Informations- und Kommunikationstechnik (Bachelor)


Ansprechpartnerin

Barbara Mertens

Sachgebiet  Informations- und Kommunikationstechnik (BA u. Dipl.)
Informations- und Elektrotechnik (MA)
Informationstechnik (MA)
Telekommunikationstechnik (Dipl.)
Raum  SON A 023
Sprechzeiten  Montag, Mittwoch, Freitag: 09.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag: 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Tel.  +49 (0231) 9112-155
Fax  +49 (0231) 9112-273
E-Mail   @ fh-dortmund.de

Prüfungsan-/abmeldung

Die Prüfungsanmeldung sowie -abmeldung erfolgt über die Onlinedienste für Studierende (ODS).
Rücktritt innerhalb der Rücktrittsfrist: Ein Rücktritt von angemeldeten Prüfungen ist innerhalb von 10 Tagen vor der Prüfung über ODS möglich. Bis eine Woche vor dem Prüfungsdatum können Sie sich mit dem Papierformular abmelden. Dieses bedeutet, dass, wenn z.B. die Prüfung an einem Mittwoch stattfindet, die Abmeldung spätestens bis einschließlich Mittwoch der Vorwoche stattfinden muss.

 

Online-Anmeldung oder Online-Abmeldung (ODS)

Papierformular Rücktritt



Prüfungsversäumnis (Krankheit)

Bitte beachten Sie für den Fall, dass Sie von einer Prüfung aufgrund von Krankheit zurücktreten wollen, die allgemeinen Hinweise.

Formulare


Ordnungen

Studienbeginn bis Sommersemester 2010:

Prüfungsordnung

 

Studienbeginn ab Wintersemester 2010/2011:

Prüfungsordnung

Praxissemesterordnung





BAföG-Beauftragte

Um ab dem 5. Semester weiter gefördert zu werden, ist der Leistungsnachweis nach § 48 BAföG dem Studentenwerk Dortmund vorzulegen. Darin wird vom BAföG-Beauftragten bestätigt, dass Sie den dem vierten Fachsemester entsprechenden Leistungsstand vorweisen können. Das dafür vorgesehene Formular des BAföG-Amtes (Formblatt 5) ist zusammen mit einem speziellen Leistungsnachweis, der in Ihrem Studienbüro erhältlich ist, dem BAföG-Beauftragten für Ihren Studiengang vorzulegen.


Formblatt 5

BAföG-Beauftragte



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gedruckt am: 19.05.2013  04:17