Verbundstudiengang Betriebswirtschaft für New Public Management (MBA)

Inhalte des MBA BW für New Public Management

Neben dem Selbststudienanteil im Fernstudium u.a. durch die Erarbeitung der didaktisch aufbereiteten, gedruckten und eigens für diesen Studiengang erstellten Studienbriefe, finden vertiefende Präsenzlehrveranstaltungen an der Fachhochschule Dortmund statt. Die Präsenzen sind in Form von 5-6 Blockterminen pro Semester jeweils freitags und samstags von 09.00-16.00 Uhr organisiert. Für die modulabschließenden Klausuren sind weitere 1-3 Samstage pro Semester vorgesehen.

Folgende Module werden angeboten:

  • Statistik und Wirtschaftlichkeitsrechnung
  • Business Communication
  • Business Skills
  • Wirtschaftliches Denken und Handeln
  • Organisation und Entwicklung
  • Rechnungslegung
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Zivil- und Vergaberecht
  • Grundlagen Human Resource Management
  • Grundlagen der E-Governmentprozesse
  • Verwaltungsmanagement Projekt
  • Unternehmensführung
  • Human Resource Management und New Public Management
    bzw. Controlling und New Public Management (Wahloption)
  • New Public Management
  • Projekt- und Change Management und New Public Management
    bzw. E-Governmentprozesse und New Public Management (Wahloption)

Der Studiengang ist mit insgesamt 90 ECTS-Punkten in der Regelstudienzeit von 5 Semestern bewertet und durch die Akkreditierungsagentur AQAS als vollwertiger Master akkreditiert worden. Der erfolgreiche Abschluss eröffnet den Zugang zu den Laufbahnen des höheren öffentlichen Dienstes.

Zusatzmodule

Für die Verleihung des Mastergrades müssen inkl. Vorstudium Studienleistungen im Volumen von 300 ECTS-Punkten vorliegen. Studierende, die nicht bereits 210 ECTS-Punkte aus dem Erststudium mitbringen, können weitere 30 ECTS-Punkte im Rahmen von Zusatzmodulen, auch unter Anrechung der beruflichen Praxis-Qualifikationen, im Laufe des MBA-Studiums erwerben. Die Absolventen der grundsätzlich mit 180 ECTS bewerteten FHöV-Studiengänge können somit ebenfalls in 5 MBA-Semestern ihren Masterabschluss erreichen. Näheres dazu regelt die Masterprüfungsordnung unter § 4 Abs. 2.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Studienbüro.

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gedruckt am: 24.05.2012  21:18