Gibt es eine einheitliche Bewerbungsfrist?
Die Studienplatzvergabe erfolgt durch die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS). Es werden Studienplätze sowohl zum Sommersemester als auch zum Wintersemester vergeben. Bitte achten Sie auf die blauen ZVS-Hefte, die in allen weiterführenden Schulen, Arbeitsämtern oder Berufsinformationszentren ausliegen. Unter www.zvs.de bzw. www.hochschulstart.de können Sie sich bis zu den jeweiligen Bewerbungsstichtagen mit „AntOn", dem ZVS-Antrag im Online-Format, bewerben. Ausländische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sind zulassungsrechtlich deutschen Studienbewerberinnen und -bewerbern gleichgestellt. Ebenso bewerben sich Ausländerinnen und Ausländer mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung bei der ZVS. Alle übrigen ausländischen Studienbewerberinnen und -bewerber wenden sich bitte vor einer Bewerbung an das International Office der Fachhochschule Dortmund. Dort werden Bewerbungsunterlagen bereitgehalten und es wird über die Zulassungsbedingungen unterrichtet. Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei der ZVS. Verspätete Bewerbungen müssen zurückgewiesen werden.
