Die Richtlinien zur Erlangung eines Studenten- oder Praktikantenvisums für die USA werden seit 2 Jahren immer strikter interpretiert und gehandhabt. Beispielsweise muss jede Antragstellerin/ jeder Antragsteller zu einem persönlichen Gespräch in der Botschaft erscheinen, Termine sind bereits mehrere Monate im Voraus zu beantragen! Bitte informieren Sie sich frühzeitig auf den Seiten der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika über die weiteren notwendigen Unterlagen. Siehe hierzu insbesondere die Informationen der FH Hannover.
Visumfragen werden von der Botschaft der Vereinigten Staaten nicht per E-Mail beantwortet.
Für Studienaufenthalte und Praktika gilt die Visumpflicht.
Für Studienaufenthalte an amerikanischen Hochschulen gibt es zwei Visa-Kategorien, die sich im wesentlichen nach der Art der Finanzierung bzw. Herkunft der Mittel unterscheiden:
- F-1 Visum - mit Vordokument I-20
bei privat organisierten Studienaufenthalten, finanziert z.B. mit Stipendien deutscher Stiftungen, Auslands-BAFöG, teilweise DAAD-Stipendien, in einigen Fällen sogar bei Hochschulpartnerschaften (obwohl diese eher der J-Kategorie zuzurechnen sind).
- J-1 Visum - mit Vordokument DS-2019
im wesentlichen bei Studienaufenthalten, die direkt oder indirekt aus amerikanischen Quellen (teil-)finanziert werden, also bei Hochschulpartnerschaften und anderen offiziellen Austauschprogrammen, z.B. dem Fulbright-Stipendienprogramm.
Für ein Praktikum ist ebenfalls ein J-1-Visum erforderlich.
In der Regel beantragen die meisten Studierenden ein J-1-Visum über eine der Austauschorganisationen (z. B. DAAD, InWEnt, private Anbieter), die von der United States Information Agency (USIA) als "legal sponsor" autorisiert wurde, ein DS 2019-Dokument auszustellen (in der Regel im Zusammenhang mit dem Erhalt eines Stipendiums für einen Auslandsstudienaufenthalt oder ein Praxissemester). USIA vergibt diese Genehmigung an Austauschorganisationen für Arbeitsprogramme, die dem Kulturaustausch dienen, an so genannte "Legal Sponsors".
Wichtig: Der zukünftige Arbeitgeber kann das DS 2019-Dokument nicht ausstellen.
Für Nordrhein-Westfalen ist zuständig:
Konsularabteilung der Botschaft der USA
Clayallee 170
14195 Berlin
Öffnungszeit: Mo - Fr 8.00 - 10.00 Uhr
(nur nach vorheriger Terminabsprache unter 0190-88 22 11)