Studiengang EuroMPM - European Master in Project Management (MA)

Detaillierte Informationen über EuroMPM sind von der internationalen Homepage des Studiengangs EuroMPM abrufbar (in englischer Sprache).

Akkreditiert durch AQAS zum WS 2006/07.

Beschreibung

Der internationale englischsprachige Masterstudiengang "European Master in Project Management" wird seit WS 2006/07 am Fachbereich Wirtschaft angeboten. Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Er besteht aus den Modulen

  • Essentials of Project Management
  • Establishing Teams and Organization
  • Comunication, Managing Change and Creativity
  • Knowledge, Finance and Contracts - and Advanced Concepts

sowie zwei spezialisierte Module, die während eines Auslandssemesters an einer der Partnerhochschulen absolviert werden. Die Spezialisierung hängt von der Wahl der Partnerhochschule ab (inkl. Thesis insgesamt 120 ECTS-Punkte; kompletter Studienplan in der Studieninfo [s. Link rechte Spalte]).

Das Studium wurde von Vertretern verschiedener europäischer Hochschulen entwickelt und wird von diesen Hochschulen parallel angeboten, was den Austausch von Studierenden und Lehrenden ermöglicht. Die Studieninhalte berücksichtigen die Anforderungsprofile der internationalen Assoziationen für Projektmanagement (PMI, IPWA, GPW). Das Studium wird mit der Master Thesis und einem Kolloquium (30 ECTS-Punkte) abgeschlossen und führt zu Verleihung des akademischen Grades Master of Arts (M.A.)

Bei Fragen zum Studiengang wenden sie sich an die auf der rechten Seite unter Kontakt angegebenen Anlaufstellen.

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Bewerbung

Die Vergabe der Studienplätze erfolgt immer zum Wintersemester durch die Fachhochschule Dortmund. Es bestehen keine Zulassungsbeschränkungen, die Anzahl der Studienplätze ist jedoch begrenzt.

Ihre Bewerbung richten Sie direkt an die Fachhochschule Dortmund, Studienbüro, Sonnenstr. 96, 44139 Dortmund. Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie ab Ende Mai (Information und Download s. EuroMPM-Homepage), Menüpunkt "Application".

Ausländer, die nicht EU-Bürger sind und keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, erhalten Beratung beim International Office der FH Dortmund und bewerben sich bei uni-assist.de

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Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme des Master-Studienganges "European Master in Project Management" ist:

    1. der Abschluss eines Diplom- oder Bachelor-Studiengangs der Wirtschaftsinformatik oder der Betriebswirtschaft bzw. Wirtschaft mit Vertiefung in angewandter Informatik an einer Fachhochschule oder einer Universität oder der Abschluss eines entsprechenden akkreditierten Bachelorausbildungsgangs an einer Berufsakademie mit einer Gesamtnote von mindestens „gut" (2,3) oder
    2. der Abschluss eines anderen als unter 1a. genannten fachlich nahen Diplom- oder Bachelor-Studiengangs an einer Fachhochschule oder einer Universität oder der Abschluss eines anderen akkreditierten Bachelorausbildungsgangs an einer Berufsakademie mit einer Gesamtnote von mindestens „gut" (2,3). Als fachlich nahe gelten Studiengänge, deren Curriculum Studien- und Prüfungsleistungen in den Studienbereichen der Betriebswirtschaft bzw. Wirtschaft sowie der Informatik im Umfang von mindestens 50% des Gesamtvolumens vorsieht - und
     2.        der Beleg über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache durch einen innerhalb der letzten zwei Jahre vor Eingang der Bewerbung abgelegten paper-based TOEFL-Test mit mindestens 550 Punkten bzw. computer-based TOEFL-Test mit mindestens 213 Punkten bzw. internet-based TOEFL-Test mit mindestens 79 Punkten. Der Nachweis kann auch durch andere dem TOEFL-Test gleichwertige Testverfahren (z.B. IELTS mit mindestens 6.5 Punkten) oder durch gleichwertige Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden. Die ausreichenden Kenntnisse der englischen Sprache gelten als nachgewiesen, wenn in einem englischsprachigen Studiengang Studien- und Prüfungsleistungen erbracht wurden, die mindestens 45 Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer System (ECTS, vgl. § 3 Abs. 6) entsprechen – und

3. Studiengänge gemäß Nr. 1a und 1b an ausländischen Hochschulen müssen des Weiteren eine den Studiengängen an deutschen Hochschulen hinsichtlich der qualitativen Mindestanforderungen vergleichbare Abschlussarbeit (Thesis bzw. Diplomarbeit) vorsehen. Bei Zweifeln an der Vergleichbarkeit kann die Kommission gemäß Absatz 2 zur Überprüfung weitere Unterlagen anfordern.

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gedruckt am: 10.02.2012  02:41