sich für das Wintersemester für alle Studiengänge online bis zum 15. Juli (Eingang bei der Fachhochschule Dortmund). Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an das Studienbüro - petschke@fh-dortmund.de oder verena.reichling@fh-dortmund.de.

 

Auch Zweitstudienbewerber sowie Bewerber für Masterstudiengänge richten ihre Bewerbung bitte online an das Studienbüro der Fachhochschule Dortmund (und nicht an hochschulStart.de!)


Bewerbungsverfahren für Nicht-EU-Staatsangehörige

Das Bewerbungsverfahren für alle Bewerber zum 1. Semester eines Bachelor-Studiengangs (außer Studiengänge des Fachbereichs Design), die nicht unter dem Punkt 3. aufgeführt sind, erfolgt über uni-assist (Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen -  www.uni-assist.de)

 

Bewerbungsschluss für das Wintersemester: 15. Juli und für das Sommersemester: 15. Januar. Richten Sie Ihre Bewerbung an folgende Adresse:

Fachhochschule Dortmund
c/o uni-assist
Helmholtzstr. 2 - 9
10587 Berlin

Bewerber aus Nicht-EU-Ländern, die sich für Masterstudiengänge bewerben möchten, wenden sich bitte direkt an das International Office (Ausnahme: European Master in Project Management = Bewerbung über uni-assist). Wurde der Bachelor in Deutschland erworben, ist das Studienbüro zuständig.

Bewerber, die sowohl einen TestDaF-Vorbereitungskurs als auch die Prüfung an der Fachhochschule Dortmund abgelegt haben, bewerben sich ebenfalls direkt beim International Office.

 

 


Sprachliche Vorbereitung

Das International Office bietet ab dem Niveau "Mittelstufe" kostenpflichtige Vorbereitungskurse für den Test "Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF) an; www.fh-dortmund.de - International Office - TestDaF-Sprachprüfung.


Aufnahme in zulassungsbeschränkte Studiengänge

Für einige Studiengänge gibt es zurzeit eine Zulassungsbeschränkung. Das bedeutet, dass in diesen Studiengängen die Zahl der ausländischen Bewerberinnen und Bewerber die vorhandenen Studienplätze um ein Vielfaches übersteigt. Die Zulassung ist daher begrenzt und erfolgt aufgrund der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung in einem Auswahlverfahren.


zurückDruckenLink als E-Mail sendennach oben

gedruckt am: 11.02.2012  16:44