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zuletzt geändert am:

  • 30.04.2012

Amicus Förderungsprogramms für ausländische Studierende aus DAC Ländern

Liebe Studierende,

wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an der FH Dortmund entschieden und als Erstsemester bereits die Einführungsveranstaltung des International Office besucht haben.

Sie erhalten von Ihren Familien die - auch für die Aufenthaltserlaubnis nachzuweisenden - ausreichenden finanziellen Mittel, um in Dortmund leben und studieren zu können. Die FH Dortmund ist nicht verpflichtet oder in der Lage, für mögliche finanzielle Probleme ihrer Studierenden aufzukommen.

Wir bieten Ihnen jedoch die Möglichkeit, sich für einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 250 € aufgrund nachgewiesener Studienleistungen zu beantragen.

 

Das Angebot ist jedoch begrenzt und richtet sich ausschließlich an internationale Studierende, deren Heimatländer auf der DAC - Liste zu finden sind.

Anträge können ab sofort bis zum 15. Juni 2012 gestellt werden.

Antragsbedingungen
  • Die Ihnen monatlich zur Verfügung stehenden Mittel überschreiten 670 € nicht und Sie erhalten keine Erstattung für den zu zahlenden Studienbeitrag oder eine andere Unterstützung aus öffentlichen Mitteln oder von gemeinnützigen Einrichtungen.
  • Nachweis von mindestens 17 aktuellen Leistungspunkten aus dem Wintersemester 2011/2012 für bestandene Klausuren/ Prüfungen aus Ihrem Bachelor - Studiengang der FH Dortmund (Falls Sie in einem auslaufenden Diplomstudiengang studieren, können Sie sich leider nicht um die Förderung bewerben). Anerkannte Leistungen aus einem anderen Studiengang oder einer anderen Hochschule können nicht mitgerechnet werden. Über das Studium Generale oder Schlüsselkompetenzen erworbene Leistungen zählen nicht mit.
  • Fristgerechte Abgabe des Antrags bis zum 15. Juni 2012 zusammen mit einem aktuellen Notenspiegel, auf dem die Prüfungsleistungen, für die die Förderung beantragt wird, markiert sind.

  • Ab dem 4. Semester ist die Förderung nur noch möglich, wenn Sie an dem verpflichtenden Studienstandgespräch teilgenommen haben, das wir jährlich mit allen internationalen Studierenden im 2./3. Fachsemester durchführen (Nachweis).

  • Bei 6semestrigen Studiengängen ist eine Antragstellung zu den genannten Bedingungen bis max. 8. Semester möglich.

  • Bei 7semestrigen Studiengängen ist eine Antragstellung zu den genannten Bedingungen bis max. 9. Semester möglich.
  • Aus allen Anträgen wird eine Reihenfolge gemäß des Notendurchschnitts gebildet.
  • Verspätet eingereichte oder unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Über die Bewilligung der Förderung entscheidet das International Office. Sie erhalten eine Zu- oder Absage.
  • Bitte beachten Sie, dass bereits einmal für eine Förderung berücksichtigte Studienleistungen (mit Leistungspunkten) bei weiteren Antragstellungen nicht mehr genutzt werden dürfen!

Es besteht kein Rechtsanspruch auf das "Amicus"-Forderprogramm. 


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gedruckt am: 24.05.2012  21:22