Ausreise/Einreise

Bei Vorlage eines vollständigen Antrags auf Zulassung bei uni-assist oder der FH DO - sowie freie Studienplätze vorausgesetzt, erhalten Bewerber einen Zulassungsbescheid mit dem sie die Ausreise beantragen können. 

Sind die Deutschkenntnisse noch nicht ausreichend besteht die Möglichkeit, sich beim International Office der FH DO zu bewerben; den Bewerbungsunterlagen ist die Anmeldung zu einem Deutschkurs mit mindestens 25 Unterrichtsstunden pro Woche sowie der Nachweis beizufügen, dass der Kurs bezahlt wurde. Im Gegenzug erhält der Bewerber eine so genannte Bewerberbestätigung, die er zusammen mit dem Finanzierungsnachweis einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland zur Erteilung des Studentenvisums vorlegen muss. Die deutschen Ausländerbehörden erteilen keine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken, wenn Bewerber mit einem Besuchsvisum einreisen. Von diesen Bestimmungen ausgenommen sind Staatsangehörige der EU, der EFTA, aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Honduras, Monaco, San Marino und den USA.

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Wohnmöglichkeiten

Leider ist das Wohnangebot für Studenten in Dortmund - wie auch in allen anderen Hochschulstädten - begrenzt. Für Studentenwohnheime gibt es eine Wartezeit. Es ist ratsam, sich möglichst frühzeitig vor Semesterbeginn um eine Unterkunft zu bemühen. Für die Reservierung eines Zimmers muss grundsätzlich selbst gesorgt werden. Es lohnt sich auf jeden Fall, eine Zimmeranfrage an das Studentenwerk - www.stwdo.de - sowie an die Wohnraumvermittlung des Akademischen Auslandsamtes der Technischen Universität Dortmund zu richten - www.wohnraumvermittlung@gmx.de - .

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gedruckt am: 11.02.2012  16:33