Bei Vorlage eines vollständigen Antrags auf Zulassung bei uni-assist oder der FH DO - sowie freie Studienplätze vorausgesetzt, erhalten Bewerber einen Zulassungsbescheid mit dem sie die Ausreise beantragen können.
Sind die Deutschkenntnisse noch nicht ausreichend besteht die Möglichkeit, sich beim International Office der FH DO zu bewerben; den Bewerbungsunterlagen ist die Anmeldung zu einem Deutschkurs mit mindestens 25 Unterrichtsstunden pro Woche sowie der Nachweis beizufügen, dass der Kurs bezahlt wurde. Im Gegenzug erhält der Bewerber eine so genannte Bewerberbestätigung, die er zusammen mit dem Finanzierungsnachweis einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland zur Erteilung des Studentenvisums vorlegen muss. Die deutschen Ausländerbehörden erteilen keine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken, wenn Bewerber mit einem Besuchsvisum einreisen. Von diesen Bestimmungen ausgenommen sind Staatsangehörige der EU, der EFTA, aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Honduras, Monaco, San Marino und den USA.

