Telekommunikationstechnik (Diplom)
Barbara Mertens
| Sachgebiet | Informations- und Kommunikationstechnik (BA u. Dipl.) Informations- und Elektrotechnik (MA) Informationstechnik (MA) Telekommunikationstechnik (Dipl.) |
|---|---|
| Raum | SON A 023 |
| Sprechzeiten | Montag, Mittwoch, Freitag: 09.30 Uhr - 12.30 Uhr Dienstag: 13.00 Uhr - 16.00 Uhr und nach Vereinbarung |
| Tel. | +49 (0231) 9112-155 |
| Fax | +49 (0231) 9112-273 |
| @ fh-dortmund.de |
Die Prüfungsanmeldung sowie -abmeldung erfolgt über die Onlinedienste für Studierende (ODS).
Rücktritt innerhalb der Rücktrittsfrist: Ein Rücktritt von angemeldeten Prüfungen ist innerhalb von 10 Tagen vor der Prüfung über ODS möglich. Bis eine Woche vor dem Prüfungsdatum können Sie sich mit dem Papierformular abmelden. Dieses bedeutet, dass, wenn z.B. die Prüfung an einem Mittwoch stattfindet, die Abmeldung spätestens bis einschließlich Mittwoch der Vorwoche stattfinden muss.
Online-Anmeldung oder Online-Abmeldung (ODS)
Papierformular Rücktritt
Bitte beachten Sie für den Fall, dass Sie von einer Prüfung aufgrund von Krankheit zurücktreten wollen, die allgemeinen Hinweise.
Um ab dem 5. Semester weiter gefördert zu werden, ist der Leistungsnachweis nach § 48 BAföG dem Studentenwerk Dortmund vorzulegen. Darin wird vom BAföG-Beauftragten bestätigt, dass Sie den dem vierten Fachsemester entsprechenden Leistungsstand vorweisen können. Das dafür vorgesehene Formular des BAföG-Amtes (Formblatt 5) ist zusammen mit einem speziellen Leistungsnachweis, der in Ihrem Studienbüro erhältlich ist, dem BAföG-Beauftragten für Ihren Studiengang vorzulegen.
