Die weiteren Abschnitte der FAQs finden Sie hier:

zuletzt geändert am:

  • 14.10.2010

Allgemeine Informationen (FAQs)

 

I. Bewerbung und Zulassung

Gibt es eine einheitliche Bewerbungsfrist?

Die Studienplatzvergabe erfolgt durch die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS). Es werden Studienplätze sowohl zum Sommersemester als auch zum Wintersemester vergeben. Bitte achten Sie auf die blauen ZVS-Hefte, die in allen weiterführenden Schulen, Arbeitsämtern oder Berufsinformationszentren ausliegen. Unter   www.zvs.de bzw. www.hochschulstart.de können Sie sich bis zu den jeweiligen Bewerbungsstichtagen mit „AntOn", dem ZVS-Antrag im Online-Format, bewerben. Ausländische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sind zulassungsrechtlich deutschen Studienbewerberinnen und -bewerbern gleichgestellt. Ebenso bewerben sich Ausländerinnen und Ausländer mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung bei der ZVS. Alle übrigen ausländischen Studienbewerberinnen und -bewerber wenden sich bitte vor einer Bewerbung an das International Office der Fachhochschule Dortmund. Dort werden Bewerbungsunterlagen bereitgehalten und es wird über die Zulassungsbedingungen unterrichtet. Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei der ZVS. Verspätete Bewerbungen müssen zurückgewiesen werden.

Wann muss das Vorpraktikum abgeleistet sein?

Vorpraktika müssen vor Aufnahme des Studiums abgeleistet sein. Das bedeutet, dass die Bescheinigung über das abgeleistete Vorpraktikum bei der Einschreibung beigebracht werden muss. Mindestens 6 Wochen des abgeleisteten Praktikums müssen zur Einschreibung nachgewiesen werden. Die restlichen 6 Wochen sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt nachzuholen bzw. müssen bis spätestens zum Ende des 2. Fachsemesters nachgewiesen werden.
Um Praktikumsplätze müssen sich die Bewerber/innen selbst bemühen.
Für Absolvent/innen einer Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen ist kein Vorpraktikum erforderlich; das gleiche gilt für eine im sozialen Bereich abgeschlossene Berufsausbildung oder das „Freiwillige Soziale Jahr“ (FSJ). Bei Fragen zum Vorpraktikum (Anerkennung etc.) sollten Sie sich die Vorpraktikums-Richtlinien anschauen oder sich ans Praxisbüro wenden.

Kann ich einen Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote stellen?

Sie können einen Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote / Nachteilsausgleich stellen, wenn Sie beim Erwerb der Studienberechtigung (z.B. Abitur) durch Leistungsbeeinträchtigungen daran gehindert waren, eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen (Nachweise: Schulgutachten aus dem hervorgeht, dass die Bewerberin / der Bewerber durch Krankheit längere Zeit vom Schulunterricht abwesend und dadurch in seinen Leistungen beeinträchtigt war).

Wann kann ich einen Antrag auf Wartezeitverbesserung stellen?

Wenn Sie wegen besonderer Umstände, die Sie selbst nicht zu vertreten haben, daran gehindert waren, Ihre Studienberechtigung zu einem früheren Zeitpunkt zu erreichen, können Sie einen Antrag auf Wartezeitverbesserung stellen. (Bsp. vgl. Verbesserung der Durchschnittsnote). Der Antrag ist bei der ZVS zu stellen.

Wie kann ich mich während meines Urlaubs einschreiben?

Die Einschreibung erfolgt im Online-Verfahren. Die einzureichenden Unterlagen können auf dem Postweg eingereicht werden. In Ausnahmefällen können Sie einer anderen Person eine formlose schriftliche Vollmacht zur Durchführung der Einschreibung zukommen lassen. Zusammen mit dieser Vollmacht können dann die Immatrikulationsunterlagen eingereicht werden.

Welchen Krankenversicherungsnachweis benötige ich für die Einschreibung?

Zur Einschreibung legen Sie das Formular "Versicherungsbescheinigung zur Vorlage bei der Hochschule" Ihrer Krankenkasse vor. Dieses Formular dient als Nachweis über eine bestehende gesetzliche Krankenversicherung und enthält die notwendigen Angaben wie die Versicherten- und Betriebsnummer. Ihre Mitgliedsbescheinigung oder Ihre Versichertenkarte reichen nicht aus. Bitte senden Sie den Nachweis Ihrer Krankenkasse im Original zu.

Kann ich mich während meiner Dienstpflicht bewerben?

Nur wer sich zu Beginn oder während seines Dienstes tatsächlich beworben und eine Zulassung erhalten hat, erwarb damit einen Anspruch auf einen Studienplatz nach Dienstende. Bewahren Sie deshalb Ihren Zulassungsbescheid auf und reichen Sie ihn bei der Wiederbewerbung - spätestens bis zum zweiten Vergabeverfahren nach Ihrer Dienstpflicht - mit ein. Sie werden dann im zukünftigen Auswahlverfahren in die Vorwegauswahl aufgenommen. Vorwegauswahl bedeutet, dass die entsprechenden Bewerber vorweg ausgewählt werden, bevor Zulassungen über die Eignungs-, Noten- oder Wartezeitranglisten vergeben werden.

Wann erhalte ich meine Studienbescheinigungen und den Studentenausweis?

Seit Dezember 2009 gibt es die FHCard.

Die FHCard soll als Studierendenausweis den bisherigen Papierausweis ablösen. Neben dem Ausweisfoto, das die Studierenden in digitaler Form via ODS (Online-Dienste für Studierende) zur Verfügung stellen müssen, enthält die Karte auf den ersten Blick Name, Matrikelnummer und Gültigkeit. Ausgestattet mit rückseitigem Barcode als Bibliotheksausweis und zwei integrierten Chips, werden die Funktionen der Karte Zug um Zug ausgebaut.

Momentan gilt die FHCArd als Studierenden- und Bibliotheksausweis. Zum Wintersemester 2010/2011 ist die FHCard für alle Studierenden verbindlich. Die Studienbescheinigungen können ab diesem Zeitpunkt von den Studierenden via ODS selbst ausgedruckt werden.

Was ist unter einem Nachrückverfahren zu verstehen?

Ein Nachrückverfahren wird nur in zulassungsbeschränkten Studiengängen durchgeführt, wenn Studienplätze frei bleiben. Denn die Erfahrung zeigt, dass nicht alle Bewerberinnen und Bewerber ihren Studienplatz auch tatsächlich annehmen.

An dem Nachrückverfahren nehmen die Bewerberinnen und Bewerber automatisch teil, wenn sie sich fristgerecht beworben haben, aber im Hauptverfahren nicht zugelassen werden konnten und evtl. schon einen Ablehnungsbescheid erhalten haben. Man kann sich also für das Nachrückverfahren nicht extra bewerben. Dies gilt sowohl für die Studiengänge, die von der Fachhochschule Dortmund selbst, als auch durch die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen vergeben werden.

Was ist das Losverfahren?

Das Losverfahren ist eine spezielle Form der Studienplatzvergabe nach dem Zufallsprinzip. Die Hochschule führt das Losverfahren erst dann durch, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Vergabeverfahren (Haupt- und Nachrückverfahren) durchgeführt wurden und trotzdem noch Studienplätze unbesetzt sind. In das Losverfahren werden auch Studienplätze aufgenommen, die aufgrund eines Rücktritts von der Immatrikulation wieder frei geworden sind.

Am Losverfahren können auch diejenigen teilnehmen, die sich vorher nicht für einen Studiengang beworben haben.

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gedruckt am: 24.05.2012  17:24