Grundsätzlich sind alle eingeschriebenen bzw. zurückgemeldeten Studierenden im Rahmen des Veranstaltungsangebots teilnahmeberechtigt.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigte
Anmeldung
Anmeldeform
Die Anmeldung ist ausschließlich online über die Online-Dienste für Studierende (ODS) möglich.
erforderliche Daten
Bei der Erstanmeldung je Semester muss der Teilnehmende seine Bankverbindung als zusätzliches personenbezogenes Datum in den Online-Diensten für Studierende (ODS) anlegen. Ohne diese Hinterlegung ist keine Anmeldung möglich. Diese Daten werden nicht an Externe weitergeben, können nicht von Dritten eingesehen werden und werden ausschließlich hochschulintern verarbeitet. Der Teilnehmende verpflichtet sich, seine Daten zu pflegen.
Anmeldeverfahren und – bestätigung
Die Platzvergabe erfolgt in zeitlicher Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung in den Online-Diensten für Studierende (ODS).
Ist eine Veranstaltung ausgebucht, so wird die Anmeldung auf einer Warteliste eingetragen. Durch die Abmeldung eines Platzinhabers wird die Warteliste zum Nachrücken automatisch aktiviert.
Die Teilnehmenden ersehen ihren Anmeldestatus (angemeldet, Warteliste) in ihrem Notenspiegel in den Online-Diensten für Studierende.
Konsequenzen der Anmeldung
Die Anmeldung verpflichtet zur verbindlichen Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung und zur Zahlung der ggf. anfallenden Gebühren.
Mit der ersten Anmeldung pro Semester bestätigt der Teilnehmende die Richtigkeit aller Angaben und akzeptiert die Teilnahmebedingungen.
Rücktritt
Ein Rücktritt ist kostenfrei bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn möglich.
Die Teilnehmenden nehmen den Rücktritt selbstständig in den Online-Diensten für Studierende (ODS) vor.
Bei Nichteinhalten der Rücktrittsfrist wird von dem Veranstalter (Career Service, Fachhochschule Dortmund) eine Ausfallgebühr erhoben.
Kosten und Gebühren
Veranstaltungskosten
Die Veranstaltungsangebote des Career Service sind für Studierende der Fachhochschule Dortmund in der Regel kostenfrei.
Ggf. anfallenden Veranstaltungskosten werden in der Veranstaltungsankündigung ausgewiesen.
Ausfallgebühren
Bei Nichtteilnahme an der gebuchten Veranstaltung und Nichteinhalten der Rücktrittsfrist wird vom Veranstalter eine Ausfallgebühr erhoben.
Personen, die sich für eine Veranstaltung anmelden, verpflichten sich, an dieser vollständig teilzunehmen, d.h. alle Veranstaltungstage zu besuchen und an die Veranstaltungszeiten zu halten. Bei Nichteinhaltung behält sich der Veranstalter vor, anteilige Ausfallgebühren zu erheben.
Der Career Service erhebt eine reguläre Ausfallgebühr von € 30,00. Bei zeitlich kürzeren Veranstaltungen (z.B. Vorträge) kann die Ausfallgebühr reduziert werden.
Ist eine Nichtteilnahme durch Krankheit begründet, ist dies vom Teilnehmenden bis spätestens eine Woche nach Abschluss der Veranstaltung mit einem ärztlichen Attest beim Veranstalter nachzuweisen. Anderenfalls wird eine Ausfallgebühr eingezogen.
Weitere Gründe für die Nichtteilnahme werden grundsätzlich nicht akzeptiert.
Zahlungsweise
Der Veranstalter zieht gegebenenfalls anfallende Veranstaltungskosten und Ausfallgebühren per Bankeinzug ein. Hierfür gibt der Teilnehmende eine vollständige und gültige Bankverbindung an. Diese wird vom Teilnehmenden in den Online-Diensten für Studierende (ODS) gepflegt.
Durchführung und Teilnahme
Durchführung
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an einer gebuchten Veranstaltung. Veranstaltungen, die die Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen nicht erreichen, werden abgesagt. Die Teilnehmenden werden über den Ausfall der Veranstaltung via E-Mail informiert.
Teilnahme und Zertifizierung
Jede Teilnahme wird im Notenspiegel der Teilnehmenden dokumentiert. Auf Anforderung, die an das Geschäftszimmer des Career Service gerichtet ist, kann eine Teilnahmebescheinigung bzw. ein qualifiziertes Zertifikat ausgestellt werden.
Teilnahmebescheinigungen bzw. Zertifikate können im Geschäftszimmer des Career Service abgeholt sowie auf Wunsch zugesandt werden.
Ausschluss von Veranstaltungen
Zur Veranstaltung angemeldete Personen, die erheblich zu spät zur Veranstaltung erscheinen, können vom Veranstaltungsleiter von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Dieser Fall wird als Nichtteilnahme gewertet und mit der regulären Ausfallgebühr belegt.
Personen, die zwei Nichtteilnahmen vorweisen, werden im kommenden Semester mit einer Anmeldesperre belegt.
Teilnehmende, bei denen gegebenenfalls anfallende Veranstaltungskosten oder Ausfallgebühren nicht eingezogen werden können (z.B. aufgrund einer falschen Bankverbindung oder eines nicht gedeckten Kontos) werden auf die so genannte „Black list“ gesetzt und für weitere Veranstaltungen gesperrt. Gleichzeitig werden alle Anmeldungen des Teilnehmenden gelöscht. Anmeldungen sind erst wieder möglich, sobald der Zahlungsrückstand behoben und die damit verbundene Sperre vom Veranstalter aufgehoben wurde.
Der Career Service behält sich vor, in Einzelfällen eine dauerhafte Sperrung vorzunehmen.
